Ich bin SO WÜTEND. Ich kann das gar nicht in Worte fassen. GAR NICHT.
LEST!
de.wikipedia.org/wiki/Inzest#Rechtslage_in_Deutschland
und
Und jetzt DIE KRÖNUNG
Ich sag's jetzt mal ganz harsch, aber die Argumentation liest sich wie von Hitler geschrieben. Gen-Reinheit und Homophobie-Argumente. Danke, Bundesverfassungsgericht, danke.
Im Ernst... wenn man mit gesundheitlichen Faktoren bei der Fortpflanzung argumentiert und dies aufgrund dessen unter Strafe stellt, dann sollte man alle Menschen mit Krankheiten verbannen, Kinder zu zeugen. Hoppla, irgendwie ist niemand 100%ig gesund. Und womit rechtfertigen wir das alles nun?
Das ist dermaßen gegen die Menschenrechte gehend, dass ich ausflippen könnte, dass das in einem Rechtsstaat wie Deutschland absolut Bestand hat. Hallo?! Das hat kein popeliges Gericht beschlossen, sondern das Bundesverfassungsgericht und dann noch der Europäische Gerichtshof - wie will man das noch anfechten?! Es war nicht einmal ein knapper Entscheid!
Erinnert sich noch jemand an den Fall, wo die (gesunden) Kinder von Geschwistern elternlos wurden, weil die Eltern (oder zumindest ein Elternteil) ins Gefängnis für diese Aktion mussten?
Ich dachte, seitdem hätten sich die Dinge geändert. Ich hatte gehofft, dass das nur ein Rudiment alter Gesetze war. Nein, es kam noch schlimmer - es ist von allen öffentlichen Stellen abgesegnet. WO ist Amnesty International?! WO?! Bin ich im falschen Film gelandet?!
Die Argumentation, es beträfe oft Missbrauchsfälle hat in meinen Augen keinen einzigen Bestand - Missbrauchsfälle werden gesondert behandelt. Deswegen alle Unschuldigen abzustrafen und Kindern die Eltern wegzunehmen ist nicht zu rechtfertigen!
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de.wikipedia.org/wiki/Inzest#Rechtslage_in_Deutschland
Rechtslage in Deutschland [Bearbeiten]
Inzest wird in der Bundesrepublik Deutschland und Österreich nur zwischen in gerader Linie Verwandten – also Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, und deren Kindern, Enkeln, Urenkeln – sowie zwischen Voll- und Halbgeschwistern verfolgt. In der Bundesrepublik werden die Abkömmlinge und Geschwister nicht bestraft, wenn sie zur Tatzeit jünger als 18 Jahre waren. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dabei gar keine Straftat vorliegt. Die Tat stellt bei Begehung durch Minderjährige eine gegenüber den Minderjährigen bloß nicht verfolgbare rechtswidrige Straftat dar (die dogmatische Einordnung ist strittig). Damit bleiben aber jedenfalls etwa Anstiftung und Beihilfe dazu strafbar. Ein Gericht, das mit einem Inzestfall entsprechend § 173 Abs. 2 Satz 2 StGB betraut ist, kann allerdings nach §§ 153 ff. StPO das Verfahren einstellen.[28]
Im bundesdeutschen Strafrecht bleibt der Tatbestand erfüllt, auch wenn das Verwandtschaftsverhältnis im Sinne des Bürgerlichen Rechts durch Adoption erloschen ist. § 173 StGB stellt nur den vaginalen Beischlaf zwischen engen Verwandten unter Strafe, andere sexuelle Praktiken sind straffrei. Im Jahr 2003 gab es auf Grund dieses Tatbestands in der Bundesrepublik Deutschland zehn Verurteilungen.
und
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2008 [Bearbeiten]
Mit Beschluss vom 26. Februar 2008 entschied das Bundesverfassungsgericht, § 173 StGB sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.[34] Der Gesetzgeber verfolge Zwecke, die „jedenfalls in ihrer Gesamtheit die Einschränkung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts legitimieren“: Als Strafgrund stehe der grundgesetzlich geforderte Schutz von Ehe und Familie an erster Stelle. Inzestverbindungen führten zu einer Überschneidung von Verwandtschaftsverhältnissen und sozialen Rollenverteilungen und damit zu einer Beeinträchtigung der in einer Familie strukturgebenden Zuordnungen. Zudem diene das Inzestverbot dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. § 173 StGB habe spezifische, durch die Nähe in der Familie bedingte oder in der Verwandtschaft wurzelnde Abhängigkeiten im Blick. Weiterhin rechtfertige auch der Schutz vor Erbschäden das Inzestverbot. Die Entscheidung erging mit 7:1 Stimmen.
Und jetzt DIE KRÖNUNG
Am 12. April 2012 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einstimmig, dass § 173 StGB mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist.[37] Zwar greife die Bestrafung in das Familienleben des Klägers ein, das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention sei jedoch nicht verletzt.[38]
Ich sag's jetzt mal ganz harsch, aber die Argumentation liest sich wie von Hitler geschrieben. Gen-Reinheit und Homophobie-Argumente. Danke, Bundesverfassungsgericht, danke.
Im Ernst... wenn man mit gesundheitlichen Faktoren bei der Fortpflanzung argumentiert und dies aufgrund dessen unter Strafe stellt, dann sollte man alle Menschen mit Krankheiten verbannen, Kinder zu zeugen. Hoppla, irgendwie ist niemand 100%ig gesund. Und womit rechtfertigen wir das alles nun?
Das ist dermaßen gegen die Menschenrechte gehend, dass ich ausflippen könnte, dass das in einem Rechtsstaat wie Deutschland absolut Bestand hat. Hallo?! Das hat kein popeliges Gericht beschlossen, sondern das Bundesverfassungsgericht und dann noch der Europäische Gerichtshof - wie will man das noch anfechten?! Es war nicht einmal ein knapper Entscheid!
Erinnert sich noch jemand an den Fall, wo die (gesunden) Kinder von Geschwistern elternlos wurden, weil die Eltern (oder zumindest ein Elternteil) ins Gefängnis für diese Aktion mussten?
Ich dachte, seitdem hätten sich die Dinge geändert. Ich hatte gehofft, dass das nur ein Rudiment alter Gesetze war. Nein, es kam noch schlimmer - es ist von allen öffentlichen Stellen abgesegnet. WO ist Amnesty International?! WO?! Bin ich im falschen Film gelandet?!
Die Argumentation, es beträfe oft Missbrauchsfälle hat in meinen Augen keinen einzigen Bestand - Missbrauchsfälle werden gesondert behandelt. Deswegen alle Unschuldigen abzustrafen und Kindern die Eltern wegzunehmen ist nicht zu rechtfertigen!
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