Virtuelle Vergewaltigung: Strafbar oder nicht?

    • Virtuelle Vergewaltigung: Strafbar oder nicht?

      Eine "virtuelle Vergewaltigung" in Second Life zieht Kreise: offenbar beschäftigen sich belgische Strafermittler mit dem fragwürdigen Fall. Neu ist die Frage nach der rechtlichen Relevanz virtueller Handlungen nicht. Bereits in den Neunzigern führte eine virtuelle Vergewaltigung zu erhitzten Debatten in der noch jungen Netzcommunity.

      gulli.com/news/virtuelle-vergewaltigung-2007-05-04/

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      - Charlie Chaplin, The Great Dictator
    • Ich würde die Strafbarkeit recht einfach sehen:
      Verboten ist, was auch in der realen Welt verboten ist, es sei denn, es ist ein wichtiger Bestandteil des Spiels.
      Heißt: Niemand kann wegen Mordes zur Rechenschaft gezogen werden, wenn er in CS, RO, FC oder was-weiß-ich-denn jemanden erschießt - aber die Verbreitung von Kinderpornografie oder Nachahmung von Vergewaltigungen in einem Spiel wie "Second Life", die ja wohl nicht ein wichtiger Teil des Spiels sind, sollten ähnlich behandelt werden wie eine reale Straftat. Man könnte natürlich noch darüber diskutieren, wie es mit der Wertigkeit einer solchen Tat aussieht - härter oder leichter zu bestrafen als eine reale?
      Aber das ist eine Frage, mit der sich wohl besser Juristen und Psychologen auseinandersetzen sollten.
    • Ich möchte das jetzt nicht befürworten aber der/die Spieler/in hat ja keinen Schaden davongetragen wie z.B Erfahrungsverlust oder einen Gegenstand etc. Klar war es gegen den Willen aber niemand hat Schaden davongetragen oder?
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      - Charlie Chaplin, The Great Dictator
    • Das Thema find ich ganz interressant, wobei ich sagen muss das mri so das ein oder andere neu ist.
      Ich denke, wenn man von Vergewaltigung spricht, dann ist es ja unfreiwillig, also man wird ja gezwungen, man kann nicht entkommen, kurz man hat keine chance. Allerdings ist es ja in der Virtualität so, dass ich das Programm (ob Secondlife oder wasd auch immer) sofort beenden kann, egal wie und wo ich bin, also ich werd ja nicht festgehalten, sollte es der Virtuelle Vergewaltiger es trotzdem geschafft haben irgendwie (was technisch unmöglich ist, siehe Stromkabel ziehen) es hinzukriegen, dass das Opfer das Prog nicht beenden kann oder sonstwas, dann kann das Opfer immer noch Boxen aus, Bildschirm aus oder einfach weggehen. Es muss sich das ja nicht angucken/anhöhren.
      Indem Sinne ist es doch eigentlich eigen Doofheit, wenn man sich gebannt anguckt wie dort ein grandios grausames Spektakel mit einem Avatar von sich ansieht und am Ende den Virtuellen Vergewaltiger verklagt.
      Deshalb würde ich sagen, dass das indem Sinne nicht strafbar ist. Man muss es ja nicht, man wird nicht gezwungen und man kann es beenden wann und wo man wil (ich wiederhohle mich xD).

      Beim Thema Rufschädigung würde ich sagen das man das bestrafen sollte, wenn jetzt jemand in einem gutbesuchten Chatroom oder so anfangen sollte jemanden einfach Wild zu beleidigen, Peinliche dinge zu erzählen, oder sich über diese Person lustig machen, dann kann dieser jemand zwar aus dem chatroom raus, aber dennoch wissen jetzt über 100erte Leute mehr das er vorgestern sonstwas veranstaltet hat, der betroffene kann sich ja niewieder mit seiner identität wo blicken lassen, falls er Persönliche Daten angegeben hat.

      So kurz und knapp:
      1. Virtuelle Vergewaltigung ist ein Witz. Das Opfer hat entweder ADS oder versucht irgendwie Geld zu kriegen. Es ist selber Schuld wenns sich das anguckt.
      2. Bei Rufschädigung ist es durchaus ernstzunehmen, und sollte so auch im schweren Fällen strafrechtlich verfolgt werden.

      EDIT: Wenn man Pornos oder so, gerade Kinderpornographie veröffentlicht, ist es ja sowieso strafbar. AUfejdenfall wenns real ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Zeddi ()

