Original von AstartusSavall
Hmm, da hätt ich aber gern das Zitat ausm Gesetzbuch. Ich hab damals das im Rahmen der juristischen Ausbildung zum Jugendgruppenleiter so gelernt und bei jedem neuen Nachlesen auch so bestätigt gefunden, und geändert hat sich da imho nix. Ich such den Teil mal raus.
Edit: Habs.
(1) Eine Person über achtzehn Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. unter Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Entgelt sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese unter Ausnutzung einer Zwangslage dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1. sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2. diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Oder, zum detaillierten Nachlesen: bundesrecht.juris.de/stgb/__182.html
Ergo: Sorry, Creep, ich hab doch Recht. ;P
Ok....entweder ich bin zu doof um es richtig zu verstehen oder dieser Paragraph sagt aus, was ich meinte...auf die schnelle das hier gefunden (die Seriösität ist nicht komplett klar, aber es scheint zumindest so):
Die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ist dann gegeben, wenn das Opfer nicht in der Lage ist, die Vornahme oder Duldung sexueller Verhandlungen intellektuell, moralisch und emotional zu durchdringen und entsprechend darüber zu entscheiden.
Quelle: frag-einen-anwalt.de/Sexueller-Missbrauch__f43544.html
So wie ich das verstanden habe (auch wenn das so nicht explizit im Gesetzestext gesagt wird), wird dann erst einmal davon ausgegangen, dass wenn jemand unter 16 sich mit jemandem über 21 (nicht fälschlicherweise 18, wie ich zuerst meinte) konfrontiert sieht, genau diese Fähigkeit erst einmal fehlt..
kann aber auch sein, dass ich falsch liege..ich garantiere aber, dass man jeden 30 jährigen der mit einer 14 jährigen schläft (einvernehmlich) man erstmal vor Gericht bringen würde (oder es zumidnest versucht)...
"There are no happy endings, because nothing ends."
Quote: 'Schmendrick' gesprochen von 'Alan Arkin', aus dem Film 'The last Unicorn', von Peter S. Beagle