Auch wenn ein Buch keine Mängel hat, so kann man trotzdem sagen, dass es das falsche Buch war, das man aus dem Regal genommen und gekauft hat. Man ficht also die eigene Willenserklärung an.
Wäre eine Möglichkeit.
Rein theoretisch müsste man dann allerdings Schadensersatz zahlen, falls das Buch Gebrauchsspuren hat. Hinzu käme etwa auch ein Vertrauensschaden.
Aber das sind eher Spielereien in der Theorie, bei einer Banalität wie ein Buchkauf wird das wohl kaum passieren.
Die meisten Buchhändler sind da tatsächlich sehr kulant wenn man sich irrt und haben meist nichts gegen einen Umtausch - sofern das Buch unbeschädigt ist!
Man könnte in deinem Fall überlegen, ob du einen Betrug vornehmen möchtest.
Das heißt, du willst jemanden falsche Tatsachen vorspielen oder wahre Tatsachen unterdrücken. Man spricht auch von Täuschung über Tatsachen.
-> Wäre bei dir gegeben.
Und die erforderliche Vermögensvorteil ist darin zu sehen, dass du quasi nur ein Buch kaufen aber unterm Strich zwei lesen willst. Dadurch träte, ohne dass dein Händler es weiß, auch der Vermögensschaden ein.
Und damit der Tatbestand des §263 I StGB vollständig ist, muss der Händler schlussendlich auch erfolgreich über die wahren Tatsachen irren.
Übrigens: Auch der Versuch ist strafbar. ;)
EDIT: Maeuschen? Ists, mal abgesehen vom Subsumtionsstil, der hier nicht vorhanden ist, so richtig? :D
Wäre eine Möglichkeit.
Rein theoretisch müsste man dann allerdings Schadensersatz zahlen, falls das Buch Gebrauchsspuren hat. Hinzu käme etwa auch ein Vertrauensschaden.
Aber das sind eher Spielereien in der Theorie, bei einer Banalität wie ein Buchkauf wird das wohl kaum passieren.
Die meisten Buchhändler sind da tatsächlich sehr kulant wenn man sich irrt und haben meist nichts gegen einen Umtausch - sofern das Buch unbeschädigt ist!
Man könnte in deinem Fall überlegen, ob du einen Betrug vornehmen möchtest.
Das heißt, du willst jemanden falsche Tatsachen vorspielen oder wahre Tatsachen unterdrücken. Man spricht auch von Täuschung über Tatsachen.
-> Wäre bei dir gegeben.
Und die erforderliche Vermögensvorteil ist darin zu sehen, dass du quasi nur ein Buch kaufen aber unterm Strich zwei lesen willst. Dadurch träte, ohne dass dein Händler es weiß, auch der Vermögensschaden ein.
Und damit der Tatbestand des §263 I StGB vollständig ist, muss der Händler schlussendlich auch erfolgreich über die wahren Tatsachen irren.
Übrigens: Auch der Versuch ist strafbar. ;)
EDIT: Maeuschen? Ists, mal abgesehen vom Subsumtionsstil, der hier nicht vorhanden ist, so richtig? :D
Original von Sirius
"Leise rollt ein Spambusch durch die Threadwüste,
während ein einsamer Cowboy auf seiner Mundharmonika
das Lied vom schließenden Moderator spielt."
~ Bye folks. I enjoyed these past years within this community. 9 years ♥ ~
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