Frage Jugendrecht

    • Frage Jugendrecht

      So hallo zusammen.

      Ich hänge gerade an einer unglücklichen Situation. Vor 3 Tagen habe ich mich in eine erst gerade vor 2 Wochen kennengelernte ,Kollegin'. Und sie sich in mich.
      Heute schreibt sie mir eine SMS:
      Ruf mich an ich muss dir was sagen.
      Ich hab sie angerufen und sie weinte, sagte mir, ihr ,,**********'' Vater würde sie nach Italien (ganz in den Süden, Kalabrien) schicken wollen.
      Um das zu verstehen, muss ich noch zurück greifen.
      Ihr Vater ist anscheinend ein Idiot, er schlägt sie und behandelt sie so, als wäre sie nicht seine Tochter, weil sie anders ist, und nicht dem ,typisch-italienischen-Mädchen' ähnelt. Sie färbt und toupiert sich die Haare, und lässt sich ein harmloses, kleines schüchternes Nasenpiercing stechen. Sie darf auch nicht mit Jungs abmachen, nicht mit ihnen telefonieren und geschweige denn überhaupt in den Ausgang. Sie sind italiener, und als sie heute munter und frühlich nach Hause kam, prahlte ihr Vater mit einem Ticket, sie nach Hause zu fliegen. Noch diesen Freitag. Nach Italien. Der Grund: Sie ist selberschlud.
      Warum selberschuld? Sie sei (und ist auch) immer von zuhause abgehauen. Weil eben ihr Vater so streng ist und sie auch schlägt.

      Ihte Mutter lebt in Italien, sie hat ihre Mutter schon seit 8 Jahren nicht gesehen, was ihr eigentlich auch egal ist. In Italien wird sie noch weniger so akzeptiert, wie sie herumläuft und von allen wirklich diskriminiert. Da will sie nicht hin, ausserdem lebt sie hier durch ihre Kollegen und der tollen Schule. Das versteht ihr bestimmt.

      Darf ihr Vater das? Sie zu zwingen, nach Italien zu gehen,, ohne (richtigen) Grund? Wo sie noch weniger akzeptiert wird und sie keinen festen Boden besitzt? Kann sie den Jugendschutz alarmieren und es ablehnen?
      Sie will natürlich auch nicht in eine Herberge oder sowas, weil sie dann bestimmt nicht noch mehr Freiheit besässe. Gibt es auch so eine Art ,neue Familie' wo sie neu anfangen könnte?

      Ich hoffe ihr könnt was darüber schreiben.
    • Allein schon aus den Grund, dass er sie schlägt, muss man ja schon das Jugendamt benachrichtigen. O_o
      Ansonsten hätte ich halt weitergefragt, wie alt sie ist. Ich weis zwar nicht wie es in Deutschland ist, aber ab ca. 16 hatt jeder Mensch Recht auf freie Meinungs Äuserung. Früher halt nicht, da es(Kind/Jugendlicher) laut Gesetz nicht Handlungvollmächtig ist. Da haben halt die Erziehungsberechtigten "Macht" über die Kinder.

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    • Original von MKDD
      Allein schon aus den Grund, dass er sie schlägt, muss man ja schon das Jugendamt benachrichtigen. O_o
      Ansonsten hätte ich halt weitergefragt, wie alt sie ist. Ich weis zwar nicht wie es in Deutschland ist, aber ab ca. 16 hatt jeder Mensch Recht auf freie Meinungs Äuserung. Früher halt nicht, da es(Kind/Jugendlicher) laut Gesetz nicht Handlungvollmächtig ist. Da haben halt die Erziehungsberechtigten "Macht" über die Kinder.


      Sie ist 15, sie kann doch trotzdem nicht gezwungen werden, oder? Es muss doch ne Lösung geben, dass sie mit mir Neujahr feiern kann...
    • Original von LinkLyon
      Original von MKDD
      Allein schon aus den Grund, dass er sie schlägt, muss man ja schon das Jugendamt benachrichtigen. O_o
      Ansonsten hätte ich halt weitergefragt, wie alt sie ist. Ich weis zwar nicht wie es in Deutschland ist, aber ab ca. 16 hatt jeder Mensch Recht auf freie Meinungs Äuserung. Früher halt nicht, da es(Kind/Jugendlicher) laut Gesetz nicht Handlungvollmächtig ist. Da haben halt die Erziehungsberechtigten "Macht" über die Kinder.


