p2p will mein geld

    • p2p will mein geld

      Ich weiss nicht ob jemand hier dasselbe Problem hat, habe die Suchfunktion benutzt aber nichts gefunden.

      Vor einpaar Wochen habe ich eine Email erhalten von p2p-heute. Anscheinend bin ich dort einen Jahresvertrag mit denen eingegangen, obwohl ich mich daran nicht erinnern kann. Ich schliesse jetzt nicht aus, dass ich diese Seite besucht habe, denn wie gesagt weiss ich es nimmer. Vor 2 Wochen oder so kam dann die erste Email, wo die mir sagen, ich müsse 84 Euro zahlen und dass die dann mit dem anwalt anrücken, wenn ich es nicht tue. Ich habe die erste Email gelöscht und eigentlich nichs unternommen. Dann, vor etwa einer Woche kam die Mahnung:

      (Ich habe allerdings einen falschen Namen, falsche adresse und falsches alter angegeben.)

      Hier ist die Mahnung.

      Andreas & Manuel Schmidtlein GbR
      Vor der Hube 3
      64572 Büttelborn

      Telefon: 0180-5060530-928 (0,12 EUR/min)*
      Telefax: 0180-5060530-329 (0,12 EUR/min)*
      e-mail: kunden@p2p-heute.com
      * aus dem deutschen Festnetz

      UmsatzsteuerID: DE230209554




      Jonathan Smith
      Rue De La Gare 69
      64587 Weisswampach



      Bei Zahlung bitte immer angeben

      Kunden-Nr. Rechnungs-Nr.
      P2P-459776 R539386



      14.07.2006
      Mahnung


      Sehr geehrter Herr Smith,

      am 07.06.2006 haben Sie sich auf unserer Internetseite
      p2p-heute.com angemeldet und damit einen rechtsgültigen Vertrag
      abgeschlossen.

      Da Sie auf unsere Rechnung vom 29.06.2006 nicht reagiert haben,
      fordern wir Sie nun letztmalig auf, den offenen Betrag in Höhe von
      84,00 Euro bis zum

      19.07.2006

      auf unser unten genanntes Konto zu überweisen. Bitte geben Sie dabei als
      Verwendungszweck unbedingt Ihre Rechnungs- und Kundennummer an, damit
      wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können.

      Sollte der oben genannte Betrag nicht innerhalb der angegebenen
      Zahlungsfrist auf unserem Konto eingegangen sein, sehen wir uns
      gezwungen, unseren Rechtsanwalt mit dem Einzug der gegen Sie geltend
      gemachten Forderung zu beauftragen. Die zusätzlich entstehenden
      Gebühren und Auslagen gehen zu Ihren Lasten.

      Im Mailanhang finden Sie nochmals die Rechnung im PDF-Format.
      Zum Öffnen der PDF-Datei benötigen Sie den Acrobat Reader:
      adobe.de/products/acrobat/readstep2.html

      Bitte beachten Sie: Unsere Bankverbindung hat sich seit dem Rechnungs-
      versand geändert. Verwenden Sie nur noch die unten angegebenen Kontodaten.


      Mit freundlichen Grüßen

      Andreas & Manuel Schmidtlein GbR




      Bankverbindung
      Schmidtlein GbR

      Kunden aus Deutschland:
      Postbank Dortmund
      BLZ: 44010046
      Konto: 859967461

      Kunden aus Österreich/Schweiz:
      Postbank Dortmund
      IBAN: DE80440100460859967461
      SWIFT-BIC: PBNKDEFF440

      ----------------------------------------

      Nach dieser Email bekam ich richtig Sorge und schrieb denen dann eine Antwort, in der ich schrieb, ich würde p2p-heute nichmal kennen und falls ein Vertrag stattgefunden hat, dieser ohne mein Wissen und somit ohne meine Einwilligung geschehen ist.

      Naja, nach 3 Tagen kam die Antwort:

      Sehr geehrte(r) Kund(e)in,

      Sie haben den Aktivierungslink in der E-Mail bestätigt und sich auch in den
      Mitgliederbereich eingeloggt. Sie sind damit einen rechtsbindenden Vertrag
      eingegangen.

