Indizierte Spiele

    • Nein, es sind in Deutschland Spiele, die nicht im Laden angeboten werden dürfen, sie dürfen sich höchstens im Lager aufhalten und bei Nachfrage erworben werden. Es darf auch keine Werbung für sie gemacht werden.

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    • Indizierungen im Dezember 2010
      31.12.2010 Auch diesen Monat war die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wieder fleißig und indizierte insgesamt sechs Spiele. Mit dem Xbox Lightgun-Shooter The House of the Dead III ist diesmal sogar ein richtiger Oldie mit dabei. Schlimm traf es die UK-Version von Silent Hill: Homecoming (Xbox 360). Diese wurde auf die schwarze Liste gesetzt und unterliegt folglich einem absoluten Verbreitungsverbot.


      Listenteil A

      * Crackdown 2 (Xbox 360, EU-Version) - Microsoft Corporation, Redmond/USA

      * Rogue Warrior (Playstation 3, EU-Version) - ZeniMax Europe Ltd, London/GB

      * The House of the Dead III (Xbox, EU-Version) - SEGA Europe Ltd., Brentford/GB

      * Unreal Tournament 3 (Playstation 3, EU-Version) - Midway Games Ltd, London/GB



      Listenteil B mit strafrechtlichem Verbreitungsverbot aus Sicht der BPjM

      * Dead Rising 2 (Xbox 360, UK-Version) - CE Europe Ltd, London/GB

      * Medal of Honor Limited Edition (PC DVD-ROM, EU-Version) - Electronic Arts Swiss Sàrl, Genf/CH



      Beschlagnahme gemäß §131 StGB

      * Silent Hill - Homecoming (Xbox 360, UK-Version) - Konami Digital Entertainment GmbH, Frankfurt/Main



      Quelle: nexgam.de







      .... ohne Worte! ....
    • Wie schaut es mit dem Titel auf der schwarzen Liste aus. Wenn ich das vom Außland nach Deutschland bringe, mach ich mich Strafbar?
      Also einfach in Kofferraum und ab übern Inn!
      James
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    • das mit dem jugendschutz, weswegender ganze unfug ja erst anfing, ist ja prinzipiell eine gute sache. Ich find es gut, das ncith jeder 15 jährige hin gehen kann und sich Spiele wie Bioshock oder Doom kaufen kann, das wäre ja auch irgendwo nciht in ordnung da die meistens nicht nur körperliche als auch enorme psychische gewalt ausüben (gerade so spiele wie bioshock, fallout, etc.)
      - Das einzige (ich wiederhole und betone: DAS EINZIGE) was mich wirklich maslos bei dieser debatte aufregt, ist das erwachsene leute, die sich im klaren sind, was in diesen packungen drin ist und die es mit anderen freunden irgendwo auf der welt spielen wollen, bevormundet werden.

      Wenn ich mir ein Spiel wie z.b. Left 4 Dead kaufe, dann erwarte ich doch das meine Zombies Ragdoll physics haben, oder? Das sit doch auch in den milliarden zombie filemen die man so schauen darf auch so! Das ist doch absolut witzlos, das aus jugendschutz gründen zu verbieten wo es sich doch eh kein Jugendlicher kaufen DARF!

      Ganz ehrlich, als spieler habe ich kein problem damit, geschnittene spiele zu spielen, in dem sinne, da es für das gameplay und den spaß den man beim spielen hatt meistens einfach nciht ganz bis gaz ncith relevant ist, ich MUSS mir nciht anschauen wie jemand ge vierteilt wird, nein - aber als entwickler kann ich den zorn deutlcih ansehen: Nur für deutschland und australien (beides jetzt nciht SOOO umsatz starke märkte, verglichen zum rest der welt) muss ich nen arbeitswaufwand von ca. 4 - 10% der entwicklungszeit nochmal oben drauf legen? HALLO? Das sit doch totaller schwachsinn...
      Ich verstehe publisher wie z.B. Sega die mitlerweile einfach einige spiele die von der ESRB ab 18 eingestuft werden einfach gar nichz mehr in deutschland vertrieben werden (beispiel Madworld, aber mal ehrlich: das währe hier aber sowas von direkt auf dem index gelandet, und eigentlich ist es gar nicht mal schlecht...)

      naja, ich hab mich gefühlt schon tausend mal über das thema eschauffiert, aber gebracht hatt es noch nie was...

