Wie mir scheint, ist ein häufig verwendetes Argument aller TS-Gegner folgende These:
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
Dieser Satz, nämlich das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist Bestandteil der allg. Menschenrechte, begründet durch die Vereinten Nationen.
Die Erklärung der Menschenrechte durch die UN ist jedoch weder juristisch bindend, noch gibt es eine über den Staaten stehende Gewalt, die die Einhaltung der Menschenrechte garantieren könnte (Beachte! Jeder Staat genießt seine Souveränität!)
Die Menschen sind also auf das Rechtssystem ihres jeweiligen Staates angewiesen.
Dabei ist ein Mörder ist von der Justiz nicht als Mensch zu behandeln, sondern als Staatsbürger.
Schlussfolgerung: Jedermann muss sich zunächst dem Strafgesetzbuch unterwerfen.
Ferner sind Menschenrechte nicht einklagbar, wenn es der Rechtsstaat per Gesetz nich zulässt.
(Bsp.: Die UN gibt mir das Recht, meine Meinung frei zu äußern. Punkt. --- Angenommerweise ich vertrete eine rechtsextremistische Meinung und mache dies deutlich, indem ich mit einer Flagge, die das Hakenkreuz abbildet, durch die Straßen laufe, so ist dies laut StGB nicht rechtens. Es wird mir vom Gesetzgeber verboten. Und danach habe ich mich zu richten! Egal was die UN meint.)
Zweitens: Ich bin der Meinung, dass die Menschenrechte europäischer Philosophie entsprungen sind und sich nur schwer auf andere Kulturkreise anwenden lassen.
(Bsp.: Ein Reisbauer in China macht einem anderen Reisbauern die Ernte zu nichte. Motivation: Neid, Hass, Habsucht etc.. Schlussfolgerung: Der geschädigte Reisbauer ist nicht mehr in der Lage, seine Familie zu ernähren, da ihm ihre Lebensgrundlage genommen wurde. So etwas wurde in China beispielsweise mit dem Tode bestraft werden. Grund: die Lebensgrundlage des Bauern und seiner Familie wurde eindeutig genommen. --- In Europa wäre es wohl kaum möglich, jemanden durch puren Diebstahl seine Lebensgrundlage zu nehmen.)
Drittens: Was ist mit Massenmördern? Wäre eine Haftstrafe vielleicht nicht zu mild für Adolf Hitler gewesen? Hätte er nicht Selbstmord begangen, wäre die TS alles, womit er zu rechnen gehabt hätte. Warum wohl? Weil die TS vielleicht doch die bessere Strafe gewesen wäre?
Viertens: Was ist mit Wiederholungstätern und vorbestraften Mördern? Scheint so, als hätte die sog. "Resozialisierung" weniger Erfolg als erwartet.
Fünftens: Warum bestehen soviele Länder (ÄGYPTEN, ÄQUATORIAL GUNIEA, ÄTHIOPIEN, AFGHANISTAN, ALGERIEN, ANTIGUA UND BARBUDA, BAHAMAS, BAHRAIN, BANGLADESCH, BARBADOS, BELARUS (WEISSRUSSLAND), BELIZE, BENIN, BOTSWANA, BURUNDI, CHINA, DOMINICA, ERITREA, GABUN, GHANA, GUATEMALA, GUINEA, GUYANA, INDIEN, INDONESIA, IRAK, IRAN, JAMAIKA, JAPAN, JEMEN, JORDANIEN, KAMERUN, KASACHSTAN, KATAR, KIRGISTAN, KENIA, KOMOREN, KONGO (Democratic Republic), KOREA (Nord, KOREA (Süd), KUBA, KUWAIT, LAOS, LESOTHO, LIBANON, LIBERIA, LIBYEN, MALAWI, MALAYSIA, MAROKKO, MAURETANIEN, MONGOLEI, MYANMAR, NIGERIA, OMAN, PAKISTAN, PALÄSTINENSISCHE AUTONOMIEGEBIETE, PHILIPPINEN, RUANDA, ST. CHRISTOPHER & NEVIS, ST. LUCIA, ST. VINCENT & GRENADINEN, SAMBIA, SAUDI-ARABIEN, SIERRA LEONE, SIMBABWE, SINGAPUR, SOMALIA, SUDAN, SWASILAND, SYRIEN, TADSCHIKISTAN, TAIWAN, TANSANIA, THAILAND, TRINIDAD UND TOBAGO, TSCHAD, TUNESIEN, UGANDA, USBEKISTAN, VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE, VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA, VIETNAM) darauf, die TS beizubehalten?? Richtig! Die Menschenrechte entsprechen wie bereits erwähnt der europäischen Philosphie und lassen sich auf andere Kulturen nicht anwenden. Konsequenz: Die Menschenrechte sind möglicherweise falsch??
