Irgendwas verpasst in 2 Jahren Abwesenheit?
... sehe gerade sogar, dass ich noch zehn Jahre alte PNs habe.

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Original von Linkin
Irgendwas verpasst in 2 Jahren Abwesenheit?... sehe gerade sogar, dass ich noch zehn Jahre alte PNs habe.
Original von Omen
Recht auf Erstattung hat man nur in den ersten 14 Tagen nach Kauf.
Original von Floyd
Vielen lieben Dank für deine ausführliche Antwort.
Original von Omen
Recht auf Erstattung hat man nur in den ersten 14 Tagen nach Kauf.
Na ja, das Gerät wurde letzten Freitag erst gekauft und war wohl schon gleich beim ersten Ausprobieren nicht funktionsfähig.
Ich weiß nur immer noch nicht, wie das nun ist. Die Person hat ja der Reparatur zugestimmt und somit kommt der Verkäufer ja seinen Pflichten nach.
Sie hätte also einfach die Reparatur verweigern können wegen beispielsweise privater Dringlichkeit (in dem Fall für Bewerbungen, weiß nicht, ob sowas dann "gilt")?
Auf der anderen Seite verstehe ich es auch nicht, weil das Gerät in einer bundesweit bekannten Elektrofachmarktfiliale gekauft wurde und ich mir gut vorstellen kann, dass die ein paar mehr dieser Geräte auf Lager haben müssten.
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