Am Freitag machte der Bundesgerichtshof eine für die Sterbehilfe große Entscheidung:
Wenn ein Patient schriftlich oder mündlich das Abbrechen seiner Behandlung bei Nicht-Besserung abgab, so wird eben jenes nicht als Totschlag gewertet, auch, wenn der Patient sich nicht mehr äußern kann.
Der akute Fall ging um eine 70-jährige Komapatientin.
Sie lag seit 3-4 Jahren schon im Koma und hatte vorher ihrer Tochter gesagt, sie wolle keine Behandlung, wenn ihr mal was passiere, was nicht besser werden würde. Nach diesen 4 Jahren war die Wahrscheinlichkeit ihres Erwachens schwindend klein und der Anwalt der Tochter riet jener, die künstliche Ernährung nach Willen der Mutter zu stoppen.
Jene wurde allerdings sofort von Ärzten wiederhergestellt, jedoch starb die Mutter letztlich kurze Zeit später dem Alter.
Daraufhin wurde die Tochter wegen Totschlag und der Anwalt wegen Beihilfe angeklagt. Die Tochter wurde freigesprochen, der Anwalt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, gegen die er Revision einsprach. Mit Erfolg.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass auch mündliche Patientenverfügungen gelten, auch, wenn der Patient nicht in der Lage ist, sich dazu zu äußern. Ebenfalls entschied er, dass weder Ärzte noch wer auch immer jenen Wunsch ausführt, sich damit strafbar machen würde.
Somit ist es der erste Schritt, Lebenserhaltungsmaßnahmen zu stoppen, wenn der Totgeweihte es nicht will, getan.
Findet ihr das gut oder schlecht?
*kurz Boardsuche benutzt und nichts dazu findet* Was haltet ihr allgemein von Sterbehilfe?
Ich selbst finde diese Entscheidung sehr gut.
Ich selbst würde auf keinen Fall wollen, dass ich (nach z.B. einem Autounfall) für immer ans Bett gefesselt bin und nur noch Süppchen schlürfen kann, die mit heftigen Schmerzmitteln angereichert sind.
Oder das ich am Ende mit einem eh tötlichem Hirntumor dennoch solange wie möglich am Leben gehalten werde, wenn ich eh nichts mehr tun kann.
Als Organspenderin wäre es eh mein Wunsch, dass, wenn es unabwendbar ist, mein Tod so schnell und effektiv wie möglich passiert und auch genutzt wird.
Sicherlich werden Gegenstimmen kommen, die dann halt vorwerfen, jeder könnte ja behaupten, die mündliche Erlaubnis zu haben, aber ich halte es für eine gute Entscheidung.
Wenn ein Patient schriftlich oder mündlich das Abbrechen seiner Behandlung bei Nicht-Besserung abgab, so wird eben jenes nicht als Totschlag gewertet, auch, wenn der Patient sich nicht mehr äußern kann.
Der akute Fall ging um eine 70-jährige Komapatientin.
Sie lag seit 3-4 Jahren schon im Koma und hatte vorher ihrer Tochter gesagt, sie wolle keine Behandlung, wenn ihr mal was passiere, was nicht besser werden würde. Nach diesen 4 Jahren war die Wahrscheinlichkeit ihres Erwachens schwindend klein und der Anwalt der Tochter riet jener, die künstliche Ernährung nach Willen der Mutter zu stoppen.
Jene wurde allerdings sofort von Ärzten wiederhergestellt, jedoch starb die Mutter letztlich kurze Zeit später dem Alter.
Daraufhin wurde die Tochter wegen Totschlag und der Anwalt wegen Beihilfe angeklagt. Die Tochter wurde freigesprochen, der Anwalt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, gegen die er Revision einsprach. Mit Erfolg.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass auch mündliche Patientenverfügungen gelten, auch, wenn der Patient nicht in der Lage ist, sich dazu zu äußern. Ebenfalls entschied er, dass weder Ärzte noch wer auch immer jenen Wunsch ausführt, sich damit strafbar machen würde.
Somit ist es der erste Schritt, Lebenserhaltungsmaßnahmen zu stoppen, wenn der Totgeweihte es nicht will, getan.
Findet ihr das gut oder schlecht?
*kurz Boardsuche benutzt und nichts dazu findet* Was haltet ihr allgemein von Sterbehilfe?
Ich selbst finde diese Entscheidung sehr gut.
Ich selbst würde auf keinen Fall wollen, dass ich (nach z.B. einem Autounfall) für immer ans Bett gefesselt bin und nur noch Süppchen schlürfen kann, die mit heftigen Schmerzmitteln angereichert sind.
Oder das ich am Ende mit einem eh tötlichem Hirntumor dennoch solange wie möglich am Leben gehalten werde, wenn ich eh nichts mehr tun kann.
Als Organspenderin wäre es eh mein Wunsch, dass, wenn es unabwendbar ist, mein Tod so schnell und effektiv wie möglich passiert und auch genutzt wird.
Sicherlich werden Gegenstimmen kommen, die dann halt vorwerfen, jeder könnte ja behaupten, die mündliche Erlaubnis zu haben, aber ich halte es für eine gute Entscheidung.
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