Lolicon?!?

    • Diesen Punkt habe ich nicht explizit geschrieben, sondern unter dem Begriff der wirklichkeitsnahen Abbildung mitumfasst, da man schlecht sagen können wird, ob ein Manga auf Grundlage einer realen Vorlage entstanden ist. U.U. dürfte dann für denjenigen, den man im Besitz solcher Manga erwischt hat, diesem wiederum nicht nachzuweisen sein, dass er davon wusste, sprich: Wenn bei dir nun ein Manga auf der Platte entdeckt würde, der einen relaen Hintergrund hat, wie will man dir nachweisen, dass du dies wusstest? Dein Vorsatz muss sich im Fall des IV auch auf die Wirlichkeitsnähe beziehen. Eventualvorsatz reicht wohl aus, also dass man es in Kauf nimmt, was zumidnest eine Ahnung voraussetzt, aber Fahrlässigkeit m.E. nicht mehr.