XBox 360 - Arcade-Spiele Empfehlungen

    • Original von Perseus
      Eine Indizierung wird im Grunde nie aufgehoben, da es aber eine Neuauflage ist, wird es SEHR wahrscheinlich neu von der USK abgestempelt und erscheinen, genauso wie Perfect Dark dann.

      1. Indizierungen laufen nach 20 Jahren ab, sofern keine Neuindizierung beantragt wird (Folgeindizierung).
      2. Man kann eine Neuprüfung beantragen, diese sind aber meist zu teuer, als das es sich lohnen würde.
      3. Eine Neuauflage würde wegen Inhaltsgleichheit automatisch indiziert.
      ...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zawa ()

    • Das kann allein schon deswegen nicht stimmen, weil Ninja Gaiden in der ungeschnittenen Fassung indiziert, aber NG Black (ungeschnittenes NG mit Zusatzinhalten) nicht indiziert ist.

      Und nein, bei GoldenEye gibt es keine Probleme mit irgendwelchen James Bond - Rechten... aber was soll's.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Perseus ()

    • Original von Perseus
      Und nein, bei GoldenEye gibt es keine Probleme mit irgendwelchen James Bond - Rechten... aber was soll's.


      Nachdem Rare mit Goldeneye 007 fertig war und das Spiel sehr erfolgreich wurde, hat EA Games die Lizenz, Spiele zu James Bond- Filmen anfertigen zu dürfen, sich erkauft. Deswegen existiert auch Perfect Dark in erster Linie, weil Rare eigentlich mit ihrem Konzept auf Gold gestoßen sind, sie aber nicht mehr die benötigten Rechte hatten - also hat man fix 'ne neue Serie erschaffen. Hatte ich zuvor ganz vergessen, aber naja, wird wohl nix aus Goldeneye.

      3. Eine Neuauflage würde wegen Inhaltsgleichheit automatisch indiziert.

      Kultur und damit seine Tabus verändert sich, was heißt, dass die Gesellschaft allgemein offener hinsichtlich dieser Sache wird. Goldeneye wurde indiziert, weil es in den Augen der Jugendschützer zu viele mögliche Todesszenarien gäbe, aber wenn ich mir da andere gewisse Egoshooter ansehe, die heutzutage frei auf dem Markt erscheinen dürfen, ist die Indizierung in unserer heutigen Gesellschaft vermutlich nicht mehr so aktuell.

      Ein Spiel, welches übrigens positiv besetzte Marken im Namen trägt (Also Goldeneye, ein wahrlich sehr bekannter James Bond-Streifen), werden nicht auf so viel "Killerspieldiskriminierung" treffen wie Counter Strike oder Ähnliche.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Graf Ganon ()

    • Wenn GoldenEye auf XBox Live Arcade erscheint, wird keine JB-Lizenz benötigt, da das Spiel bereits mit einer Lizenz entwickelt wurde. Würde man das Spiel bis auf die Steuerung/Auflösung ändern, ja dann würde man eine Lizenz benötigen. Zum Beispiel es online spielen zu können, etc.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Perseus ()

    • Original von Perseus
      Das kann allein schon deswegen nicht stimmen, weil Ninja Gaiden in der ungeschnittenen Fassung indiziert, aber NG Black (ungeschnittenes NG mit Zusatzinhalten) nicht indiziert ist.

      Woher hast du diese Info?
      NG ist EU-weit zensiert und die deutsche Version ist USK 16, NG-Black ins ungeschnitten und ohne Jugendfreigabe.
      Die US-Version ist ungeschnitten und nicht geprüft (ist ja logisch, da hier nie erschienen) und wird deshalb "wie indiziert" behandelt 8da ungeprüft) aber ist nicht indiziert.