      Die 14tägige Widerrufsfrist ist bei Ihnen abgelaufen. Die Widerrufsfrist
      beginnt ab Anmeldedatum und nicht ab Rechnungseingang. Sie hatten die
      Möglichkeit innerhalb 14 Tagen nach Anmeldung den Zugang kostenfrei zu nutzen
      und gegebenenfalls bei keinem weiteren Interesse zu kündigen.

      Bitte begleichen Sie daher die 84¤ innerhalb der Frist. Falls Sie die Zahlung
      dennoch verweigern, müssen Sie mit einer Mahnung bzw. einem Schreiben unseres
      Rechtsanwaltes rechnen. Ihnen entstehen dadurch weitere Kosten.

      ------------------------------------------------

      Was soll ich jetzt tun, muss ich zahlen? Wie stehen meine Chancen, ohne Kosten aus der Sache rauszukommen? Hat jemand von euch das gleiche Problem? Wenn ja, was habt ihr getan? Was kan/soll man tun? Ich werde zwar noch weiter über dieses Thema recherchieren, aber ich wäre froh, eure Meinungen zu hören.
      Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.

      Grüße an Garo-Meister, Nayru12 und Young Link (green),

      Whatever...
    • "Sie haben den Aktivierungslink in der E-Mail bestätigt und sich auch in den
      Mitgliederbereich eingeloggt. Sie sind damit einen rechtsbindenden Vertrag
      eingegangen."

      Ist sowas überhaupt rechtskräftig ?
      Ich kenn mich da jetzt nich unbedingt so aus, aber um einen vertrag einzugehen, muss man immernoch handelsüblich unterschreiben, oder zumindest per Briefpost regeln.
      So ne E-Mail kacke ist doch mist o_O
      Liebe ist...
      Hier gibts Emus & Roms for free
      ------------------------------
      The Top 100 Things I'd Do If I Ever Became An Evil Overlord
      34. I will not turn into a snake. It never helps.
    • Also für mich sieht das ja mal stark nach Betrug aus!
      Vor allem die Adresse:

      Jonathan Smith
      Rue De La Gare 69
      64587 Weisswampach

      Der Postleitzahl nach müsste das eigentlich in meiner Nähe liegen. Mir ist jedoch kein Ort bekannt, ich hab sogar gesucht!, der so heißt. Und Vor allem die Strasse ...

      Du sagst das du dich dort nicht angemeldet hast. (oder?)
      Wie sollten die denn überhaupt an deine Adresse/Telefonnummer kommen? E-mail ist ja kein Problem ... da gibt es 1000 und mehr Tricks.
      Was für einen Aktivierungslink?
      Also ich kann da nur die PDF-Datei erkennen.
      Hast du auf die draufgeklikt?
      Hat sich da tatsächlich ein Dokument aufgemacht, oder bist du im Internetexplorer geblieben und standen als erstes Zahlen in der Adressleiste???
      falls letzteres der fall sein sollte kannste die email einfach ignorieren. Hat dein Email-Server eigentlich eine Spammschutzfunktion/Spamüberwachungsteam ? Falls ja kannste das denen mal hinschicken und denen deine Situation erklären. Vielleicht können die dich da besser beraten.

      so mach ich es immer, wenn ich mal wieder eine email von irgendeinem GEldinstitut bekommen, von dem ich noch nie in meinem Leben etwas gehört habe. :D

      lg, lupina
      KillerB4President.
    • @Maverick

      Da biste an einen ganz bekannten und üblen Verein geraten. Gib' doch den Firmennamen mal bei Google ein, und Du wirst sehr viele Berichte über diese saubere Firma finden. :(

      Hier wäre mal eine erste Anlaufstelle für weitere Infos:

      snakecity.cc/phpBB2/ftopic179.html

      Da steht viel Nützliches drin. Und die Leute von Snakecity sind da genau die richtigen für solche Probleme.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Saeru ()

    • Falls sich bis Donnerstag nicht Mad dazu geäußert hat, kann ich diesen Post ja gerne mal meinem Anwalt vorlegen. Der kennt sich mit sowas bestimmt aus ^^

      Mehr kann ich leider im Moment nicht für dich tun. *bei Onlinebetrügern momentan nicht ma Laufenden ist*

      "Time passes, people move... Like a river's flow,it never ends... A childish mind will turn to noble ambition... Young love will become deep affection... The clear water's surfacereflects growth...
      Now listen to the Serenade of Water to reflect uponyourself...."


