[Update: 31.3.09]Musik auf YouTube nun "erlaubt"

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    • [Update: 31.3.09]Musik auf YouTube nun "erlaubt"

      Der Thread-Titel ist etwas verwirrend, darum hier in längerer Form: YT hat eine Vereinbarung mit der GEMA getroffen, die es fortan allen Nutzern erlaubt, Musik zu verwenden, sei es in Musik-videos oder fan-made Videos, für welche die GEMA zuständig ist - also so gut wie alles an Musik. Demnach dürft ihr ab nun also wieder fröhlich auf Mucke-Videos auf YT verlinken.

      Dies gilt nach wie vor NICHT für Anime-Serien, Filme und dergleichen, sondern ausschließlich für Musik. Achtet also bitte darauf, nicht auf geschützte Videos zu verlinken.

      Mehr zum Thema: heise.de/newsticker/meldung/98714

      *Update im letzten Post*
    • Original von Fuchspower
      Ich finds gut, dass es zumindest einen kleinen Fortschritt gibt. Aber wenn es im FreeTV läuft, kann man einen IMO net verklagen.


      Ob man es deiner Meinung nach nicht darf, ist dem Gesetz egal ;)

      @ Topic:
      Naja prinzipiell ist es mir egal, weil wenn ich es mir anschauen will, dann komm ich durch TV etc dazu...

      Eine Frage habe ich noch:
      Ein Beispiel: Die Ärzte - Junge.
      Dieses Video gibts in zwei Versionen. Einmal zensiert und einmal unzensiert. Wenn man auf YT auf das unzensierte Video verlinkt, verstößt das gegen die Forum Regeln?- auch wenn YT den Jugendschutz vorsetzt (also man muss mit einem +18 Account eingeloggt sein).
      James
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    • Original von Stan
      Eine Frage habe ich noch:
      Ein Beispiel: Die Ärzte - Junge.
      Dieses Video gibts in zwei Versionen. Einmal zensiert und einmal unzensiert. Wenn man auf YT auf das unzensierte Video verlinkt, verstößt das gegen die Forum Regeln?- auch wenn YT den Jugendschutz vorsetzt (also man muss mit einem +18 Account eingeloggt sein).


      Sorry, dass ich diesen schon etwas älteren Thread ausgrabe.
      Aber diese Frage würde mich auch interessieren.

      Aber Stan - ich habe keinen +18 Account und konnte trotzdem die unzensierte Version davon auf Youtube sehen.
    • Die Frage habe ich seinerzeit wohl übersehen.

      Eine generelle Aussage hierzu wird man kaum treffen können, da YT meiner Erfahrung nach teilweise seltsame Kriterien für eine Ab-18-Einstufung hat. Benutzt euren Menschenverstand: Wenn einem Video nur darum eine Altersabfrage vorgeschaltet ist, weil man Titten sieht, ist das hier wohl unproblematisch. Auch die unzensierte Fassung von "Junge" finde ich nun nicht wirklich schlimm, aber es kommt halt stets auf den Einzelfall an. Am besten ist, wenn man sich selbst fragt, ob man ein Video als kritisch ansehen würde oder nicht, und zwar so, wie man den durchschnittlichen Unter-18jährigen einschätzt, nicht wenn man selbst der Ansicht ist: Ach, ist eh alles harmlos, ich habe auch schon mit 11 die Pornosamlung meiens Vaters durchgearbeitet.
    • Original von Riku55
      Aber Stan - ich habe keinen +18 Account und konnte trotzdem die unzensierte Version davon auf Youtube sehen.


      Man braucht auch keinen, man muss nur ein falsches Alter angeben und beim ersten Aufruf eines ab-18-Videos auf OK klicken. Aber ist die unzensierte Version nicht ab-16?
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Freak94 ()

    • Original von Freak94
      Aber ist die unzensierte Version nicht ab-16?


      Wies allgemein ist, kA aber bei Youtube definitiv ab 18

      @ Mad:

      Danke ;)
      James
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    • eine Frage (der Thread ist zwar nen Monat alt, Versuch ist's trotzdem wert):

      Original von The Madman 13h
      also so gut wie alles an Musik.
      was schließt diese Wortgruppe aus? Ich meine, so gut wie alles =/= alles, da muss es doch irgendwo Ausnahmen geben, oder?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Graf Ganon ()

    • Das ergibt sich bereits aus dem von mir verlinkten Text: "(...) jeden beliebigen Titel aus dem GEMA-Repertoire (...)"