      ---

      Original von Graf Ganon
      Kultur und damit seine Tabus verändert sich, was heißt, dass die Gesellschaft allgemein offener hinsichtlich dieser Sache wird. Goldeneye wurde indiziert, weil es in den Augen der Jugendschützer zu viele mögliche Todesszenarien gäbe, aber wenn ich mir da andere gewisse Egoshooter ansehe, die heutzutage frei auf dem Markt erscheinen dürfen, ist die Indizierung in unserer heutigen Gesellschaft vermutlich nicht mehr so aktuell.

      "A Nightmare on Elm Street" war auch indiziert und wurde nach Ablauf der 20 Jahre nun mit FSK 16 bewertet. :D
      Solange keine Neuprüfung beantragt wird, wird das Spiel bis zum Ablauf der 20 jahre indiziert bleiben.
      Vor allem im Filmbereich sind SEHR viele Titel auf dem Index, die heute FSK 16 wären.
      ...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zawa ()

    • Woher ich diese Info habe... warte kurz... muss suchen. Ah, vielleicht, weil man es ganz einfach als XBox Classic runterladen kann?? :D

      Ich dachte, es gäbe die FSK nicht mehr? Und außerdem muss meines Wissens nach sogar ein vor der Änderung erschienenes Medium seit der "neuen" Gesetzeslage von 2003, dass die BPJM nichts mehr nach USK-Logo - Vergabe (GE bekam ein "Geeignet ab 18 Jahren", genauso wie PD, so viel ich weiß) indizieren darf, neu geprüft werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Perseus ()

    • Original von Perseus
      Woher ich diese Info habe... warte kurz... muss suchen. Ah, vielleicht, weil man es ganz einfach als XBox Classic runterladen kann?? :D

      Und warum?
      Weil es nicht indiziert ist.

      Original von Perseus
      Ich dachte, es gäbe die FSK nicht mehr?

      Doch, hab extra nochmal nachgeschaut auf einer meiner aktuellen DVDs mit FSK-Plakette.

      Original von Perseus
      Und außerdem muss meines Wissens nach sogar ein vor der Änderung erschienenes Medium seit der "neuen" Gesetzeslage von 2003, dass die BPJM nichts mehr nach USK-Logo - Vergabe (GE bekam ein "Geeignet ab 18 Jahren", genauso wie PD, so viel ich weiß) indizieren darf, neu geprüft werden.

      Sowohl GE als auch PD haben kein USK-Zeichen.
      Sind ja auch beide nicht für den deustschen Markt bestimmt und nur im deutschsprachigen Ausland erschienen.
      D.h. Österreich und die Schweiz.
      Eine Indizierung ist problemlos möglich, da z.B. PEGI hier keinen Wert hat.
      ...
    • Zum 1.: Warum hast du dann gefragt, woher ich diese so unglaublich schwer herauszufindende Info habe ?

      Ach, sie haben tatsächlich kein USK-Symbol? Das könnte daran liegen, dass...
      1. Möglichkeit: ...der Aufdruck auf sämtlichen Verpackungen sinnlos wäre, wenn die USK sowieso warten musste, ob die Medien indiziert werden.
      2. Möglichkeit: ...ich mich geirrt habe und die USK gar nicht dazu kam, die Spiele zu frankieren, da sich die BPJM diese sowie schon zur Indizierung geschnappt hatte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Perseus ()

    • Original von Perseus
      Zum 1.: Warum hast du dann gefragt, woher ich diese so unglaublich schwer herauszufindende Info habe ?

      Weil du meintest, NG wäre indiziert, was einfach nicht der Fall ist.

      Original von Perseus
      1. Möglichkeit: ...der Aufdruck auf sämtlichen Verpackungen sinnlos wäre, wenn die USK sowieso warten musste, ob die Medien indiziert werden.
      2. Möglichkeit: ...ich mich geirrt habe und die USK gar nicht dazu kam, die Spiele zu frankieren, da sich die BPJM diese sowie schon zur Indizierung geschnappt hatte.

