Wann ists Illegal?

    • Wann ists Illegal?

      Hallo, ich möchte gerne einen Audio player für meine Hp bauen, und dafür brauch ich natürlich Musik.
      Man kriegt zwar Legal un umsonst Musik be Newsground.com (im Audioportal) aber die ist, nunja, nicht unbedingt so gut, und eigentlich auch nur was für techno fans ;). Ich bin zwar einer, aber bestimmt nicht alle Gäste meiner Site. Also hab ich gedacht, dass man, wenn man die Songs kürzt (auf ne länge von 1:30 min) obs dann vllt Legal ist (bei musicload gibts ja auch solche höhrbeispiele) ists also, wenn ich owas mache illegal, oder legal, bzw ab welcher länge wirds illegal? Oder aber wa sollt ich beachten?
    • Man darf kurze Ausschnitte aus Werken veröffentlichen, z.B. um die Werke potenziellen Verkäufern interessant zu machen. Eine feste Bestimmung über die Länge gibt es nicht, denn bei Amazon z.B. werden nur 30 Sekunden benutzt.

      Ansonsten gilt: Keine öffentliche Aufführung ohne Gema. Selbst auf jeder Party, die man veranstaltet, müsste man sich eigentlich eine Genehmigung der Gema besorgen. Du kannst dies alles umgehen, indem du die Lieder als Midis oder MP3s mit sehr niedrigen Bitraten, z.B. 48 oder weniger, halt "Telefon"-Qualität, abspielst.
    • Hm,
      scheinen 30 sek zu sein (auch bei musicload sinds 30 sek)
      indem du die Lieder als Midis oder MP3s mit sehr niedrigen Bitraten, z.B. 48 oder weniger, halt "Telefon"-Qualität, abspielst.

      gibts da denn ne eine Vorschrift wieviel kbps es allerhöchstens sein dürfen?
    • Nein, denn der Punkt ist der, dass du ein Werk nicht kopieren und verbreiten oder aufführen darfst. Bei Midis und niedrigbittigen MP3s ist aber der Qualitätsunterschied zum Original so groß, dass man sagt, dass es ok ist. Früher gab es z.B. auch weniger Probleme mit MCs als heute mit CDs, da CDs digitale Kopien ohne jeden Qualitätsverlust ermöglichen, während das bei MCs nicht der Fall war, besonders wenn eine Kopierkette gebildet wurde, also eine Kassette als Kopie erstellt wurde, dann davon wiederum eine Kopie gezogen wurde usw. Es wird dir also wohl niemand eine Bitrate nennen können, ab der du keine Probleme bekommst. Die von mir angesprochene Telefonqualität sollte in Ordnung gehen; die andere Frage, die entsteht, ist dann, ob sich solch qualitativ bescheidene Stücke noch gut machen auf einer HP.
    • Original von The Madman 13h
      Man darf kurze Ausschnitte aus Werken veröffentlichen, z.B. um die Werke potenziellen Verkäufern interessant zu machen. Eine feste Bestimmung über die Länge gibt es nicht, denn bei Amazon z.B. werden nur 30 Sekunden benutzt.

      Ansonsten gilt: Keine öffentliche Aufführung ohne Gema. Selbst auf jeder Party, die man veranstaltet, müsste man sich eigentlich eine Genehmigung der Gema besorgen. Du kannst dies alles umgehen, indem du die Lieder als Midis oder MP3s mit sehr niedrigen Bitraten, z.B. 48 oder weniger, halt "Telefon"-Qualität, abspielst.


      Ich weiß zwar, dass du in rechtlichen Fragen doch eigentlich recht verlässlich bist, aber ist es nicht so, dass die GEMA-Gebühren nur dann fällig werden, wenn man z.B. auf einer Feier Geld dafür verlangt, dass Besucher die Musik hören dürfen (also eben Eintritt)??
      "There are no happy endings, because nothing ends."