    • Original von Zelda4ever
      Zeig die doch an wegen öhm weiß nicht mehr wie das heißt ^^ um Schmerzensgeld zu verlangen^^


      Du schwimmst doch auch in Milch, oder? Spam doch bitte woanders.

      Naja, @Topic:
      Zahl das Geld auf jeden Fall erst einmal nicht, ich glaube nicht, dass der Anspruch, den die an dich stellen, rechtlich begründbar ist. Einen Prozess würdest du mit ziemlicher Sicherheit gewinnen.

      Ich weiß auf jeden Fall, dass z. B. web.de mit ähnlichen Mitteln vorgeht, dort gab es mal an Stelle des normalen Loginfeldes eines, mit dem man sich für einen Premiumaccount reggen konnte (was natürlich kostet). Meine Freundin sieht das natürlich nicht und loggt sich stattdessen dort ein. Das richtige Loginfeld war irgendwo anders, viel kleiner auf der Seite irgendwo paltziert.
      Die ersten beiden Monate checkt man natürlich nix, Spam von web.de wird eh ungelesen gelöscht, man kennt das ja. Dann, nach der Widerrufszeit, melden die sich bei dir und verlangen das Geld und das nicht zu wenig.
      Begründet wird hier die Eingabe des Passworts als Absicherung für den Vertrag ... :rolleyes: (toll, ist in meinen Augen eine Irreführung, wenn man mit Absicht das Loginfeld so platziert, aber gut)

      Ich hab meiner Freundin damals geraten, sie sollte gerichtlich vorgehen, ich hab auch stundenlang im Netz andere Opfer in Foren gefunden, die dem gleichen Schwindel unterlegen sind. Die Meisten haben dann einfach gezahlt, um dem Stress mit Web.de aus dem Weg zu gehen, so dann auch meine Freundin. Einige haben sich aber auch gewehrt und so lange rumgezickt, bis man von web.de dann gesagt hat: ok, wir sind so super und so nett und so kundenfreundlich, wir treten selber vom Vertrag zurück, blablabla.

      Wen es interessiert: google.de/search?hl=de&q=web.d…e&btnG=Google-Suche&meta=

      Deswegen bitte ich ALLE MITGLIEDER UM ABSOLUTE VORSICHT, AUCH BEI SO GROßEN UND EIGENTLICH ANGESEHENEN BETREIBERN WIE WEB.DE

      @Threadersteller: Ich hab vorhin in einem Forum das hier gelesen:
      Wenn ein Minderjähriger den Vertrag abgeschlossen, ist er schwebend unwirksam. Verweigern die Eltern ihre Zustimmung, ist er nichtig.


      Somit ist auch dein Vertrag nicht rechtsgültig. Da du noch minderjährig bist, bist du auch noch nicht voll geschäftsfähig, d. h. kein in Deutschland befindliches Unternehmen wird dir was können. Ist auf jeden Fall meine Interpretation. Sollte sich aber dann doch vielleicht noch einmal wer mit beschäftigen, wer sich wirklich gut damit auskennt!
    • RE: p2p will mein geld

      Original von Maverick
      (Ich habe allerdings einen falschen Namen, falsche adresse und falsches alter angegeben.)


      Wenn du eh eine falsche Adresse angegeben hast, können sie dir doch nichts~
      Ausserdem ist der Vertrag ohne Zustimmung deiner Eltern nicht Rechtskräftig, wie Snaker schon erwähnte~
      Und undurchsichtige Verträge, die durch das Einloggen per Accountname und Password abgeschlossen werden, sind, denke ich, ebenfalls nicht rechtskräftig~
      Musstest du denn beim einloggen irgendeiner AGB zustimmen?
    • RE: p2p will mein geld

      Original von Garnul
      Original von Maverick
      (Ich habe allerdings einen falschen Namen, falsche adresse und falsches alter angegeben.)