      @ Stan: jein.
      Wenn das spiel unter dem selben namen in deutschland auf dem index steht, dann ist es strafbar, wenn du es kommeriell tust.
      Der besitz von indizierten schrfiten/medien ist nämlich nicht verboten, nur der vertrieb (soweit ich das weiß, schließlich rennt ja auch kein polizist durch die straßen und sammelt alle ausgaben von helmut kohl's doktor arbeit, mein kampf, oder andere indizierten schriften ein...)

      @ Kefka: würde mci hauch mal intressieren. schließlich hab ich UT3 hier...
      "Fiat iustitia et pereat mundus"
    • @ Saku: Ich stimme dir zu 100% zu. Ich verstehe es nicht, weswegen Spiele die keine Jugendfreigabe haben trotzdem aufgrund Jugendschutz zensiert/indiziert werden. Und auch ich habe mich schon mindstens drölf mal darüber aufgeregt. Ansich ist Jugendschutz schon ne gute Sache. Nur kann mans eben auch übertreiben.

      @ Stan: jein.
      Wenn das spiel unter dem selben namen in deutschland auf dem index steht, dann ist es strafbar, wenn du es kommeriell tust.
      Der besitz von indizierten schrfiten/medien ist nämlich nicht verboten, nur der vertrieb (soweit ich das weiß, schließlich rennt ja auch kein polizist durch die straßen und sammelt alle ausgaben von helmut kohl's doktor arbeit, mein kampf, oder andere indizierten schriften ein...)

      Wenn ich richtig informiert bin ist es so, dass man indizierte Spiele legal (im Ausland oder unter der Ladentheke) kaufen und besitzen darf, solang man sie für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahrt. Bei beschlagnahmten Spielen ist soweit ich weiß auch der Erwerb verboten.

      @ Kefka: würde mci hauch mal intressieren. schließlich hab ich UT3 hier...

      Same here.


      11.11.11
    • Was mich interessieren würde: Warum zum Geier ist Homecoming jetzt beschlagnahmt? Sind mir irgendwelche Gewaltexzesse entgangen, die ich nicht schon in Dead Space oder, kA, dem SAW-Spiel sehen kann oder hat Konami einfach zuwenig Schmiergelder gezahlt?

      Ich weiß, das sag ich dauernd, aber das Schema, nach dem indiziert wird, entzieht sich mir wirklich.


      (Ja, man kann draufklicken)
    • Hm, bei den meisten Sachen find ichs gut, dass es nicht ganz so brutal gemacht ist in der deutschen Fassung da die Brutalität einfach nicht in ein SH passt. Allerdings ist darunter nichts dabei was nicht schon in anderen Spielen vorkam. Ein Bohrer im Auge finde ich ist sogar noch mit das harmloseste.
      Diese Szene mit den Schnitten auf dem Typ find ich in der geschnitteten Version aber dumm, weil die Szene sehr SH mäßig aussieht, erinnert mich leicht an SH3.
      Ausserdem hat der in der deutschen Version kleine Kratzerchen und auf dem Boden liegt trotzdem Blut als würden die ihn ausbluten lassen. Erst schneiden und dann auch noch ein Spielfehler.....

      Und Sachen wie Saw (was auch ab 18 ist und dank Internet jeder 10 Jährige gucken kann) werden nicht verharmlost.


      Ich seh die Sache eigentlich genau wie Saku. Die Spiele sind ab 18 und jeder 18 ist sich bewusst was er kauft. Warum also schneiden oder gar nicht erst hier erscheinen lassen?

      Wenn ich als nicht 18 jähriger meine, solche Spiele zu spielen und davon Alpträume oder andere Traumen erleide, dann ist das ganz allein meine Schuld.

      Ich finde Deutschland übertreibt es mit dem Jugendschutz.


      Edit: Was ich mich frage.. Silent Hill ist doch jetzt schon eine ganze Weile draussen. Wieso wurde das erst jetzt auf "Beschlagnahmt" gesetzt?
    • Original von ZeldaFanBartek
      Man beachte bei dieser Liste die Zusätze "EU Version". Die deutschen Versionen sind davon nicht betroffen.

