frage über adelstitel. Boar hilfe man ich hab mich schon halt tot gegoogelt.

    • frage über adelstitel. Boar hilfe man ich hab mich schon halt tot gegoogelt.

      hoffe das hier is das richitge abteil für sowas wen nicht sorry und die mods sollns dann averschieben (wohin auch immer)

      wie der titel schon sagt ich hab bereits gegeoogelt und nichts gedfunden. also frag ich mal hier nach in der hoffenun irgendjemanden zu finden der sich mit adelstiteln auskennt.

      stellt euch mal folgende situation for (ist fileicht auch schon mal pasiert) ein könig reigiert lange zeit das land und macht den job gut. dan stirbt ihm die königin weg und er will nicht mehr. hat aber zu dem zeitpunkt schon mindestens ein Kind das schon erwachsen, und zudem gut ausgebildet, ist und damit fähig den titel zu übernehmen. jetzt dankt der könig ab und überlässt seinem Sohn/tochter das regiment. welchen "offiziellen" titel hatt denn dierser (nichtmehr)König dann (noch)?

      is jetzt ne bescheuerte frage und fileicht auch blöd erklärt aber ich hoffe trozdemdas mir jemand helfen kann.
      Die Schatten werden länger,
      schau nicht zurück denn es ist zu spät.
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      vor euch steht die Erbin der Nacht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Deviela ()

    • Wenn er (der Abgedankte) rechtmäßiger Thronfolger war und nicht die verstorbene Königin, dann müsste er in den Prinzenstatus fallen. Es sei denn, er hat andere Titel oder verzichtet darauf (soweit ich weiß).

      Ich möchte dich aber bitten, beim Threaderstellen auf Rechtschreibfehler zu achten.
      Original von Sirius
      "Leise rollt ein Spambusch durch die Threadwüste,
      während ein einsamer Cowboy auf seiner Mundharmonika
      das Lied vom schließenden Moderator spielt.
      "

      ~ Bye folks. I enjoyed these past years within this community. 9 years ♥ ~
    • 1. danke. und was wenn die königin der rechtmäsige erbe war?

      2. Sorry. war in eile und da ich nie sonderlich auf meien rechtschreibe achte (zumindest nicht im internett) is bei meiner post mal wieder das grose gramatikfiasko passiert :ugly: ^^
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    • Puh, ich nehme an, der ehemalige König wird wieder seinen alten Titel erhalten. Z. B. Graf, oder Herzog...
      Davon abgesehen sind Könige meist auf Lebzeit Regenten.
      Eine Möglichkeit ist allerdings, dass der König nur noch zur Deko dient, und seinem Sohn (die Tochter müsste erst heiraten) zum Prinzregenten macht.
      senfsamen (22:58): außerdem gebe ich nichts, ich nehme nur. deine würde, deinen stolz, dein gefühl, eine privatssphäre zu haben 8D

      Ein wenig Drama zum Whine?
      ... aber ich mag doch den Keks ... T_T
      Geh in die Küche und wein.
    • Shiek-kun, ein König hat meist keinen alten Titel, den er zurückbekommen könnte, denn wenn er Graf war, wird er meist kein König, sondern bleibt Graf.

      Ich persönlich kann die Frage nicht beantworten, aber ich denke, daß der Titel "König" erhalten bleibt, auch wenn er nicht mehr regiert.

      Nehmen wir Wilhelm II., Deutscher Kaiser und König von Preußen. Seine Frau, Auguste Victoria, regierte nicht, trotzdem hatte sie den Titel "Deutsche Kaiserin und Königin von Preußen" inne.

      Der Ehepartner des Königs oder der Königin hat meist ebenfalls den Titel, sofern nichts anderes bestimmt ist. (Philipp, der Ehemann von Queen Elizabeth II. des Vereinigten Königreichs, hat z. B. meines Wissens nicht den Titel "König", sondern den Titel "Prince".)

      Daher gehe ich davon aus, daß ein nicht mehr regierender König den Titel ebenfalls beibehält, es sei denn, es ist etwas anderes festgelegt.


