Hentai unter Strafe!

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    • Original von AstartusSavall
      Hmm, da hätt ich aber gern das Zitat ausm Gesetzbuch. Ich hab damals das im Rahmen der juristischen Ausbildung zum Jugendgruppenleiter so gelernt und bei jedem neuen Nachlesen auch so bestätigt gefunden, und geändert hat sich da imho nix. Ich such den Teil mal raus.

      Edit: Habs.

      (1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

      1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
      2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,

      wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      (2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie

      1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
      2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
      und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      Oder, zum detaillierten Nachlesen: bundesrecht.juris.de/stgb/__182.html

      Ergo: Sorry, Creep, ich hab doch Recht. ;P


      Ok....entweder ich bin zu doof um es richtig zu verstehen oder dieser Paragraph sagt aus, was ich meinte...auf die schnelle das hier gefunden (die Seriösität ist nicht komplett klar, aber es scheint zumindest so):
      Die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ist dann gegeben, wenn das Opfer nicht in der Lage ist, die Vornahme oder Duldung sexueller Verhandlungen intellektuell, moralisch und emotional zu durchdringen und entsprechend darüber zu entscheiden.

      Quelle: frag-einen-anwalt.de/Sexueller-Missbrauch__f43544.html

      So wie ich das verstanden habe (auch wenn das so nicht explizit im Gesetzestext gesagt wird), wird dann erst einmal davon ausgegangen, dass wenn jemand unter 16 sich mit jemandem über 21 (nicht fälschlicherweise 18, wie ich zuerst meinte) konfrontiert sieht, genau diese Fähigkeit erst einmal fehlt..

      kann aber auch sein, dass ich falsch liege..ich garantiere aber, dass man jeden 30 jährigen der mit einer 14 jährigen schläft (einvernehmlich) man erstmal vor Gericht bringen würde (oder es zumidnest versucht)...
      "There are no happy endings, because nothing ends."


      Quote: 'Schmendrick' gesprochen von 'Alan Arkin', aus dem Film 'The last Unicorn', von Peter S. Beagle
    • Im weiteren Gesetzestext steht, dass das Vergehen eh nur auf Anklage verfolgt wird. Der Zusatz mit der fehlenden Selbstbestimmung steht mit Absicht da, um es einzuschränken, denn wenn unter 16 pauschal verboten wäre, wäre der Absatz überflüssig.

      An sich ist es erlaubt, aber wenn die mangelnde Fähigkeit zur Selbstbestimmung ausgenutzt wird (von Fall zu Fall muss entschieden, ob a) der/die Junge diese Fähigkeit nicht besitzt und b) der/die Ältere das ausgenutzt hat), DANN und nur DANN wird AUF ANKLAGE verfolgt.
    • Moment.. hab ich jetzt was falsch verstanden?

      Creep hat doch Maybe zugestimmt, die wiederum annahm, dass es Über-Achtzehnjährigen erlaubt sei, Sex mit Mind.-Sechzehnjährigen zu haben; und dass 14- bis 16jährige durchaus Sex mit bis zu Achtzehnjährigen haben dürfen.
      - Wo ist denn da der Streitpunkt? Nach deinem Zitat, Ast, hat Maybe doch recht, da infolge dessen nur der Sex von Über-Achtzehnjährigen mit Unter-Sechzehnjährigen verboten wäre und damit alles seine Richtigkeit hätte, sowohl von Creeps als auch on Maybes Seite? Und so kenn ich die Regelung eigtl auch. oô
      I wasn't playing baseball, no!
      I wasn't playing football, no!
      I wasn't playing basketball, noo!
      I was playing Class War!
    • Nein, lies den Gesetzestext doch mal bitte genau. Über-achtzehnjährige dürfen ohne Probleme mit Unter-sechzehnjährigen Sex haben. 14 <-> 30 = kein Problem, SOFERN die mangelnde sexuelle Selbstbestimmung nicht ausgenutzt wird. Maybe und Creep haben dagegen behauptet, dass über 18 <-> unter 16 pauschal illegal ist, was einfach nicht wahr ist.