      Die USK muss NICHT warten, da Spiele (und Medien allgemein) nur auf Antrag indiziert werden.
      Verweigert die USK einem Spiel die Freigabe, darf es nicht öffentlich verkauft werden.
      GE erschien gar nicht erst in Deutschland und daher ist eine Freigabe irrelevant.
      Indiziert wurde es dennoch.
      ...
    • Original von Zawa
      Original von Perseus
      Zum 1.: Warum hast du dann gefragt, woher ich diese so unglaublich schwer herauszufindende Info habe ?

      Weil du meintest, NG wäre indiziert, was einfach nicht der Fall ist.


      Dann liest du auch mal und denkst nach, ich habe geschrieben: Die ungeschnittene Fassung; und das stimmt.


      Original von Zawa
      Original von Perseus
      1. Möglichkeit: ...der Aufdruck auf sämtlichen Verpackungen sinnlos wäre, wenn die USK sowieso warten musste, ob die Medien indiziert werden.
      2. Möglichkeit: ...ich mich geirrt habe und die USK gar nicht dazu kam, die Spiele zu frankieren, da sich die BPJM diese sowie schon zur Indizierung geschnappt hatte.

      Die USK muss NICHT warten, da Spiele (und Medien allgemein) nur auf Antrag indiziert werden.
      Verweigert die USK einem Spiel die Freigabe, darf es nicht öffentlich verkauft werden.
      GE erschien gar nicht erst in Deutschland und daher ist eine Freigabe irrelevant.
      Indiziert wurde es dennoch.


      1. Die BPJM kann, wie bereits schon vorher geschrieben, seit 2003 Spiele mit USK-Logo sowieso nicht indizieren und davor ging dies auch ohne einen besonderen Antrag... Sie haben es einfach so eingestuft und vermerkt.
      2. Natürlich ist es in Deutschland erschienen. Etwas mehr als einen Monat war es auf dem Markt und es verkaufte sich natürlich so gut, dass ich keins mehr erwischt habe... (zum Glück habe ich es vor knapp einem Jahr bei einem An- und Verkauf erwerben können). Herrje, woher hast du so seltsame Informationen?? ?(
      3. Die USK kann zwar ein Logo, aber keine Freigabe verweigern. Das kann nur die BPJM. Beispiel: Clive Barker's Jericho (PC), lag schon vor der USK-Prüfung in sämtlichen Läden rum, da der Entwickler/Herausgeber es sich einfach traute.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Perseus ()

    • Original von Perseus
      Dann liest du auch mal und denkst nach, ich habe geschrieben: Die ungeschnittene Fassung; und das stimmt.

      Es gibt 2 Versionen von NG.
      Die geschnittene EU-Version und die ungeschnittene US-Version.
      Keine von beiden ist indiziert.
      Daher frage ich mich, wie du darauf kommst, dass NG indiziert wäre.

      Original von Perseus
      1. Die BPJM kann, wie bereits schon vorher geschrieben, seit 2003 Spiele mit USK-Logo sowieso nicht indizieren und davor ging dies auch ohne einen besonderen Antrag... Sie haben es einfach so eingestuft und vermerkt.

      Die BPJM handelt NUR auf Antrag.
      Wird einem Spiel oder Film die Freigabe verwehrt, wird es idR der BPJM zur Prüfung vorgelegt.
      Früher konnte die BPJM Spiele mit Freigabe indizieren, da das Logo damals nur eine Empfehlung und nicht bindend war.
      Heutzutage müssen sich die Händler, genau wie bei Filmen, an die Freigaben halten, weshalb eine Indizierung geprüfter Titel nicht mehr möglich ist.

      Original von Perseus
      2. Natürlich ist es in Deutschland erschienen. Etwas mehr als einen Monat war es auf dem Markt und es verkaufte sich natürlich so gut, dass ich keins mehr erwischt habe... (zum Glück habe ich es vor knapp einem Jahr bei einem An- und Verkauf erwerben können). Herrje, woher hast du so seltsame Informationen?? ?(

      Da du das Spiel hast: Lies auf der Packung.
      "Nicht für den deutschen Markt bestimmt."
      Offiziell erschien das Spiel hier nicht.

