Servus,
ich habe ein paar Fragen zum Bafög, finde aber im Internet nichts dazu. Vielleicht springt hier ja ein Experte rum :D?
Meine Situation ist folgende:
Ich habe 2008 angefangen, Pädagogik zu studieren. Damals habe ich einen Antrag auf Bafög gestellt und einen Nullbescheid erhalten.
Im zweiten Semester habe ich das Studium abgebrochen, weil's nicht das war, was ich mir vorgestellt habe und ich auch durch eine ganze Reihe an Prüfungen gefallen bin. Mittlerweile studiere ich im 3. Semester Germanistik. So.
Jetzt kommt hinzu, dass meine Freundin schwanger ist. Wir wollen im März zusammen ziehen, damit sich das im Mai kommende Kind an seine Wohnung gewöhnen kann. Das setzt voraus, dass wir zwei Monate bei der Miete draufzahlen müssten. Für diesen Zeitraum wollte ich jetzt wieder Bafög beantragen; allerdings ergab sich dabei das Problem, dass der Bewilligungszeitraum nahezu abgelaufen ist.
An und für sich steht einem das Bafög ja für drei Jahre zu. Allerdings liegt zwischen dem Ablauf des letzten Nullbescheids und meinem jetzigen Antrag erstens der Studiengangwechsel und zweitens ein volles Jahr, in dem ich kein Bafög beantragt habe. Durch den Studiengangwechsel soll ich jetzt einen komplett neuen Antrag stellen, also nicht nur eine Änderungsmitteilung.
Ist es aber eigentlich nicht so, dass dass der Bewilligungszeitraum laut Gesetz wieder drei Jahre betragen müsste?
Ich habe mal im Internet gesucht und bin nur auf Infos gestoßen, die einen Studiengangwechsel nicht mit einbeziehen. Laut Bafög-Beraterin bekomme ich nur noch bis zum Ende des vierten Semesters Unterstützung, weil dann die drei Jahre nach meinem Erstantrag abgelaufen wären.
Lange Rede, kurzes Hemd: Ist das alles rechtens so? Oder müsste der Bewilligungszeitraum nicht wieder auf drei Jahre hochgesetzt werden?
Danke schonmal fürs Lesen und Antworten
ich habe ein paar Fragen zum Bafög, finde aber im Internet nichts dazu. Vielleicht springt hier ja ein Experte rum :D?
Meine Situation ist folgende:
Ich habe 2008 angefangen, Pädagogik zu studieren. Damals habe ich einen Antrag auf Bafög gestellt und einen Nullbescheid erhalten.
Im zweiten Semester habe ich das Studium abgebrochen, weil's nicht das war, was ich mir vorgestellt habe und ich auch durch eine ganze Reihe an Prüfungen gefallen bin. Mittlerweile studiere ich im 3. Semester Germanistik. So.
Jetzt kommt hinzu, dass meine Freundin schwanger ist. Wir wollen im März zusammen ziehen, damit sich das im Mai kommende Kind an seine Wohnung gewöhnen kann. Das setzt voraus, dass wir zwei Monate bei der Miete draufzahlen müssten. Für diesen Zeitraum wollte ich jetzt wieder Bafög beantragen; allerdings ergab sich dabei das Problem, dass der Bewilligungszeitraum nahezu abgelaufen ist.
An und für sich steht einem das Bafög ja für drei Jahre zu. Allerdings liegt zwischen dem Ablauf des letzten Nullbescheids und meinem jetzigen Antrag erstens der Studiengangwechsel und zweitens ein volles Jahr, in dem ich kein Bafög beantragt habe. Durch den Studiengangwechsel soll ich jetzt einen komplett neuen Antrag stellen, also nicht nur eine Änderungsmitteilung.
Ist es aber eigentlich nicht so, dass dass der Bewilligungszeitraum laut Gesetz wieder drei Jahre betragen müsste?
Ich habe mal im Internet gesucht und bin nur auf Infos gestoßen, die einen Studiengangwechsel nicht mit einbeziehen. Laut Bafög-Beraterin bekomme ich nur noch bis zum Ende des vierten Semesters Unterstützung, weil dann die drei Jahre nach meinem Erstantrag abgelaufen wären.
Lange Rede, kurzes Hemd: Ist das alles rechtens so? Oder müsste der Bewilligungszeitraum nicht wieder auf drei Jahre hochgesetzt werden?
Danke schonmal fürs Lesen und Antworten

Es sind üblicherweise die, die die, die die die, die nichts wissen, aber im Gegensatz zu diesen glauben, zu wissen, im Wissen, dass sie wissen, belehren können.