      Natürlich nicht, die dt. Versionen sind ja schliesslich geschnitten.


      Original von Posti
      Edit: Was ich mich frage.. Silent Hill ist doch jetzt schon eine ganze Weile draussen. Wieso wurde das erst jetzt auf "Beschlagnahmt" gesetzt?

      Weil es wohl erst kürzlich eingereicht wurde.
      Du musst ja zuerst ne Art Strafantrag stellen um es der Überprüfung zu unterziehen. So könntest du ja sagen "Pokemon rosa-rote Blümchen Edition" finde ich extremst abstoßend und gewaltverherrlichend, BPJS bitte überprüfen sie diesen Titel!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Recht ()

    • Original von Kefka
      Und was ist mit den NTSC-Versionen?
      Sind die dann nicht indiziert, wenn dabeisteht EU-Version?

      Seit wann steht bei ner NTSC-Version "EU"?
      EU (Europäische Union) = PAL Version

      NTSC-Spiele (NTSC-U, NTSC-J) sind gar nicht für den europäischen Markt (steht auch auf jedem einzelnen Exemplar drauf) und somit erübrigt sich wohl jede weitere Diskussion.






      habs dir mal gelb markiert:

      [Blockierte Grafik: http://img132.imageshack.us/img132/9995/codntsc.jpg]
    • Finde ich jetzt etwas eigenartig... Nämlich seit ein paar Tagen kann man auch keine neuen Exemplare von SH 5 mehr bekommen.

      Aber die deutsche Verkaufsversion betrifft das nicht? Nur die UK-Version?

      Will ich stark hoffen, wollte mir den Teil nämlich noch gerne zulegen.

      Kommt mir nur alles etwas spanisch vor, weil's bei Amazon im Moment ausverkauft ist...

      Aber SAW ist natürlich absoluter Kindergarten.. Jaja, ist klar. :ugly:
      Finde die Szenen in SH 5 schon heftig, aber an SAW kommt es meilenweit nicht dran.
    • Original von Yuu
      Finde ich jetzt etwas eigenartig... Nämlich seit ein paar Tagen kann man auch keine neuen Exemplare von SH 5 mehr bekommen.

      Aber die deutsche Verkaufsversion betrifft das nicht? Nur die UK-Version?

      Noch einmal - Die deutsche Version ist GESCHNITTEN!



      Original von Kefka
      Sind die NTSC-Versionen dann trotzdem indiziert?
      Ich kann diese ja ebenso kaufen und hierzulande spielen.

      Also der Lehrer der dir Lesen beigebracht hat gehört hingerichtet, tz tz!

      ;) :D
    • Original von Recht
      Original von Kefka
      Und was ist mit den NTSC-Versionen?
      Sind die dann nicht indiziert, wenn dabeisteht EU-Version?

      Seit wann steht bei ner NTSC-Version "EU"?
      EU (Europäische Union) = PAL Version

      NTSC-Spiele (NTSC-U, NTSC-J) sind gar nicht für den europäischen Markt (steht auch auf jedem einzelnen Exemplar drauf) und somit erübrigt sich wohl jede weitere Diskussion.


      Er meint wohl die Liste mit den indizierten Titeln, hinter denen nur EU-Version steht.

      Die Frage ist schon berechtigt, da NTSC-Spiele auf jeder PS3 laufen und oft auch mit der EU-Version identisch sind, also z.B. deutsche Texte beinhalten.
      Das ist zum Beispiel bei meiner US-Version von SH Homecoming der Fall. Die Frage ist, ob man diese Version, die mit der EU-Version absolut identisch ist, hierzulande verkaufen dürfte, da sie ja scheinbar nicht explizit beschlagnahmt wurde.
    • Wieso?
      Du hast mich mit dem Bild darauf hingewiesen, dass man für ein NTSC-Spiel ein NTSC-Gerät benötigt.
      Aber soweit ich weiß, ist der Import von NTSC-Medien nicht verboten, was meine Frage durchaus rechtfertigt.

      @Ren
      Genau das meinte ich, danke :)
      Yeah? Well, you know, that's just like ... your opinion, man!