      Original von Perseus
      3. Die USK kann zwar ein Logo, aber keine Freigabe verweigern. Das kann nur die BPJM. Beispiel: Clive Barker's Jericho (PC), lag schon vor der USK-Prüfung in sämtlichen Läden rum, da der Entwickler/Herausgeber es sich einfach traute.

      Jericho lag NACH der Prüfung im Laden, obwohl das Logo (und damit die Freigabe) verwehrt wurde.
      Da die BPJM dem Antrag auf Indizierung nicht zustimmte, gab die USK dem Spiel nach erneuter Prüfung doch noch die KJ, da die BPJM keinen Grund zur Indizierung sah.

      Bei mir hat sich aber gestern abend ein Denkfehler eingeschlichen:
      Anders als Filme dürfen Spiele ohne USK-Logo frei verkauft werden.
      Bei Filmen ist dies nicht der Fall.
      Bin fälschlicherweise davon ausgegangen, dass es bei Filmen und Spielen gleich gehandhabt wird.
      ...
    • Original von Perseus
      Wenn GoldenEye auf XBox Live Arcade erscheint, wird keine JB-Lizenz benötigt, da das Spiel bereits mit einer Lizenz entwickelt wurde. Würde man das Spiel bis auf die Steuerung/Auflösung ändern, ja dann würde man eine Lizenz benötigen. Zum Beispiel es online spielen zu können, etc.


      Schwachsinn. Oder denkst du, dass auf Arcade nach dem gleichen Prinzip Donkey Kong erscheinen könnte? Ich zweifle.
    • Original von Graf Ganon
      Original von Perseus
      Wenn GoldenEye auf XBox Live Arcade erscheint, wird keine JB-Lizenz benötigt, da das Spiel bereits mit einer Lizenz entwickelt wurde. Würde man das Spiel bis auf die Steuerung/Auflösung ändern, ja dann würde man eine Lizenz benötigen. Zum Beispiel es online spielen zu können, etc.


      Schwachsinn. Oder denkst du, dass auf Arcade nach dem gleichen Prinzip Donkey Kong erscheinen könnte? Ich zweifle.


      Nintendo ist im Gegensatz zu EA Konsolen-Hersteller und Empfänger jeglicher Titel statt nur Entwickler / Publisher. ;)

      (ich hoffe, du hast DK64 gemeint, ansonsten wäre ich mit DK fürs NES / Arcade-Maschine ziemlich verwirrt)

      @Zawa: Also, damit ich das richtig verstehe, die BPJM indiziert nur auf Antrag der USK? Würde sie jugendgefährdende Medien ansonsten gar nicht einsehen?
    • Original von Perseus
      Nintendo ist im Gegensatz zu EA Konsolen-Hersteller und Empfänger jeglicher Titel statt nur Entwickler / Publisher. ;)

      Macht keinen Unterschied, Lizenz ist Lizenz. Die Donkey Kong-Lizenz ist nicht konsolengebunden, eigentlich könnte Donkey Kong auf jeder Konsole erscheinen, aber Nintendo würde's dem Profit wegen lieber auf eigener Konsole releasen; das ist mit der James Bond-Spiel-Lizenz gänzlichst ähnlich, ich glaube kaum, dass EA zulassen würde, dass Rare mit einer uneigenmächtigen Lizenz Kapital einnehmen würde. Rare hatte die Donkey Kong-Lizenz -> Sie konnten Donkey Kong-Spiele erstellen, bis sie (wegen dem Abkauf seitens Microsoft) keine 2nd-party-Firma von Nintendo mehr waren. Die Rechte liegen bei Rare, aber durch die fehlende Lizenz sind neue Produktionen oder Rereleases, die nicht von Nintendo genehmigt sind, was eintritt, wenn das Spiel nicht auf deren Plattform erscheint, unmöglich. Rare konnte ein James Bond-Spiel produzieren, weil die Produzenten des Films ihnen die Lizenz gegeben hatten; die später von EA Games abgekauft wurde, sodass keine neuen James Bond-Titel mehr produziert werden durften. Auch hier hat Rare die Rechte an dem Spiel, kann es alledings wegen der fehlenden Lizenz nicht weiter vermarkten. Die Situation an sich ist eigentlich ziemlich gleich und deshalb würde ich mich wundern, wieso GoldenEye es auf die X-Box 360 schaffen würde, wenn zeitgleich Donkey Kong nicht.