    • Die Sache ist trotzdem irgendwo interessant, weil es im Spiel verboten ist mit seinem eigenen oder anderen Avataren sexuelle Handlungen zu vollziehen indem man z.B. einen Stripclub eröffnet. Was das interessante an der Sache ist, ist dass es trotzdem geht und die Leute, die das Spiel programmiert haben nichts daran ändern (wollen). Wegen ähnlichen Vergehen gab es auch schon einige Male Geldstrafen was ich auch in diesem Fall willkommen heißen würde, denn jemanden ins Gefängniss desshalb zu stecken, finde ich, ist doch übertrieben, hingegen nichts zu tun fordert andere nur dazu auf, das Gleiche zu wiederholen, was ja auch nicht gerade der Sinn dieses Spieles ist und es auch neuen Usern gegenüber unatraktiv macht.
      Eine virtuelle Vergewaltigung ist es aber sicherlich nicht, da der Person nichts zugestoßen ist und man, wie schon gesagt, das Programm hätte beenden können, was bei einer echten sexuellen Misshandlung nicht funktioniert. Nebenbei glaube ich kaum, dass dabei Menschenrechte verletzt wurden, wie sie im Grundgesetz stehen etc.
      Jetzt können wir dafür aber sicherlich damit rechnen, dass es nicht mehr nur die bösen Killerspiele gibt, sondern auch noch Vergewaltigungsgames, die Menschen dazu auffordern andere Leute zu vergewaltigen und, dass sie im Grunde nur daran Schuld sind, dass es sowas überhaubt gibt usw.
      "Hallo ich bin der Andi und würde gerne meine Festplatte an den USB - Port ihrer Tochter anschließen und Kram sharen"
    • Original von zelda 2
      Die Sache ist trotzdem irgendwo interessant, weil es im Spiel verboten ist mit seinem eigenen oder anderen Avataren sexuelle Handlungen zu vollziehen indem man z.B. einen Stripclub eröffnet. Was das interessante an der Sache ist, ist dass es trotzdem geht und die Leute, die das Spiel programmiert haben nichts daran ändern (wollen). Wegen ähnlichen Vergehen gab es auch schon einige Male Geldstrafen was ich auch in diesem Fall willkommen heißen würde, denn jemanden ins Gefängniss desshalb zu stecken, finde ich, ist doch übertrieben, hingegen nichts zu tun fordert andere nur dazu auf, das Gleiche zu wiederholen, was ja auch nicht gerade der Sinn dieses Spieles ist und es auch neuen Usern gegenüber unatraktiv macht.
      Eine virtuelle Vergewaltigung ist es aber sicherlich nicht, da der Person nichts zugestoßen ist und man, wie schon gesagt, das Programm hätte beenden können, was bei einer echten sexuellen Misshandlung nicht funktioniert. Nebenbei glaube ich kaum, dass dabei Menschenrechte verletzt wurden, wie sie im Grundgesetz stehen etc.
      Jetzt können wir dafür aber sicherlich damit rechnen, dass es nicht mehr nur die bösen Killerspiele gibt, sondern auch noch Vergewaltigungsgames, die Menschen dazu auffordern andere Leute zu vergewaltigen und, dass sie im Grunde nur daran Schuld sind, dass es sowas überhaubt gibt usw.


      SPielst du Second Life?
      SL soll doch eine Abbildung unserer Welt sein und warum sollte es dann keine Stripclubs geben?
      Ja eine Geldstrafe hielte ich auch für angemessen und am besten ein "Accountbann" je nachdem wie es da aussieht.
      Was mich aber erstaunt: Wie hat er das geschafft? Es ibt (denke ich) keinen Butten auf dem "vergewaltigen" steht oder? Außerdem müssen beide ja für diese Interaktion bereit sein also müsste er was am Spiel ändern was auch auffallen müsste oder?
      Our knowledge has made us cynical, our cleverness hard and unkind.

      - Charlie Chaplin, The Great Dictator
    • genau das frage ich mich auch:

      wie KANN man jemanden denn überhaupt in second life vergewaltigen?? o__O"
      betatschen vielleicht, aber alles was darüber hinausgeht geht doch gar nicht, weil es nicht ins spiel integriert ist.
      Geistreiche Zitate einer geistreichen Zeit #39


      Lem: ihr iq war 75
      mechanicbird: omg
      mechanicbird: woher weißt du das überhaupt? xD
      Lem: hat sie mal erzählt
      mechanicbird: sowas erzählt man doch nicht öffentlich...
      Lem: tja nur wenn man dumm ist
      mechanicbird: xD
      Lem: LMAO
      mechanicbird: HAHAHAHA
      mechanicbird: oh mann, shit xDDDDD
    • Original von Gastredner
      (...) die Verbreitung von Kinderpornografie oder Nachahmung von Vergewaltigungen in einem Spiel wie "Second Life", die ja wohl nicht ein wichtiger Teil des Spiels sind, sollten ähnlich behandelt werden wie eine reale Straftat. Man könnte natürlich noch darüber diskutieren, wie es mit der Wertigkeit einer solchen Tat aussieht - härter oder leichter zu bestrafen als eine reale?


      Verbreitung von Kinderpornografie in Second Life wäre eine Straftat, wenn sie real zustande gekommen wäre, also man Videos oder Fotos von echten Menschen in SL verticken würde. Es gab aber vor kurzem einen Fall, bei dem jemand Kinderpornografie in SL erzeugt hatte - kein Problem, da kein Schaden. Ebenso bei virtueller Vergewaltigung: § 177 I StGB beginnt mit den Worten: "Wer eine andere Person..." Ein Avatar ist keine Person.