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.
Dieser Satz, nämlich das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ist Bestandteil der allg. Menschenrechte, begründet durch die Vereinten Nationen.
Die Erklärung der Menschenrechte durch die UN ist jedoch weder juristisch bindend, noch gibt es eine über den Staaten stehende Gewalt, die die Einhaltung der Menschenrechte garantieren könnte (Beachte! Jeder Staat genießt seine Souveränität!)
Die Menschen sind also auf das Rechtssystem ihres jeweiligen Staates angewiesen.
Dabei ist ein Mörder ist von der Justiz nicht als Mensch zu behandeln, sondern als Staatsbürger.
Schlussfolgerung: Jedermann muss sich zunächst dem Strafgesetzbuch unterwerfen.
Ferner sind Menschenrechte nicht einklagbar, wenn es der Rechtsstaat per Gesetz nich zulässt.
(Bsp.: Die UN gibt mir das Recht, meine Meinung frei zu äußern. Punkt. --- Angenommerweise ich vertrete eine rechtsextremistische Meinung und mache dies deutlich, indem ich mit einer Flagge, die das Hakenkreuz abbildet, durch die Straßen laufe, so ist dies laut StGB nicht rechtens. Es wird mir vom Gesetzgeber verboten. Und danach habe ich mich zu richten! Egal was die UN meint.)
Zweitens: Ich bin der Meinung, dass die Menschenrechte europäischer Philosophie entsprungen sind und sich nur schwer auf andere Kulturkreise anwenden lassen.
(Bsp.: Ein Reisbauer in China macht einem anderen Reisbauern die Ernte zu nichte. Motivation: Neid, Hass, Habsucht etc.. Schlussfolgerung: Der geschädigte Reisbauer ist nicht mehr in der Lage, seine Familie zu ernähren, da ihm ihre Lebensgrundlage genommen wurde. So etwas wurde in China beispielsweise mit dem Tode bestraft werden. Grund: die Lebensgrundlage des Bauern und seiner Familie wurde eindeutig genommen. --- In Europa wäre es wohl kaum möglich, jemanden durch puren Diebstahl seine Lebensgrundlage zu nehmen.)
Drittens: Was ist mit Massenmördern? Wäre eine Haftstrafe vielleicht nicht zu mild für Adolf Hitler gewesen? Hätte er nicht Selbstmord begangen, wäre die TS alles, womit er zu rechnen gehabt hätte. Warum wohl? Weil die TS vielleicht doch die bessere Strafe gewesen wäre?
Viertens: Was ist mit Wiederholungstätern und vorbestraften Mördern? Scheint so, als hätte die sog. "Resozialisierung" weniger Erfolg als erwartet.
Fünftens: Warum bestehen soviele Länder (ÄGYPTEN, ÄQUATORIAL GUNIEA, ÄTHIOPIEN, AFGHANISTAN, ALGERIEN, ANTIGUA UND BARBUDA, BAHAMAS, BAHRAIN, BANGLADESCH, BARBADOS, BELARUS (WEISSRUSSLAND), BELIZE, BENIN, BOTSWANA, BURUNDI, CHINA, DOMINICA, ERITREA, GABUN, GHANA, GUATEMALA, GUINEA, GUYANA, INDIEN, INDONESIA, IRAK, IRAN, JAMAIKA, JAPAN, JEMEN, JORDANIEN, KAMERUN, KASACHSTAN, KATAR, KIRGISTAN, KENIA, KOMOREN, KONGO (Democratic Republic), KOREA (Nord, KOREA (Süd), KUBA, KUWAIT, LAOS, LESOTHO, LIBANON, LIBERIA, LIBYEN, MALAWI, MALAYSIA, MAROKKO, MAURETANIEN, MONGOLEI, MYANMAR, NIGERIA, OMAN, PAKISTAN, PALÄSTINENSISCHE AUTONOMIEGEBIETE, PHILIPPINEN, RUANDA, ST. CHRISTOPHER & NEVIS, ST. LUCIA, ST. VINCENT & GRENADINEN, SAMBIA, SAUDI-ARABIEN, SIERRA LEONE, SIMBABWE, SINGAPUR, SOMALIA, SUDAN, SWASILAND, SYRIEN, TADSCHIKISTAN, TAIWAN, TANSANIA, THAILAND, TRINIDAD UND TOBAGO, TSCHAD, TUNESIEN, UGANDA, USBEKISTAN, VEREINIGTE ARABISCHE EMIRATE, VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA, VIETNAM) darauf, die TS beizubehalten?? Richtig! Die Menschenrechte entsprechen wie bereits erwähnt der europäischen Philosphie und lassen sich auf andere Kulturen nicht anwenden. Konsequenz: Die Menschenrechte sind möglicherweise falsch??
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