      Wenn du eh eine falsche Adresse angegeben hast, können sie dir doch nichts~
      Ausserdem ist der Vertrag ohne Zustimmung deiner Eltern nicht Rechtskräftig, wie Snaker schon erwähnte~
      Und undurchsichtige Verträge, die durch das Einloggen per Accountname und Password abgeschlossen werden, sind, denke ich, ebenfalls nicht rechtskräftig~
      Musstest du denn beim einloggen irgendeiner AGB zustimmen?


      Doch können sie schon, da ja wahrscheinlich der korrekte Name beim Mailanbieter hinterlegt ist. Der wird zwar auch nicht ohne weiteres die Daten an Dritte weitergeben, aber mit bestimmten Mitteln ...
    • Original von Snaker
      @Threadersteller: Ich hab vorhin in einem Forum das hier gelesen:
      Wenn ein Minderjähriger den Vertrag abgeschlossen, ist er schwebend unwirksam. Verweigern die Eltern ihre Zustimmung, ist er nichtig.


      Somit ist auch dein Vertrag nicht rechtsgültig. Da du noch minderjährig bist, bist du auch noch nicht voll geschäftsfähig, d. h. kein in Deutschland befindliches Unternehmen wird dir was können. Ist auf jeden Fall meine Interpretation. Sollte sich aber dann doch vielleicht noch einmal wer mit beschäftigen, wer sich wirklich gut damit auskennt!


      Speziell diese Firma kennt sich mit diesem Problem leider bestens aus. Denn die Leute betreiben auch andere Seiten, wie z.B. w*w.hausaufgaben.de, wo ganz gezielt Minderjährige abgezockt werden sollen. Wenn die Opfer dann die Zahlung verweigern, wird von Seiten der Firma mit einer Strafanzeige gedroht. Das dürfte tatsächlich zwar nicht so bedrohlich sein, ist aber zur Einschüchterung immer bestens geeignet, und erhöht bei den meisten Opfern die Zahlungsbereitschaft enorm. Besonders, wenn die Drohung von einem Anwalt ausgesprochen wird. Falls Interesse besteht, hier mal ein guter Artikel über den von dieser Firma in der Vergangenheit gewählten Anwalt für solche Sachen:

      de.wikipedia.org/wiki/Günter_Freiherr_von_Gravenreuth

      Kurz gesagt, man braucht starke Nerven, wenn man sich mit denen anlegt. Aber es ist möglich.
    • Snaker hat schon Recht. Deine Eltern können den Vertrag widerrufen gem. § 107 BGB (dejure.org/gesetze/BGB/107.html), da er schwebend unwirksam ist. Etwas Besonderes gilt für den Taschengeld-Paragraph § 110. Dann muss es aber eine Summe sein, die ein Minderjähriger von seinem Taschengeld zahlen kan und dies auch so wollte. 84 € sind eine Menge Geld, und ich glaube kaum, dass nachweisbar ist, dass du den Betrag speziell von deinem Taschengeld zahlen wolltest.

      Generell gilt aber, da ich schon öfter damit zu tun hatte, dass ihr LESEN sollt, was ihr macht. Sich auf Websites herum zu treiben und einfach wild alles anzuklicken und sich anzumelden, ist eben auch ziemlich naiv und zieht oft solche Konsequennzen nach sich. Wer sich anmledet, ohne die AGB gelesen zu haben oder überhaupt zu merken, was er da tut, für den ist dann solch eine Situation hoffentlich ein heilsamer Schock.
    • Ich hab mich seit gestern im internet umgeschaut und da gibts hunderte von fällen.

