Hentai unter Strafe!
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Ja, dass du gut darüber informiert wärst, daran habe ich nie gezweifelt.
Passt schon.
Ark
EDIT:
Der Begriff der Schriften umfasst neben bildlichen Darstellungen auch Tonträger (z.B. Hörbücher) und pornografische Texte.
Effi, Faust ... xDDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ark ()
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Der Begriff der Schriften umfasst neben bildlichen Darstellungen auch Tonträger (z.B. Hörbücher) und pornografische Texte.
Na endlich, ich hasse nämlich, zu meinen ein gutes Buch zu lesen... nur um rauszufinden, dass es ein pornöser Schundroman ist...
hmhm... Nur wer legt das wieder fest?
Wieder die USK? och nö.... dann können wir uns von fast allem verabschieden xD -
Aha, mittlerweile ist wirklich jeder deutsche Bürger ein Verbrecher.[Blockierte Grafik: http://img210.imageshack.us/img210/3699/re4brgermeisteranweihnafl0.jpg]
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Ich stell mir grad tausende an Nerds vor, die eben panisch ihre gesamte Hentaisammlung vom PC löschen.
Aber um mal ein klein wenig mehr... Diskussion in die Diskussion zu bringen: Mal ehrlich, sowas wird eh nie so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Is dasselbe mit dieser Vorratsdatenspeicherung, erst machen alle Rambazamba, schieben Panik und Protest, zwei Monate später nimmt's jeder hin und keinen interessiert's... -
OMG, ich erinnere mich gerade daran, dass wir in der Oberstufe "Der Vorleser" lesen mussten. Wer das Buch kennt, weiß, woran ich gerade denke.
Ark -
Ark:
Ja, ich habe fast einen Infarkt bekommen
Ich bringe mal eben meine Schulliteratur ans Lagerfeuer...
Shadow mirror:
Geht ja hier nur um ein gesetzliches Verbot, keine Einstufung. Wenn die dich kriegen, dann bist du halt dran
Nachtrag:
In meinem Fall: Vorleser, Faust, "Irrungen, Wirrungen", Emilia Galotti, ...
(Teilweise jung, teilweise kindliches Verhalten)
Ulyaoth:
Wozu hab ich ne verschlüsselte Festplatte?
Aber die Vorstellunge war garnicht so falsch...Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Evilitschi ()
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Naja, das betrifft dann ja wohl nicht nur Hentais... Viele Hersteller von Pornographie setzen alles daran das ihre Modells, welche natürlich 18 sein müssen, so jung wie möglich aussehen. Wenn das jetzt strafbar ist, müssen so gut wie alle Webseitenbetreiber ihre Auswahl stark verringern.
Übrigens, diese EU-Rahmenrichtlinie wurde auf Druck der prüden USA eingeführt und ist nur der erste Teil von vielen. Wir hatten dazu auch schonmal eine Debatte hier.
Wer sich genauer informieren will was uns, dank den Republikanern und der katholischen Kirche in den USA, sollste sich diese 3 Artikel durchlesen:
karlweiss.twoday.net/stories/4148132/
karlweiss.twoday.net/stories/4227933/
karlweiss.twoday.net/stories/4615876/Hartnäckiger Verweigerer der neuesten Windows-Versionen -
Shadow mirror: Geht ja hier nur um ein gesetzliches Verbot, keine Einstufung. Wenn die dich kriegen, dann bist du halt dran
Juhu :rolleye: Gut, dass ein Teil der Schulbücher so sind.
Soll ich jetzt auf die Straße gehen, einen Bücher Berg machen und den anzünden?
Scherz beiseite, Pornos werden "kontrolliert". Aber kaum steht "Baadermeinhofkomplex" (Randomsexszene.... wtf?) oder sonstiger Titel drauf
und schon soll's n normales Buch/Film sein? Besonders hart sind die "Historischen Romane" geschlagen. Bäh.
Nebenbei, was meinen die bitteschön mit "Jungedlich" ...
Gäbe es in Punkto aussehen bitteschön eine einstufung? -
Damit ich das richtig verstehe (rein fiktiv): Wenn ich als noch 19-Jähriger mit meiner noch 17 Jährigen Freundin Sex habe, mache ich mich strafbar? o_O"
Wer hat sich denn so einen Quatsch ausgedacht? <_< Die Jugend meint immer frühreifer werden zu müssen und die setzen die Messlatte noch höher. Sehr gut. <_<"Original von Sirius
"Leise rollt ein Spambusch durch die Threadwüste,
während ein einsamer Cowboy auf seiner Mundharmonika
das Lied vom schließenden Moderator spielt."