      Ergo: Musik, die nicht der Verwertung durchdie GEMA unterliegt, ist weiterhin geschützt. Ich nehme an, dass dies vor allem solche Musik betrifft, die hierzulande nie offiziell erschienen ist (Soundtracks von Animeserien oder Spielen, die es nur als Import gibt bspw.) oder die jemand in seinem Keller zusammen gebastelt hat. Hobby-Musiker müssen ja nicht zur GEMA rennen, haben aber dennoch grds. das alleinige Verwertungsrecht.
    • Immerhin ein kleiner Fortschritt nicht schlecht ! Besser als garnichts oder ?

      Ich stell auch Musik ein bei YT also danke für die Info !
      Nintendo 4 ever ~ Sony never :lol:
      Die Legende von Zelda endet nie , solange das Böse nicht siegen wird !
      "Kluge Leute bemerken alles, dumme Leute machen über alles eine Bemerkung !"^^
      BITTE LESEN : Ich hasse Leute , die mich hier im Board gleich rumkommandieren und finden das ich rumspamme und so ... hallo ?!? Ich bin , erst seit ein paar Tagen , bitte haltet euch zurück !
    • An sich ist das eine ziemlich verwirrende und ironische Entwicklung - wenn man sich bei der Gema anmeldet, ist man also vor Verlinkungen nicht mehr so gut geschützt wie wenn man nicht angemeldet ist?
      Und wegen den Details - weiß jemand, ob die Gema dann auch pro Klick die normale Auftrittspauschale erhebt oder wird das über ne Gesamtpauschale geregelt oder wird am Ende gar nichts gezahlt (von Youtube) und die Künstler gehen leer aus? Verwirrt mich jetzt grad alles ein wenig. Und aus der Meldung geht auch nicht hervor, ob das jetzt für youtube.com oder nur fürs deutsche Youtube gilt...

      (Ich frag vor allem deshalb so viel, weil wir - d.h. ich und meine Band - uns übernächste Woche bei der Gema anmelden wollten, daher sehr aktuell)
    • Ohne GEMA könntest du dann gegen youtube Nutzer vorgehen, die deine Musik benutzen, hast also Gewinne durch Abmahnungen etc.

      Mit Gema erhälst du Einnahmen durch jeden der deine Musik spielt und das in die sogenannten Gemalisten einträgt.

      Ob youtube einzelne Videos genau unter die Lupe nimmt und in Gemalisten einträgt ist mehr als zweifelhaft.

      Daher: Durch Youtube macht man keine Gewinne außer Bekanntheitsgrad steigern, was ja bereits ein gewinn ist.
    • Die GEMA zahlt ihren Mitgliedern anteilige Verwertungserlöse. Die Gesellschaftwird YT die Rechte nicht umsonst abgetreten haben, sondern vermutlich gegen einen Pauschalbetrag, der an ihre Mitglieder ausgekehrt wird. Warum man also weniger geschützt sei vor Verlinkungenmit der GEMA als ohne, übersteigt meine Fantasie: Für das Verlinken gibt es im ersteren Fall wenigstens Geld, im zweiten sammelt man allenfalls Abmahnungen; beides schützt nicht davor, verlinkt zu werden.
    • Naja, solange dieser Pauschalbetrag erhoben wird (wird ja dann wohl durch Werbeeinnahmen gedeckt), ist der Vorteil ja durchaus vorhanden. Allerdings stelle ich es mir sehr schwierig vor, genau Liste zu führen, welches Gema-Lied wie oft wie genau verlinkt wurde, und insofern die Künstler einzeln entsprechend zu entlohnen. Ich befürchte halt, dass das Geld einfach in den Gesamt-Pool geht (wie bei Konzerten, bei denen die Lieder nicht angemeldet sind), und der dann anteilig an die Mitglieder ausgezahlt wird, das heißt, wer viel gespielt wird, kriegt am meisten, das heißt, Dieter Bohlen kriegt alles D:
      Werd mal bei Youtube nachfragen, wie das genau ist.
    • Natürlich wird das wie bei großen Parties und so laufen: Wer sehr bekannt ist und oft gespielt wird, bekommt mehr Geld als ein MySpace-Möchtegern oder eine Garangen-Band, den/die keine Sau hören will außer dem DJ. Dein Link-System wäre ja höchst anfällig für Manipulationen.