      In anderen Ländern, auch Österreich und Schweiz, ist das deutlich anders! Aber in Deutschland ist diese Regelung aktiv und gültig und eigentlich auch ziemlich eindeutig, wenns sein muss, kann ich sogar Präferenzfälle raussuchen.

      Aber vielleicht auch mal wieder back to topic...
    • Soweit ich informiert bin sieht die Sache mit dem Sex unter Jugendlichen derzeit so aus:

      ab dem 14. Lebensjahr kann man wirksam sein Einverständnis zum Sex geben. Der Partner darf höchstens 5 Jahre älter, also 19 Jahre alt sein.

      Unter 14 kann man dieses Einverständnis noch nicht geben. Wenn aber ein 13 jähriger mit ner 14 jährigen oder ne 12 jährige mit nem 13 jährigen Sex hat wird das, noch, auch nicht so eng gesehen solange der Altersunterschied eben nur 1-2 Jahre sind.

      Mit 16 ist es in den meisten EU-Staaten, und ich glaube auch Deutschland und Österreich wie bei 14. Der Partner darf 5 Jahre Älter, also in dem Fall 21 sein.

      Ab 18 ist dann eh klar.

      In Amerika ist es allerdings so, das man erst ab 18 Sex haben "darf". Die Repuplikaner, getrieben von der katholischen Kirche, wollen nicht einsehen das Jugendliche unter 18 bereits ein sexuelles Verlangen haben und bekämpfen das mit allen Mitteln. In Amerika käme ein 19 jähriger, der mit seiner noch 17 jährigen Sex hat, ins Gefängnis kam. Nach Verbüssung der Strafe bleibt er dann in der amerikanischen Sexualstraftäterdatei.

      Übrigens sollte bereits Anfang dieses Jahres anhand einer EU-Rahmenrichtlinie, die natürlich auf Druck der USA entstanden ist, das Schutzalter auf 18 Jahre angehoben werden. Damit wäre dann auch bei uns jeglicher Sex unter 18 Jahren, auch wenn beide noch keine 18 sind, strafbar geworden. Aufgrund einigen Protests wurde das aber dann doch nocht abgelehnt.

      Daher fängt man wohl erst einmal klein an, um dann später Stück für Stück mehr zu verbieten. Und, sollte die Regierung der USA nach den Neuwahlen nicht einen ganz neuen Kurs einschlagen wird es bald auch bei uns so sein wie in Amerika. Das bedeutet dann, jeglicher Sex unter 18, homosexueller Geschlechtsverkehr, Oraler und Analer Geschlechtsverkehr, Abtreibungen und jede Stellung ausser der Missionarsstellung werden verboten. (In einigen Staaten Amerikas ist das bereits jetzt so gut wie Alltag). Und wer dagegen verstößt kommt einige Jahre ins Gefängnis und nach Verbüßung in die Sexualstraftäterdatei. Inklusive Bild + Adresse im Internet und einem Aufkleber "Sexualstraftäter" fürs Auto. Ist doch nett, oder?? Vielen Dank dafür, Amerika! X(

      Btw: Meine Freundin ist auch 17, ich bin 20. Ist es eigentlich auch schon ein Verbrechen wenn ich mit ihr in die Sauna gehe?? Schließlich sehen sie dann andere ja auch nackt, und das nicht nur auf Bildern.
      Hartnäckiger Verweigerer der neuesten Windows-Versionen ;)
    • Original von AstartusSavall
      Nein, lies den Gesetzestext doch mal bitte genau. Über-achtzehnjährige dürfen ohne Probleme mit Unter-sechzehnjährigen Sex haben. 14 <-> 30 = kein Problem, SOFERN die mangelnde sexuelle Selbstbestimmung nicht ausgenutzt wird.

