Wir haben in Sozialkunde das Deutsche Grundgesetz und die Verfassung bekommen. Bei Artikel 3 Absatz 3 ist mir was aufgefallen.
ich zitiere:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Gut okay, ich hab es fett gedruckt. Was hat das Wort Rasse in einem solchen Zusammenhang im Grundgesetz zu suchen? Vielleicht irre ich mich hier jetzt, aber gehörte das Rassendenken bzw. das Einteilen der Menschen in "Rassen" nicht auch zu den Dingen, die während der Zeit Hitlers vorhanden waren? Bzw. war es nicht gerade DAS Problem?
Ich dachte immer das Rassendenken in Deutschland wäre abgeschafft, aber jetzt sagt das Grundgesetz doch aus, dass es unter Menschen Rassen gibt. Missverstehe ich das?
ich zitiere:
"Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."
Gut okay, ich hab es fett gedruckt. Was hat das Wort Rasse in einem solchen Zusammenhang im Grundgesetz zu suchen? Vielleicht irre ich mich hier jetzt, aber gehörte das Rassendenken bzw. das Einteilen der Menschen in "Rassen" nicht auch zu den Dingen, die während der Zeit Hitlers vorhanden waren? Bzw. war es nicht gerade DAS Problem?
Ich dachte immer das Rassendenken in Deutschland wäre abgeschafft, aber jetzt sagt das Grundgesetz doch aus, dass es unter Menschen Rassen gibt. Missverstehe ich das?