~ Bye folks. I enjoyed these past years within this community. 9 years ♥ ~
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Original von Onox
Damit ich das richtig verstehe (rein fiktiv): Wenn ich als noch 19-Jähriger mit meiner noch 17 Jährigen Freundin Sex habe, mache ich mich strafbar? o_O"
Wer hat sich denn so einen Quatsch ausgedacht? <_< Die Jugend meint immer frühreifer werden zu müssen und die setzen die Messlatte noch höher. Sehr gut. <_<"
Ehm? Wie war das?
Ich dachte wenn jemand über achzehn ist muss der/die andere Partner/ auch über achzehn sein! :s wie ises bei euch xD -
Original von Onox
Damit ich das richtig verstehe (rein fiktiv): Wenn ich als noch 19-Jähriger mit meiner noch 17 Jährigen Freundin Sex habe, mache ich mich strafbar? o_O"
wie kommst du jetzt dazu? ich dachte, die gesetzesaenderung betrifft lediglich den paragraphen, der sich mit der verbreitung (+ erwerb und besitz) von jugendpornographischen schriften befasst?
ich gehe nach wie vor davon aus, dass man als ueber 16jaehrige(r) auch geschlechtsverkehr mit >18jaehrigen haben darf.»Denn wir können, wenn wir nur die Entschlossenheit besitzen,
die Hure Erinnerung und ihr ganzes Gelumpe und Gesindel aus dem Haus weisen.«
- Virginia Woolf -
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Ich sterbe gerade innerlich.
Wieso, oh, WIESO nur müssen jetzt die stockkonservativen Republikaner aus Amerika meinen, unsere werte EU umformen zu müssen? Das ist wirklich das mit Abstand Lächerlichste, was ich je lesen musste. Und dann frage ich mich, wie der Staat sich auch noch auf so was einlässt und ein eigentlich zwar unperfekts, aber trotzdem gut organisiertes Rechtssystem, also das Sexualstrafrecht, mit stockkonservativen Einflüssen verändert. Wäre echt die Höhe, würde sich Deutschland zu einem konservativen Amerika 2.0 entwickeln. (Mir ist klar, dass Amerika auch seine guten Einflüsse von außen hatte und immernoch hat, aber das? kommt schon D:< )
Übrigens, die Sache mit dem 'Sexualstraftäterlexikon' muss die Regierung wohl erstmal streichen, da nach Grundrechte jedem Datenschutz zusteht (Oder genauer: Recht auf informationelle Selbstbestimmung); und wenn sie dann für diesen Unsinn die Grundrechte ändern (Ginge das eigentlich? Ich weiß, dass es sehr schwer anfassbar ist, aber gäbe es IRGENDEINE Möglichkeit, die Grundrechte zu ändern?) und Straftätern den Datenschutz aberkennen würden, obwohl deutlich vorgeschrieben wurde, dass jeder Mensch als gleichberechtigt gewertet werden soll, dann muss man sich mal ernsthaft überlegen, was hier überhaupt vorgeht und wie es mit dieser Rückentwicklung weitergehen soll.
EDIT: Nah, Sexualstraftäterlexikon nicht zulässig, da:
Original aus Artikel 79 Absatz 3 (Ewigkeitsklausel) des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
(Zwar wird nur die Ewigkeit der Artikel 1 und 20 gewährleistet, da sich allerdings Artikel 1 mit der Menschenwürde befasst, sind theoretisch alle weiteren im Grundgesetz vorgeschriebenen Regeln, die die Menschenwürde betreffen, also sozusagen alle Grundrechte, ebenso unantastbar. Denke ich soweit.)Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Graf Ganon ()
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Nein, zumindest in Deutschland liegt das Konsensalter bei 14. Das heißt, theoretisch darf ein 30jähriger mit einer 14jährigen Sex haben. Eine weitere, theoretische Grenze liegt bei 16: Es macht sich nämlich bei unter 16jährigen strafbar, wer die geistige Unreife der Person ausnutzt, um ein sexuelles Verhältnis einzugehen ("Wenn du mich lieben würdest, dann...")
Und soweit ich sehe, wurde das nicht geändert. Von daher: Doch, Onox, darfst du, du darfst nur keine Fotos davon machen. Und besser ist es, mach keine Fotos, bis ihr nicht 30 seit, sonst könnte jemand DENKEN, sie sei noch 17, dann bist du auch dran. -
Als ich diesen Newseintrag las, musste ich schmunzeln, da mir als erstes die Admins jeglicher Pornoseiten in den Kopf kamen, die jetzt wahrscheinlich dabei sind unaufhörlich ca. 50% ihres Webseiteninhalts zu löschen (oder vielleicht mehr? : D)
Ich bezweifle, dass Konsumenten in irgendeiner Weise belangt werden können, wenn sie Material dieser "Scheinerwachsenen" (oder wie der Begriff auch immer lautete) besitzen; denn wer weist denn bitte das Alter der Darstellerin oder des Darstellers nach?