      Korrekt.
      Verbor nur: Gegen Geld, unter Zwang, Ausnutzung einer Notlage und/oder fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung.

      Steht doch alles deutlich im StGB.
      ...
    • Zwei Sachen:
      erstmal BTT, plz. Es geht hier um den "angeblichen" Verbot von Hentai und nicht ab wann Sex strafbar ist...

      Das weiter:
      Wer behauptet denn, dass die USA dahinterstecken? Gibt es dafür irgendwelche Beweise? Das kommt mir alles sehr an den Haaren herbeigezogen vor.
      Genau wie, dass das Verbot von Jugendpornographie Hentai unmöglich macht. Wo genau wird in Arks Link das Wort "Hentai" verwendet... Vielleicht habe ich was überlesen, das streite ich nicht ab, aber zwischen Filmen in denen man Jugendliche sieht und gezeichneten Figürchen ist ja wohl immer noch ein Unterschied...
      Wenn sie schon Shota nicht verbieten, dann ja wohl Hentai erst recht nicht...
      Ich sehe wohl, dass sich die "Neuregelung auf Zeichentrickfilme und Computeranimationen" bezieht, aber ernsthaft, die meisten Mangamädels sehen doch dann schon iwie volljährig aus.
      Zudem: durchführbar ist das nicht... Wo kein Kläger, da kein Richter...
    • Original von CAMIR
      aber zwischen Filmen in denen man Jugendliche sieht und gezeichneten Figürchen ist ja wohl immer noch ein Unterschied...

      Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Realfilmen und Zeichnungen oder Texten.
      Manche Schilderungen von Mißbrauchsopfern wurden schon Grund zur Ermittlung, weil die Details ZU genau waren und deshalb als KiPo galten.
      Ein Hoch auf das EU-Recht! :ugly:
      ...
    • Ich glaub aber auch nicht, dass das so heiß gegessen wie gekocht wird. Das is eins dieser Gesetze, die, wenn konsequent durchgezogen, knapp mal 30% der deutschen Standardliteratur verbieten würde. Und diese Formulierung, dass es "verwechselt" werden könnte - blah, so schwammig es auch geht, da brauchts schon nen sehr missmutigen Richter. Ich glaub, mit dem Gesetz soll vor allem auf verfremdete Darstellungen abgezielt werden - mit Filtern verzerrte Kinderpornografie, nach echten Fotos angefertigte Zeichnungen und so weiter. Die Kripo hat ganz ehrlich genug mit den Kipo-Händlern zu tun, als dass sie jetz auch noch jeden festnehmen, der auf 4chan geht (oder sollten zumindest genug zu tun haben!)
    • 1. Ast: Rules 1 & 2, motherfucker.

      2. Camir, du hast doch selber Shotacon erwähnt; da hast du deine Jugendlichen. Wobei ich hier eher Lolicon erwähnen würde, da das viel verbreiteter und beliebter ist. Übrigens sind es oft Mädchen in Schuluniformen, was wohl ein gewisses Alter suggeriert; bei Inzestgeschichten ebenso. Und hättest du auf meinen Link geklickt, wüsstest du, dass es sog. "Scheinjugendliche" und "fiktive Jugendpornografie" davon ausgeschlossen sind. Wo Zawa herhat, dass nicht zwischen Realität und Fiktion unterschieden wird, würde ich auch gerne wissen.
    • Original von Zawa
      Original von Evilitschi
      1. Ast: Rules 1 & 2, motherfucker.

      Nur bei Raids.

      Nein.

      Original von Evilitschi
      Wo Zawa herhat, dass nicht zwischen Realität und Fiktion unterschieden wird, würde ich auch gerne wissen.

      dejure.org/gesetze/StGB/184b.html
      Absatz 2.
      Lolicon etc. gilt als "wirklichkeitsnah".