      Sie ist 15, sie kann doch trotzdem nicht gezwungen werden, oder? Es muss doch ne Lösung geben, dass sie mit mir Neujahr feiern kann...


      Kann sein dass es in D auch ab 15 ist, musst dich erkundigen. Und Wie gesagt, wenn er sie schlägt muss man praktisch das Jugendamt verständigen. Oder zumindest der Polizei und die verständigen dann das Jugendamt, kommt aufs selbe hinaus. Was, aber nicht wirklich besser für euch beide wäre, da sie dann zur Mutter geschickt wird. Außer sie hat andere Verwandte bei euch.
    • Original von MKDD
      Original von LinkLyon
      Original von MKDD
      Allein schon aus den Grund, dass er sie schlägt, muss man ja schon das Jugendamt benachrichtigen. O_o
      Ansonsten hätte ich halt weitergefragt, wie alt sie ist. Ich weis zwar nicht wie es in Deutschland ist, aber ab ca. 16 hatt jeder Mensch Recht auf freie Meinungs Äuserung. Früher halt nicht, da es(Kind/Jugendlicher) laut Gesetz nicht Handlungvollmächtig ist. Da haben halt die Erziehungsberechtigten "Macht" über die Kinder.


      Sie ist 15, sie kann doch trotzdem nicht gezwungen werden, oder? Es muss doch ne Lösung geben, dass sie mit mir Neujahr feiern kann...


      Kann sein dass es in D auch ab 15 ist, musst dich erkundigen. Und Wie gesagt, wenn er sie schlägt muss man praktisch das Jugendamt verständigen. Oder zumindest der Polizei und die verständigen dann das Jugendamt, kommt aufs selbe hinaus. Was, aber nicht wirklich besser für euch beide wäre, da sie dann zur Mutter geschickt wird. Außer sie hat andere Verwandte bei euch.


      Ich wohn in der CH... hier wird sogar an bestimmten Stellen Bier ab 18 verkauft. Dürfen auch Bekannte sie aufnehmen? Müssen es Verwandte sein? Denn die einzige Verwandte wäre ihre Tante - bei der sie noch weniger Freiheit hätte.
    • Hmm... Bekannte dürfte schwer werden, da dies ein familiäres Problem ist und kein öffentliches. Es gäbe natürlich die Möglichkeit der Adoption wenn sich jemand ihr annimmt.

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    • Original von LinkLyon
      Original von MKDD
      Hmm... Bekannte dürfte schwer werden, da dies ein familiäres Problem ist und kein öffentliches. Es gäbe natürlich die Möglichkeit der Adoption wenn sich jemand ihr annimmt.


      Adoption ist also doch eine Lösubg?
      Müssen die Eltern das nicht erlauben oer sonst ne Erlaubnis?


      Ja, braucht man. Aber ich bin mir jetzt nicht sicher, ob diese Erlaubnis dann wegfällt, wenn der Vater die Erziehungsrechte von ihr verliert.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MKDD ()

    • Wenn das Jugendamt die noch erziehbare Person zumindest vom Alleinerziehendem entzieht und der andere Elternteil im Ausland lebt, kann man sie adoptieren, solange der Elternteil im Ausland die Erlaubnis erteilt. Der ehemalige Alleinerziehende hat dann kein Mitspracherecht mehr.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Perseus ()

    • Wäre sie 16, wäre die Sache doch wesentlich einfacher.
      Mit 15... naja.
      Die einzig wirksame Möglichkeit wäre, sich beim Jugendamt/beim Richter anzumelden.
      Gründe für dieses und jenes angeben. Also warum sie nicht mit nach Italien will, dass ihr Vater sie schlägt z.B..
      Ansonsten sehe ich da Ebbe, da sonst die Eltern kooperieren müssten.
      Würde aber auch bedeuten, dass sie, wenn sie die Anklage durchkriegt, bei ihren Eltern ausziehen müsste und dann in eine Pflegefamilie gehen müsste, bis sie 16 ist und durch Einverständnis durch das Gericht/der Eltern sich selbst verantworten darf/kann/muss.
      Ist ne knallharte Methode, aber die einzige, die hier wirken würde.