Dennoch ist diese Regelung durchaus sinnvoll, vielleicht kann man die Ausbeutung der Jugendlichen etwas eindämmen. Stoppen kann man sie sicherlich nicht. Hierbei beziehe ich mich auf die Ausbeutung Jugendlicher durch geldgeile Pornoproduzenten. -
Original von AstartusSavall
Nein, zumindest in Deutschland liegt das Konsensalter bei 14. Das heißt, theoretisch darf ein 30jähriger mit einer 14jährigen Sex haben. Eine weitere, theoretische Grenze liegt bei 16: Es macht sich nämlich bei unter 16jährigen strafbar, wer die geistige Unreife der Person ausnutzt, um ein sexuelles Verhältnis einzugehen ("Wenn du mich lieben würdest, dann...")
ich dachte immer, es waere so geregelt, dass man im alter von 14-16 sex mit partnern haben darf, die 14-18 jahre alt sind. ab 18 muss der partner dann ueber 16 sein.
bisher war ich der meinung, dass das so stimmen wuerde.
was das "ausnutzen" angeht, ist der rahmen doch nicht ordentlich abgesteckt, dachte ich? heisst, eltern koennen den fiktiven volljaehrigen liebhaber der 14jaehrigen tochter wegen verfuehrung minderjaehriger verklagen und kommen damit auch meist durch. diese moeglichkeit faellt in diesem fall erst im alter von 16 jahren weg.
kann das jemand berichtigen oder absegnen? ^^;»Denn wir können, wenn wir nur die Entschlossenheit besitzen,
die Hure Erinnerung und ihr ganzes Gelumpe und Gesindel aus dem Haus weisen.«
- Virginia Woolf -
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Hab ich müdigkeits bedingt irgendwas überlesen/nich kapiert/falsch aufgefasst oder ist wirklich niemand auf das eingegangen, was Evilitschi da oben gepostet hat?
Die Frage mein ich übrigens ernst. Ich sollte ins Bett. -
Original von Maybe
Original von AstartusSavall
Nein, zumindest in Deutschland liegt das Konsensalter bei 14. Das heißt, theoretisch darf ein 30jähriger mit einer 14jährigen Sex haben. Eine weitere, theoretische Grenze liegt bei 16: Es macht sich nämlich bei unter 16jährigen strafbar, wer die geistige Unreife der Person ausnutzt, um ein sexuelles Verhältnis einzugehen ("Wenn du mich lieben würdest, dann...")
ich dachte immer, es waere so geregelt, dass man im alter von 14-16 sex mit partnern haben darf, die 14-18 jahre alt sind. ab 18 muss der partner dann ueber 16 sein.
bisher war ich der meinung, dass das so stimmen wuerde.
was das "ausnutzen" angeht, ist der rahmen doch nicht ordentlich abgesteckt, dachte ich? heisst, eltern koennen den fiktiven volljaehrigen liebhaber der 14jaehrigen tochter wegen verfuehrung minderjaehriger verklagen und kommen damit auch meist durch. diese moeglichkeit faellt in diesem fall erst im alter von 16 jahren weg.
kann das jemand berichtigen oder absegnen? ^^;
Maybe du hast so recht..:Astartus ist falsch....
Jemand der gesetzlich volljährig ist, darf nur mit jemandem geschlechtsverkehr haben (einvernehmlich selbstverständlich), der min. 16 Jahre alt ist...
Graf Ganon: Wenn mich nicht alles trügt, ist eine Grundgesetzänderung (Artikel 1 und 20 außen vor gelassen) bei 2/3 - Mehrheit zulässig...
Was ich zu den geplanten Gesetzesentwürfen in Richtung Schutzalter etc. sagen kann...krank, einfach krank und damit fühle ich Eco irgendwie bestätigt, der erst letztes sagte, dass unsere Gesellschafft dabei ist sich kontinuierlich zurückzuentwickeln...traurig"There are no happy endings, because nothing ends."
Quote: 'Schmendrick' gesprochen von 'Alan Arkin', aus dem Film 'The last Unicorn', von Peter S. Beagle -
Hmm, da hätt ich aber gern das Zitat ausm Gesetzbuch. Ich hab damals das im Rahmen der juristischen Ausbildung zum Jugendgruppenleiter so gelernt und bei jedem neuen Nachlesen auch so bestätigt gefunden, und geändert hat sich da imho nix. Ich such den Teil mal raus.
Edit: Habs.
(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Oder, zum detaillierten Nachlesen: bundesrecht.juris.de/stgb/__182.html
Ergo: Sorry, Creep, ich hab doch Recht. ;PDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von AstartusSavall ()
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