      Sagt wer? Ich nehme an, das ist deine Interpretation. Oder kannst du mir einen Gerichtsbeschluss zeigen? Ich denke nicht, dass unrealisitsch gezeichnete Mädchen, die sich noch dazu wie erwachsene verhalten, ein wirklichkeitsnahes Geschehen abbilden können.
    • OMG meine Hentais!

      Eh, nein, Scherz :lol: ich besitze eigentlich keine Hentais.. ^^ Nur zwei Yaoimangas ... obwohl.. mache ich mich damit jetzt strafbar, weil da jetzt Sexszenen drin vorkommen? o__O und die Akteure schon recht jung aussehen??? :ugly: Abgesehen davon dachte ich bei dem einem Manga erst, der eine Typ sei ein Mädchen :lol:

      Ist mir eigentlich total wurscht, genauso wie die Altersempfehlungen die auf den Mangas stehen... (empfohlen ab 16, ab 18...)
    • Original von Evilitschi
      Nein.

      Laut moot schon.

      Original von Evilitschi
      Sagt wer? Ich nehme an, das ist deine Interpretation. Oder kannst du mir einen Gerichtsbeschluss zeigen? Ich denke nicht, dass unrealisitsch gezeichnete Mädchen, die sich noch dazu wie erwachsene verhalten, ein wirklichkeitsnahes Geschehen abbilden können.

      Google hilft:
      juraforum.de/forum/archive/t-2…-%C2%A7184b-anwendbar-ist
      Es gibt viele Berichte und ein ehemals "Bekannter" (durch ein Forum) wurde wegen seiner Lolicon-Seite vor einigen Jahren angeklagt.
      ...
    • Moot geht auch Suppe essen.

      Wie auch immer, es hilft recht wenig, dass du mir den ersten Link, den du bei Google fandest, hingeworfen hast. Dort wird auch nur gesagt, dass Eromanga unter "Darstellungen" fallen, aber nicht, inwiefern das ein wirklichkeitsnahes Geschehen behandelt und benatwortet somit nicht die Frage. Andere Ergebnisse liefern auch nur diese Frage in Foren, aber keine konkreten Fälle.
    • Zu köstlich die Kommentare :D
      Aber früher dürften Jugendliche mit 14 Jahren, Sex mit ein/e Reifer/e Frau/Mann Sex haben, jetzt durch neuen Gesetz dürfen 16 Jährige Jugendlichen Sex mit über 18 Jahren Personen haben/tun weiß Gott was.

      Habe ich mal bei einer Seite gesehen aber weiß nicht mehr wie die Seite hieß...
    • Ich glaube nicht das dieses Gesetz gegen Hentai auf einer sonderlich festen Basis steht. Letztlich gehören Hentais zu den Comics, und viele Literaturwissenschaftler (wenn auch bei weitem nicht alle), zählen Comics zur Literatur. Da Hentai wenn ich recht informiert bin erst ab einer bestimmten Altersgrenze verkauft werden besteht theoretisch kein Anlass, der eine Entfernung oder Ahndung rechtfertigen könnte: die Händler können sich auf die Altersgrenze stützen, und schließlich gibt es ja literarische Freiheiten.
      Und selbst wenn das mit der Literatur nicht hinhauen würde, ist es nur eine Formalität um hentai als Kunst zu erklären, und derartige Kunst gibt es viele. Ich sage nur Louis Royo und sämtliche (Akt) Künstler, die sich mit dem menschlichen Körper und Sex beschäftigen. Letzten Endes wird wohl nicht mehr als ein Warnhinweis auf dem Cover bzw. der Verpackung drin sein...
      Die Menschen die viel über die Albae lesen, nennen sie Todesschatten. Die Menschen die ihnen begegnet sind haben dazu keine Gelegenheit mehr.

      Ich grüße Herr des Triforce, Kimahri, Ishtar,Rooro, ShadowLink85, N@vi und xRESxSongoku.
      Die Albae stehen hinter euch.