      (ich hoffe, du hast DK64 gemeint, ansonsten wäre ich mit DK fürs NES / Arcade-Maschine ziemlich verwirrt)


      Mitunter. Da Donkey Kong Country und Kohorte und Donkey Kong Land und Kohorte zum Rare-Repertoire dazugehören, habe ich die Serien einfach als Donkey Kong betituliert.
    • Original von Perseus
      Also, damit ich das richtig verstehe, die BPJM indiziert nur auf Antrag der USK? Würde sie jugendgefährdende Medien ansonsten gar nicht einsehen?

      Allgemein auf Antrag.
      Wenn Eltern z.B. bei ihren Kindern einen Film oder ein Spiel entdecken, können sie zum Jugendamt gehen und die wenden sich dann an die BPJM.
      Aber Filme und Spiele werden, sofern ihnen die Freigabe verwehrt wird, automatisch der BPJM zur Prüfung vorgelegt.
      So z.b. auch bei Jericho der Fall.

      Ohne Freigabe dürfen Spiele nur an Erwachsene und Filme gar nicht offen verkauft werden.
      Von daher ist es eher unwahrscheinlich, dass jemand anderes als die FSK/USK einen Indizierungsantrag stellt.
      Dies ist eher bei Musik und ab und an auch Büchern der Fall, die bekanntlich keiner Altersbeschränkung unterliegen.
      ...
    • Original von Graf Ganon
      keine neuen James Bond-Titel


      Und da weder EA, noch Rare, noch Microsoft es verhindern könnten, dass Nintendo theoretisch heute noch GoldenEye verkaufen könnte, da der N64-Hersteller mal die volle Verkaufs-Lizenz (nur für die Cartridge) erhalten hat, welche nicht entfernbar ist, stimmt auch nur diese eine Tatsache über Rare.

      Oder aber du erklärst mir, wer denn noch die Rechte hätte, GoldenEye "neu" zu vermarkten? EA, Rare? Entweder keiner von beiden oder Rare ist die Antwort.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Perseus ()

    • Oder aber du erklärst mir, wer denn noch die Rechte hätte, GoldenEye "neu" zu vermarkten? EA, Rare? Entweder keiner von beiden oder Rare ist die Antwort.


      Beide, würden sie kooperieren. Wenn EA Games es zulassen würde, sodass Rare es releast und dafür einerseits vor dem Intro fett licensed by EA Games rein setzt und zum anderen einen bestimmten Anteil des Kapitals überlässt. Theoretisch. Oder würde sich Rare die Lizenz zurückkaufen. Theoretisch natürlich, praktisch erwarte ich so etwas nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Graf Ganon ()

    • Original von Graf Ganon
      Oder aber du erklärst mir, wer denn noch die Rechte hätte, GoldenEye "neu" zu vermarkten? EA, Rare? Entweder keiner von beiden oder Rare ist die Antwort.


      Beide, würden sie kooperieren. Wenn EA Games es zulassen würde, sodass Rare es releast und dafür einerseits vor dem Intro fett licensed by EA Games rein setzt und zum anderen einen bestimmten Anteil des Kapitals überlässt. Theoretisch. Oder würde sich Rare die Lizenz zurückkaufen. Theoretisch natürlich, praktisch erwarte ich so etwas nicht.


      Kann ich so unterstreichen. Jedoch müssten sie aber nicht EA, sonder Activision fragen, oder?denn die besitzen ja zurzeit die 007 Lizenz und somit auch Goldeneye, oder irre ich mich da?