      Dass jemand, der solcherlei Aktionen unternimmt, möglicherweise gestört ist, will ich nicht in Zweifel stellen. Strafbar ist solches Verhalten jedenfalls nicht, da in der realen Welt kein Schaden entstanden ist.
    • Original von Aniki
      DAs spiel heist ja Sl

      daher sollte man Virtuelle strafen dafür verhängen, also, ich finde, rel bestraft zu werden, dann wäre es ja kein Second l. mehr,...

      strafen z.b. 2-5W. sperung des Accs und Ip etc,...


      Also so ein Argument hab ich selten gehört xD

      Warum sollte man Straftaten normal bestrafen, nur weil es "Second Life" heißt? Der Titel entstand wegen Vermarktungsgründe und nicht, wie man es juristisch behandeln soll.
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    • Original von Aniki
      also ich meinte die "Viertuellen v."(also die straftaten im spiel ohne Real live)

      nicht der Austausch von Filmchen etc :rolleyes:



      Deine Sätze haben zweideutigkeit:

      "daher sollte man Virtuelle strafen dafür verhängen, also, ich finde, rel bestraft zu werden, dann wäre es ja kein Second l. mehr,..."

      Und über den Austausch von Filmchen habe ich nichts gesagt, glaub ich oo
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    • Original von Evilitschi
      Höchstens virtuelle Strafen, die von einem virtuellen Richter ausgesprochen wurden. Alles andere ist Unsinn.


      Genau so würd ichs auch machen, natürlich kann ein virtueller Mord nicht mit dem elektrischen Stuhl bestraft werden, nicht mal in Texas.

      Ansonsten, wo ist das große Problem? Was in RL strafbar ist (wie z.b. Kinderpornographie), bleibt es auch virtuell. Es steht nicht umsonst in keinem realen Gesetzbuch, dass das Töten virtueller Figuren strafbar ist.
      Vom Fachmann für Kenner:

      Book: Terry Pratchett – Voll im Bilde
      Music: KMfdM - Tohuvabohu
      Game: Pac Man
      Politician: Evo Morales

      Zitate für die Welt:

      Not anyone turns into the same as his parents. I mean, look at me. My parents were honest hard working people.
      Fry, Futurama
    • Meine Güte, man löscht den Char mit allen Gegenständen und Erfahrungen einfach, dann muss der Spieler sich alles wieder zusammensuchen und kaufen und das ist dann seine Strafe, Ende
      Wie bescheuert wäre es bitte, wenn man, wie im echten Leben, wegen virtueller sexueller Belästigung in den Knast kommt (wenn es klar Kinder sind, die belästigt werden, verstehe ich es noch, aber Second Life? ôo)
    • Naja, die Trennung von "First" und "Second Life" ist schon daher problematisch, dass die Währung von Second Life in reale Dollars und Euro umzurechnen ist und der Kurs sich bereits verselbstständigt hat. Einige verdienen bereits nur über Second Life ihren Lebensunterhalt, von daher: problematisch.
      Ich hätte gern erstmal genauere Informationen, bevor ich mich weiter dazu auslasse. Wie sah diese "Vergewaltigung" eigentich aus? Tatschen? Hacking?
    • Original von Aniki
      DAs spiel heist ja Sl

      daher sollte man Virtuelle strafen dafür verhängen, also, ich finde, rel bestraft zu werden, dann wäre es ja kein Second l. mehr,...

      strafen z.b. 2-5W. sperung des Accs und Ip etc,...


      Öhm das ist doch nicht wirklich ernst gemeint...? das ist...das schlechteste, was ich dieses Jahr je irgendwo gelesen hab :rolleyes: Ist nicht böse gemeint, aber...

      Das einzige, was man da wenn schon irgendwie heranziehen könnte, ist die Einstellung...aber wegen virtueller Figuren verknackt zu werden, kann ja nicht angehen. Dann müsste man ja die Zeichnercrew sämtlicher Hentais auch verhaften lassen. :rolleyes:
      METALGEARSOLID 4
      GUNS OF THE PATRIOTS
      [Blockierte Grafik: http://img174.imageshack.us/img174/6721/sigi1qv9.png]
    • Original von graphic attack
      Original von Aniki
      DAs spiel heist ja Sl

      daher sollte man Virtuelle strafen dafür verhängen, also, ich finde, rel bestraft zu werden, dann wäre es ja kein Second l. mehr,...

      strafen z.b. 2-5W. sperung des Accs und Ip etc,...


      Öhm das ist doch nicht wirklich ernst gemeint...? das ist...das schlechteste, was ich dieses Jahr je irgendwo gelesen hab :rolleyes: Ist nicht böse gemeint, aber...

      Das einzige, was man da wenn schon irgendwie heranziehen könnte, ist die Einstellung...aber wegen virtueller Figuren verknackt zu werden, kann ja nicht angehen. Dann müsste man ja die Zeichnercrew sämtlicher Hentais auch verhaften lassen. :rolleyes:


      Ich glaub du hast den Beitrag falsch verstanden. So wie ich es verstanden hab, meint Aniki nämlich auch dass es für virtuelle Straftaten nur virtuelle Bestrafungen geben sollte. Zugegeben ist das Verstehen des Beitrages aufgrund der schlechten Rechtschreibung nicht gerade einfach.