      P.S.
      Soweit ich weiß ist Piercingstecheng auch nur mit Erlaubnis der Eltern erlaubt, weiß aber nichts genaues :>
    • Original von Shadow mirror
      Wäre sie 16, wäre die Sache doch wesentlich einfacher.
      Mit 15... naja.
      Die einzig wirksame Möglichkeit wäre, sich beim Jugendamt/beim Richter anzumelden.
      Gründe für dieses und jenes angeben. Also warum sie nicht mit nach Italien will, dass ihr Vater sie schlägt z.B..
      Ansonsten sehe ich da Ebbe, da sonst die Eltern kooperieren müssten.
      Würde aber auch bedeuten, dass sie, wenn sie die Anklage durchkriegt, bei ihren Eltern ausziehen müsste und dann in eine Pflegefamilie gehen müsste, bis sie 16 ist und durch Einverständnis durch das Gericht/der Eltern sich selbst verantworten darf/kann/muss.
      Ist ne knallharte Methode, aber die einzige, die hier wirken würde.



      P.S.
      Soweit ich weiß ist Piercingstecheng auch nur mit Erlaubnis der Eltern erlaubt, weiß aber nichts genaues :>


      Die Mutter hat das Erzieherlaubnis schon längst verloren. Sie ist Depressiv und ärztlich psychichsch Krank. Sie fällt also weg.

      Wie siht es jetzt aus, wenn ihr Vater auch kein Recht mehr hat, nachdem sie ihn angezeigt hat?
    • Original von Shadow mirror
      Wäre sie 16, wäre die Sache doch wesentlich einfacher.
      Mit 15... naja.
      Die einzig wirksame Möglichkeit wäre, sich beim Jugendamt/beim Richter anzumelden.
      Gründe für dieses und jenes angeben. Also warum sie nicht mit nach Italien will, dass ihr Vater sie schlägt z.B..
      Ansonsten sehe ich da Ebbe, da sonst die Eltern kooperieren müssten.
      Würde aber auch bedeuten, dass sie, wenn sie die Anklage durchkriegt, bei ihren Eltern ausziehen müsste und dann in eine Pflegefamilie gehen müsste, bis sie 16 ist und durch Einverständnis durch das Gericht/der Eltern sich selbst verantworten darf/kann/muss.
      Ist ne knallharte Methode, aber die einzige, die hier wirken würde.



      P.S.
      Soweit ich weiß ist Piercingstecheng auch nur mit Erlaubnis der Eltern erlaubt, weiß aber nichts genaues :>


      Sign

      Mehr als auf Zeit spielen geht da nicht. Vielleicht vor Gericht, das zieht sich dann einige Tage, Wochen, Monate je nachdem. Wenn sie dann 16(oder was weis ich wie es in der Schweiz gehandhabt wird) ist, kann sie dann selbst entscheiden was sie macht.
    • ich vermute mal, dass sich die wenigsten hier im forum detailliert mit der problematik auskennen und es daher sicherlich von vorteil waere, wenn du eine geeignete stelle fuer jugendhilfe anrufen wuerdest. dort kann man dir sicher gezielter helfen, auch wenn die ratschlaege hier bestimmt alle gut gemeint sind.

      spontan gefunden habe ich diese seite in der schweiz, die auch einen telephondienst anbietet. sollte dies die falsche ansprechadresse sein, werden dich die leute dort sicher weiterleiten. ob du oder deine freundin anrufen, koennt ihr ja noch besprechen bzw wenn du sowieso schon engagiert bist, ihr zu helfen, spricht natuerlich nichts dagegen, dich vorrangig zu informieren :3
      natuerlich habe ich keine ahnung, inwieweit die stadt auf dieser homepage in deiner naehe liegt, aber wie gesagt: die werden dich sicher auch weiterleiten. oder du suchst gezielt nach stichworten wie jugendhilfe/name deiner stadt.

      stationaere jugendhilfe

      viel glueck!
      »Denn wir können, wenn wir nur die Entschlossenheit besitzen,
      die Hure Erinnerung und ihr ganzes Gelumpe und Gesindel aus dem Haus weisen.«

      - Virginia Woolf -
    • Original von LinkLyon

      Die Mutter hat das Erzieherlaubnis schon längst verloren. Sie ist Depressiv und ärztlich psychichsch Krank. Sie fällt also weg.

      Wie siht es jetzt aus, wenn ihr Vater auch kein Recht mehr hat, nachdem sie ihn angezeigt hat?

      Sie müsste einen ersatz vom Jugendamt kriegen. Also entweder einen Vormund oder halt eine Pflegefamilie.
      Bis sie halt 16 ist und eine Vollmacht über sich hat (oder nur den Vollmund hat).