      Quote: 'Schmendrick' gesprochen von 'Alan Arkin', aus dem Film 'The last Unicorn', von Peter S. Beagle
    • Um ganz sicher zu gehen, geht man am besten auf www.gema.de/musiknutzer und liest sich das mal durch.

      Wobei ich hab da ein Passus gefunden, dass dir nicht gefallen wird:

      Wie viele Sekunden Spieldauer sind frei?

      Die Verwendung von GEMA-pflichtiger Musik ist ausnahmslos ab der ersten Sekunde vergütungspflichtig.
      gema.de/media/de/online/gema_infoblatt_wp.pdf
    • es gibt ja auch ein paar interpreten die nicht bei der gema sind (gab glaubich auch mal ne seite wo welche aufgelistet sind, link ist mir leider entfallen^^), wenn nicht such so einen und schau dann bei dem nach, wie dessen lizensbedingungen sind.
      Krieg ist Frieden
      Freiheit ist Sklaverei
      Ignoranz ist Stärke
    • Hab auch mal eine Frage!

      1. Angenommen ich erstelle ein Video über ein Anime und benutze dazu Ausschnitte aus dem TV. Ist das erlaubt?


      2. Wenn ich in dem Video als Hintegrund die Musik von einem Star nehme ist das dann erlaubt?

      3. Wenn es nicht erlaubt ist dürften solche Videos ja eigentlich nicht auf myvideo und co veröffentlicht werden oder?
      HuHu :ugly:
    • Die dritte Frage ist die wichtigste: Nur weil etwas im Internet steht, bedeutet dies absolut gar nichts. Seien es ROM-Sites mit dubiosen 24h-Regeln oder Seiten wie PooTube, auf denen jeden Tag hunderttausendfach Urheberrechte verletzt werden, aber gegen die zu wenig unternommen wird (ob wegen Überarbeitung oder aus Kalkül, lasse ich mal dahin gestellt). PooTube und Co. sind die reinsten Tummelpätze für solche Verletzungen.

      Frage eins ist ebenfalls interessant. Sehr vieles ist nicht erlaubt, aber nicht alles Unerlaubte wird auch belangt. Dies gilt besonders im nichtkommerziellen Bereich. Bestes Beispiel sind von mir oben angesprochene Parties ohne Gema-Erlaubnis. Theoretisch nicht erlaubt, aber faktisch zu unbedeutsam.

      Man darf Teile aus einem anderen Werk nehmen, um daraus ein neues, eigenständiges Werk zu erschaffen. Es gibt aber, wie eigentlich im gazen Urheberrecht, keienrlei Begrenzungen, sondern nur oftmals recht schwammige Formulierungen, so dass man im Einzelfall entscheiden muss. Du meinst sog. AMVs, nehme ich an. Man könnte nun argumentieren, dass dabei ein neues Werk entsteht, aber wie sieht es mit der Eigenständigkeit aus? Ich habe starke Zweifel, dass ein AMV eigenständig genug ist, als dass man es nicht nur als ein alternatives Musikvideo zu einem geschützten Lied betrachten könnte. Dann aber wiederum sind es ja doch meist Fanwerke, an denen niemand etwas verdienen will.

      Zusammenfassend kann man sagen, dass AMVs m.E. nicht eigenständig genug sind. Im Regelfall aber sind sie harmlos und man muss it nichts rechnen. Denkt aber immer daran: Manchmal macht ein Unternehmen von allen Möglichkeiten Gebrauch. Die meisten stören sich nicht daran, wenn Fansites geschütztes Material wie Bilder verwenden, aber ab und an gibt es eine große Abmahnwelle (Warner Bros. im Fall von Harry Potter, Rammstein und andere). Meist blüht euch dabei nur ein Anspruch auf Unterlassung, und das einzige, was zu zahlen ist, sind die gegnerischen Anwaltsdkosten (ich meine, die wurden inzwsichen in solchen Fällen auf max. 50 € begrenzt). Wer also chronisch pleite ist, lässt lieber ganz die Finger von anderer Leute Werken, oder man nimmt die zumeist geringe Chance auf Konsequenzen in Kauf.