      allein schon hier:netzwelt.de/forum/showthread.php?t=38224&page=13&pp=10

      Der Name des Threads sagts schon. Ich habe aber falsches geburtsjahr angegeben, die kommen dann mit der Betrug-Masche angerannt. In den anderen Foren sagt man, man soll einfach nichts tun und auf keinen Fall zahlen oder am besten zur Polizei gehen und anzeige erstatten. Die Schmidtlein haben schon haufenweise Anzeigen am Hut, die gehen in diesem Leben nicht von sich aus vor Gericht. Aber das mit dem nicht gültigen Vertrag wegen Minderjährigkeit ist auch eine gute Lösung, auch wenn ich dafür von meinem Vater Internetverbot bekomme, wenn er erfährt, was da läuft. Naja, vielleicht zeig ich ihm einpaar Foren um zu beweisen, dass ich noch lange nicht der einzige bin.

      Und sollten die dann noch immer nicht lockerlassen, muss ich wohl Anzeige erstatten. Jedenfalls danke für eure Hilfe, hatte am Anfang Angst bekommen, aber jetzt gehts wieder. Die verdienen an der Angst und an der Ahnungslosigkeit ihrer Kunden.

      hier noch was freewebs.com/wf3l2s/fob.html

      Noch was, jemand hat gesagt, dass etwas mit der Adresse nicht stimmt. Ich habe bereits gesagt, dass der Name und die Adresse erfunden sind. Ich bin doch nicht so blöd und geb jemandem im Netz meine richtige Adresse (naja, vielleicht Blizzard)

      @Madman: Hast schon recht, in zukunft les ich lieber alles durch anstatt wild draufzuklicken. Oder ich streich fürs erste die Wörter "Registrieren" und "Anmelden" und "Vertrag" aus meinem Wortschatz.

      Danke nochmal an alle, die sich die Zeit genommen haben, alles durchzulesen.
      Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.

      Grüße an Garo-Meister, Nayru12 und Young Link (green),

      Whatever...
    • Original von aHi

      Ist sowas überhaupt rechtskräftig ?
      Ich kenn mich da jetzt nich unbedingt so aus, aber um einen vertrag einzugehen, muss man immernoch handelsüblich unterschreiben, oder zumindest per Briefpost regeln.
      So ne E-Mail kacke ist doch mist o_O


      genau, der vertrag ist somit nicht durch 2 willenserklärungen zustande gekommen. und das die schon in der 1.! mail schreiben, man soll den und den betrag zahlen sonst kommt der anwalt und holt sichs geld ist ziemlich übertrieben und ne gute masche geld abzuzocken. vll. kommen auf ignorieren weiterer e-mails z.b. e-mails das sich der betrag erhöht hat etc. also das ist ein sehr gutes druckmittel um leute abzuzocken... meine schwester hatte sowas mal das sie auch an die 100 euro zahlen soll, weil sie angeblich was mit nem sms anbieter abgeschlossen hätte durch versenden von smsen ausm internet. sie hat nich drauf reagiert, alle e-mails ignoriert und passiert is goar nüscht ;) also, einfach ignorieren!
    • Der Vertrag ist 100% nichtig, zumindest wäre er das in der Schweiz:

      OR Art. 28, II, Absichtliche Täuschung:
      Ist ein Vertragsabschliessender durch absichtliche Täuschung seitens des anderen zu dem Vertragsabschlusse verleitet worden, so ist der Vertrag auch dann nicht verbindlich, wenn der erregte Irrtum kein wesentlicher war.

      Oder OR Art. 21, Übervorteilung:
      Wird ein offenbares Missverständnis zwischen der Leistung und der Gegenleistung durch einen Vertrag begründet, dessen Abschluss von dem einen Teil durch Ausbeutung der Notlage, der Unerfahrenheit oder des Leichtsinns des anderen herbeigeführt worden ist, so kann der Verletzte innerhalb einer Jahresfrist erklären, dass er den Vertrag nicht halte, und das schon Geleistete zurückverlangen.