      Die Frage ist also nicht zu beantworten, sondern wohl von Monarchie zu Monarchie unterschiedlich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hyrule ()

    • Original von Deviela
      1. danke. und was wenn die königin der rechtmäsige erbe war?


      Wii, ein Thema für mich *reibreib*
      Wenn die Frau rechtmäßige Königin bleibt, geht der Titel ohne Umschweife auf den Thronfolger über, i.d.R. wird der Ehemann dabei völlig übergangen, es sei denn es gibt keinen Erben, aber dann nimmt man, denke ich auch eher Blutsverwandte der Königin, als den Gatten.
      Fies, ist aber so.

      Wie sagte Albert, der Mann von Queen Vic:

      Ich bin der Mann aber nicht der Herr im Haus...
      So sieht es dann i.d.R. aus..

      Ich nehme aber mal an, dass der abgedankte König, dann so etwas wie König außer Dienst ist... :D

      Ne, Scherz beiseite, bei der Abdankung hat er wahrscheinlich gar keinen besonderen Titel mehr.
      Nehmen wir nochmals als Beispiel England (*da Bescheid weiß*)

      Edward VIII, dankte 1936 ab, um eine Bürgerliche (Wallis Simpson) zu Heiraten und verzichtete dadurch auf jeglichen Anspruch auf den Thron - also auch Titel weg.
      Naja, er hieß dann wieder so wie früher: Herzog von Windsor, also hat Shiek-kun recht. Sie nehmen ihren alten Titel (wenn vorhanden) wohl wieder an - so etwas kommt aber eher selten vor.
      Normalerweise ist das tatsächlich, so wie Papst, ein Amt auf Lebenszeit.

      EDIT: @ Hyrule: Nein Philip ist Prinzgemahl (also Prince Consort afaik, aber nicht Prince)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von CAMIR ()

    • Wobei das nicht der alte Titel ist, sondern immer der Titel bleibt! Shiek-kun hat da nicht recht.

      Nehmen wir das Beispiel von Franz II. Er war:

      - Römischer Kaiser,
      - König in Germanien, zu Hungarn, Böheim, Croatien, Dalmazien, Slavonien, Galizien, Lodomerien und Jerusalem,
      - Erzherzog von Österreich,
      - etc.

      Als er 1806 dem deutschen Kaiserthron entsagte, fiel der Titel des Römischen Kaisers weg, auch entfiel damit der deutsche Königstitel. Er blieb aber König in Ungarn, Böhmen, Kroatien etc. und Erzherzog von Österreich. (Daß er sich vorsichtshalber 1804 zusätzlich zur römisch-deutschen die österreichische Kaiserkrone gab, was zum Kuriosum führte, daß er als Römischer Kaiser wie als Kaiser von Österreich über Deutschösterreich, wie der deutsche Teil des Vielvölkerstaates Österreich genannt wurde, heute: Republik Österreich, herrschte, lassen wir mal außen vor.)


      Und genauso hatte Wilhelm I., Deutscher Kaiser und König von Preußen noch unzählige weitere Titel inne. Wäre er als Deutscher Kaiser und sogar als König von Preußen zurückgetreten, hätte er trotzdem alle anderen Titel behalten. (Es sei denn, sie wären mit dem Kaiser- oder Königstitel in Personalunion verbunden gewesen.)


      Es handelt sich also nicht um einen alten, sondern um einen zusätzlichen Titel, der halt übrig bleibt, stößt er die Kaiser- oder Königskrone ab.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Hyrule ()

    • Ja, ich gebe dir ja recht... :D
      Ich diskutiere gerne - aber nicht wenn ich mit meinem Gegenüber übereinstimme.
      Vielleicht war das Adjektiv "alt" schlecht gewählt, weil er ja, wie du richtig darlegst, diesen Titel niemals ablegt, jedoch sagt niemand auf dieser ganzen Welt:

      "Hier kommt König Heinz I, Graf von Bubiland, Erzherzog der Pronvinz Kleinherz und Lieblichhausen", sondern man sagt einfach nur "König Heinz I", auch wenn er all diese Titel nach wie vor hat.
      Auf die besinnt man sich erst wieder, wenn er eben nicht mehr König Heinz ist und benutzt sie dann.
      Das ist mit "alt" in dem Fall gemeint - so habe ich es jedenfalls verstanden.
    • verstehe. . . . . . also wenn er in der regel übergangen wird dann hat er im prinzip gar nichts mehr zu melden. und lebt in dem fall nur noch einfach so im schloss.