      Aber ich bin kein Rechtsexperte...
      online hilfe wird über mir geboten.
      Too late, I'm sorry :')
    • Original von Maybe
      ich vermute mal, dass sich die wenigsten hier im forum detailliert mit der problematik auskennen und es daher sicherlich von vorteil waere, wenn du eine geeignete stelle fuer jugendhilfe anrufen wuerdest. dort kann man dir sicher gezielter helfen, auch wenn die ratschlaege hier bestimmt alle gut gemeint sind.

      spontan gefunden habe ich diese seite in der schweiz, die auch einen telephondienst anbietet. sollte dies die falsche ansprechadresse sein, werden dich die leute dort sicher weiterleiten. ob du oder deine freundin anrufen, koennt ihr ja noch besprechen bzw wenn du sowieso schon engagiert bist, ihr zu helfen, spricht natuerlich nichts dagegen, dich vorrangig zu informieren :3
      natuerlich habe ich keine ahnung, inwieweit die stadt auf dieser homepage in deiner naehe liegt, aber wie gesagt: die werden dich sicher auch weiterleiten. oder du suchst gezielt nach stichworten wie jugendhilfe/name deiner stadt.

      stationaere jugendhilfe

      viel glueck!


      Vielen Dank (und auch an allen) ich werde da mal anrufen... ich werde hier dann berichten was sie tun oder getan haben wenn es euch interessiert.

      Aber zuerst kümmere ich mich um das...

      PS: Meine Sig sagt wohl doch nicht immer die Wahrheit...
    • Sie ist schon längst in Italien, bleibt da auch... ist immer am weinen wenn ich mit ihr telefonier (was verdammt teuer ist).

      Sie dürfte eigentlich heute wieder zurück, sie hatte nur über Weihnachten bleiben müssen. Dachte sie.
      Sie dachte heute könnte sie wieder zurück, doch als sie mit ihrem Vater telefonierte, ich zitiere ihn: ,,Ich will dich nicht hier haben! Bleib noch bis zum nächsten Jahr. Dann kommst zurück und darfst auch bei jemandem übernachten dann wenn du es aushältst."

      So, jetzt bleibt sie bis zum 2. Januar und kommt dann zurück. Und darf bei jemandem übernachten, bzw bei einer, die nicht mehr als 10 Minuten von ihr wohnt. Eigentlich wollte sie zu mir, doch dann müsste sie wieder lügen - und sagen, sie gänge zu einer Kollegin aber in Wahrheit zu mir fährt.

      Hoffnungsloser Fall für ihren Vater...
    • Ich denke du solltest dich mit dieser Problematik - oder noch besser: Sie selbst sollte dies tun - an ein Rechtsportal wenden, wo die Leute sich wirklich auskennen.
      Eine weitere Möglichkeit wäre es vielleicht, sich - u. U. anonym - beim Jugendamt zu melden und nachzufragen, was in einer solchen Situation überhaupt möglich ist, dabei gleichzeitig jedoch darum zu bitten, zunächst einmal nicht einzuschreiten. In wieweit dies möglich ist, kann ich aber natürlich auch nicht sagen.
    • Original von LinkLyon
      Sie ist schon längst in Italien, bleibt da auch... ist immer am weinen wenn ich mit ihr telefonier (was verdammt teuer ist).

      Sie dürfte eigentlich heute wieder zurück, sie hatte nur über Weihnachten bleiben müssen. Dachte sie.
      Sie dachte heute könnte sie wieder zurück, doch als sie mit ihrem Vater telefonierte, ich zitiere ihn: ,,Ich will dich nicht hier haben! Bleib noch bis zum nächsten Jahr. Dann kommst zurück und darfst auch bei jemandem übernachten dann wenn du es aushältst."

      So, jetzt bleibt sie bis zum 2. Januar und kommt dann zurück. Und darf bei jemandem übernachten, bzw bei einer, die nicht mehr als 10 Minuten von ihr wohnt. Eigentlich wollte sie zu mir, doch dann müsste sie wieder lügen - und sagen, sie gänge zu einer Kollegin aber in Wahrheit zu mir fährt.

      Hoffnungsloser Fall für ihren Vater...


      hast du denn in keiner dieser vielen einrichtungen angerufen? konnten die dir nicht helfen?
      Arctic Monkeys


      So all that's left
      Is the proof that love's not only blind but deaf
    • Eigentlich haben sie genau das selbe gesagt wie hier viel mal geschrieben wurde, dass sie in eine Jugendanstalt kommen könnte - doch da ist sie nicht gerade freier. Wegen dem Familientausch muss ich noch nachforschen... aber das müsse man hauptsächlich mit der betroffenen Person regeln, hiess es.

      Ich werd mal abwarten was am 2. passiert...