      In diesem Falle könntest du sogar das Geld zurückverlangen, wenn du schon etwas gezahlt hättest. Also einfach ignorieren.
      "Ich bin Jack's grinsende Rache"
    • So wie ich Art. 28 verstehe, wäre der hier nicht einschlägig, da der Vertrag eben nicht durch Verletung zustande kam, sondern weil jemand arglos einen Link angeklickt hat, ohne etwas zu lesen. Verleiten bedeutet aber nach meinem Verständnis (und ihr Schweizer habt ja unser BGB als Grundlage für euer Zivilrecht genommen), dass aktives Tun dabei ist, das entweder den Entschluss zur Vertragseingehung überhaupt erst entstehen lässt oder aber den Unentschlossenen derart bestärkt, dass er siene Zweifel überwindet. Absichtliche Täuschung sehe ich auch nicht, denn das besonders kleine Abdrucken von AGB z.B. ist keine solche.

      Interessant ist dagegen Art 21.
    • Ich will noch was zu dem Thema sagen: Madman sagte, der Vertrag sei rechtswidrig, da ich minderjährig bin. Aber als ich mich da anmeldete, hab ich ja falsches Geburtsdatum angegeben. In anderen Foren, wie zum beispiel wei netzwelt.de hab ich gelesen, dass die dann sagen, es wäre betrug und man soll denen dann eine kopie der geburtsurkunde schicken und dann verlangen die immer noch geld.

      Ich bin dabei, eine Email zu verfassen, die ich denen heute noch schicken moechte, aber ich poste den Brief zuerst nochmal hier hinein


      Sehr geehrte Damen und Herren!

      Ich beziehe mich auf Ihr letztes Schreiben, in dem Sie einen
      Betrag von 84 Euro für die angebliche Inanspruchnahme eine
      Internet-Serviceleistung verlangen.

      Nach meiner Überzeugung habe ich keinen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen.
      Sollten Sie anderer Meinung sein, so weisen Sie mir bitte nach, wann und
      wie es zu einer übereinstimmenden Willenserklärung kam, wie Sie mich
      gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz belehrt haben und
      mich u.a. gemäß ƒ 312e BGB, bzw. ƒ 1 der BGB-Info VO ausdrücklich informiert haben.

      Äußerst hilfsweise fechte ich diesen angeblich abgeschlossenen Vertrag
      wegen arglistiger Täuschung an.
      Daneben widerrufe ich den geschlossenen Vertrag nach den maßgeblichen
      Vorschriften über Fernabsatzverträge.
      Höchst hilfsweise erkläre ich die Anfechtung wegen eines Irrtums über
      den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen.

      Sie haben desweiteren nicht ausreichend über das Rücktrittsrecht
      informiert, so wie dies zwingend im Konsumentenschutzgesetz geregelt ist
      (basierend auf der sogenannten Fernabsatzrichtlinie).

      Der Hinweis auf Ihrer Homepage reicht dafür nicht aus, da es sich dabei
      nicht um einen dauerhaften Datenträger handelt.

      Da somit keine ausreichende Belehrung über das Rücktrittsrecht
      Konsumentenschutzgesetz erfolgte, ist die Rücktrittsfrist nach wie vor
      offen. Ich beziehe mich hier auf den § 5d des Konsumentenschutzgesetzes,
      welcher unmißverständlich besagt:
      ...
      [zitat § 5d,Konsumentenschutzgesetzes]
      ...

      Ich trete von diesem Vertrag, sowie jeglicher geschäftlichen Beziehung
      zu Ihnen, innerhalb der erweiterten Rücktrittsfrist von 3 Monaten
      zurück. Gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz, sowie aus jedem anderen
      tauglichen Rechtsgrund, ist dies mein Recht, welches ich hiermit in
      Anspruch nehme.
      ...
      [zitat § 5e,Konsumentenschutzgesetz]
      ...
      Ich fordere Sie daher auf, Ihrer Rechnung vom (datum der rechnung, muss ich noch nachschauen)
      (Rechnungsnummer: PRZ-***) zurückzubuchen
      und die Angelegenheit innerhalb von 7 Tagen als gegenstandslos zu
      bestätigen, sowie sämtliche Informationen über mich( besonders e-mail
      Adresse und Anschrift) unwiderruflich aus ihrer Datenbank zu entfernen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.

      Grüße an Garo-Meister, Nayru12 und Young Link (green),

      Whatever...

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