      dann stallt sich aber auch die frage des reigierens. wenn er danach ncihts mehr zu melden hat dann dürfte er zu lebzeiten der frau auch eher als berater fungieren oder nicht? Denn dan wäre doch nicht er der jenige gewesen dr das land regiert hat (es sei denn es wäre da irgendeine vereinbarung getroffen worden) oder sehe ich das falsch?
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    • Original von Deviela
      verstehe. . . . . . also wenn er in der regel übergangen wird dann hat er im prinzip gar nichts mehr zu melden. und lebt in dem fall nur noch einfach so im schloss.


      Oder im Altersheim... :D Ich nehme an, er zieht sich auf seinen Alterssitz zurück und lässt seine Söhne machen. Die besitzen meistens mehrere Schlösser.

      dann stallt sich aber auch die frage des reigierens. wenn er danach ncihts mehr zu melden hat dann dürfte er zu lebzeiten der frau auch eher als berater fungieren oder nicht? Denn dan wäre doch nicht er der jenige gewesen dr das land regiert hat (es sei denn es wäre da irgendeine vereinbarung getroffen worden) oder sehe ich das falsch?


      Du fragst nach dem Ehemann der rechtmäßigen Königin nicht wahr? Sozusagen dem Prinzgemahl...
      Leider kenne ich nur aus der englischen Geschichte rechtmäßige Königinnen aka weibliche Regentinnen.

      Die erste, Mary I. aka Bloody Mary war zwar verheiratet, starb aber vor ihrem Mann, welcher spanischer König war. Dieser hatte mit ihrem Tod keine Befugnisse mehr in England, konnte aber in Spanien weiterregieren. Er war kaum bei ihr und hat sich nicht sehr für England interessiert.

      Die zweite, Elizabeth I. hatte keinen Mann und hat daher gemacht was sie wollte (naja Beratern vertraut hat sie schon und ob sie einen Geliebten hatte ist bis heute Kontrovers....)

      Die dritte (ich lasse Mary II. und William of Orange aus, weil die gleichberechtigt waren), Queen Anne war recht farblos, auch da ist nichts über die Ehe bekannt. Nach ihrem Tod jedoch wurde ihr Ehemann (sofern er noch lebte, k.A., wäre mal ne Nachforschung wert) übergangen und ab da kamen dann Hannoveraner auf dem Englischen Thron (nicht die Pferde!), weil sie Protestanten waren. Also er wurde übergangen.

      Die vierte, Victoria, ist die erste, bei der man wirkliche Details über das Eheleben kennt - wahrscheinlich, weil es noch nicht so lange zurückliegt. Albert ihr Mann hatte, keine, aber wirklich keine Befugnisse zum Regieren, auch wenn er sich das anders vorgestellt hatte (s.o.). Es hat eine Ewigkeit gedauert, bis er überhaupt als Prinzgemahl offiziell anerkannt war und ein wenig kürzer, bis er seiner Frau endlich als Berater zur Seite stehen konnte (durfte lange Zeit nur ungesehene Dokumente stempeln). Naja, er starb vor ihr, von daher spielte das keine Rolle.

      Elizabeth II ist genau dasselbe in Grün, aber da sie eh nur noch repräsentiert fällt das nicht ins Gewicht.

      Du machst aber den einen Fehler König mit Regent gleichzusetzen. Nur weil ein Königsgemahl zufällig auch König heißt - regiert er nicht, das tut seine Frau und zumeist auch ohne dass er sie berät, wie du an meinen Beispielen sehen kannst...
    • nun ich denke es ist offensichtlich das ich nihts von der materie verstehe aber genau deshalb hab ich ja gefragt ^^

      im grosen und ganzen ist meien frage beantwortet. ich danke mal schön und falls ihr noch darüfeber weiter reden wollt tut es^^ ich hab aber keien fragen mehr ^^ thx an alle
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