Remixes Legal oder Illegal?

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    • Juristisch ganz klar illegal.
      Das Ursprungswerk gehört dennoch dem Ursprungskünstler und ohne seine ausdrückliche Erlaubnis ist insofern jede Veränderung, jedes kostenlose Bereitstellen (und das ist heutzutage auf jeder Seite so, dass es Programme und Möglichkeiten gibt, die Sachen doch runterzuladen) und jedes Vorführen der Öffentlichkeit verboten.

      Heißt, solange du ihm nicht schreibst und er dir ausdrücklich erlaubt, nen Remix damit zu machen und diesen dann hochzuladen, ist es illegal.
      Praktisch wurde das bisher allerdings nie verfolgt, mehr als ne Kontosperrung oder das Runternehmen des Videos hat Youtube da meines Wissens nach nie als Sanktion vorgenommen. Und selbst dann kommt es vorrangig darauf an, von welchem Künstler du ein Remix machen willst, unter welchem Studio der arbeitet (Warner ist z.B. verdammt streng), etc.

      Aber letztlich halt eigenes Risiko.
      Legal ist es definitiv nicht, höchstens eine graue Zone.
    • Naja, die verlässlichste Quelle ist wohl das Gesetz, das (für Deutschland) eindeutig sagt:

      Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. (§ 23 UrhG)

      Das heißt: Du darfst zwar ohne Nachfrage remixen, deinen Remix dann aber nicht veröffentlichen.

      Nun ist es so, dass an einem Remix sowohl der ursprüngliche Künstler als auch der Remixer Urheberrechte haben. Du darfst deinen Remix also nicht weitergeben, das wäre eine normale - unerlaubte - Vervielfältigung. Das gilt auch dann, wenn du den Remix nicht-öffentlich hochlädtst, ihn per Mail verschickst usw. Wenn du den Original-Song legal gekauft hast, darfst du im privaten Kreis ganz wenige Privatkopien anfertigen, das ist die einzige wirklich erlaubte Weitergabe.

      Falls du den Remix veröffentlichen willst, brauchst du auf jeden Fall die Erlaubnis des Urhebers und normalerweise auch die des Labels. Nur der Urhaber kann einer Bearbeitung seines Songs zustimmen (darüber hatte sich zum Beipiel Dieter Bohlen in der aktuellen DSDS-Staffel beschwert. Da war eine Gruppe, die einen seiner Songs neu interpretiert hat. Er fand, dass das seinen Song entstellte).
    • Falls Deku-Kid einen Track verwendet, der von Universal Music USA lizensiert ist und auf einer US-Plattform anbietet, interessiert das deutsche Gesetz zunächst herzlich wenig, es sei denn Universal klopft bei der GEMA an, weil der ausländische Künstler auch bei denen unter Vertrag steht. Zudem ist das Urheberrecht/Copyright weltweit geregelt. Dazu gibt es auch internationale Abkommen und Staatengemeinschaften. Und nicht mehr und nicht weniger fasst auch YouTube zusammen.
    • Es gibt weltweite Abkommen, trotzdem handelt man zunächst mal in Deutschland illegal wenn man den Song in Deutschland remixt und dann hier verbreitet. Ob der Urheber/das Label dann auch tatsächlich "nur" deutsches Recht anwenden lässt ist eine ganz andere Frage ;) Mit Googles Firmensitz hat das nix zu tun, theoretisch kann Google nach deutschem Recht dazu verdonnert werden, Videos nur für Deutschland zu sperren (was tagtäglich geschieht).

      Du hast eine verlässliche Quelle gesucht, und ich finde eben, dass ein Gesetz wesentlich verlässlicher ist als eine Hilfeseite von Google ... Das gesamte internationale Urheberrecht in ein paar Stichpunkten zusammenzufassen geht nunmal nicht ...
    • Wenn du drei Leuten hier per Mail den remix zuschickst, dann ist das illegale Weitergabe.
      Wenn du es zum Download bereitstellst, auf Youtube (oder einer vergleichbaren Videoseite wie z.B. MyVideo) hochlädst, den Remix auf ner größeren Feier bzw in öffentlichen Gebäuden (Schulen, Krankenhäuser, Altenheime, Theater, etc) abspielst, all das ist illegale Veröffentlichung, Vorführung und Wiedergabe.

      Die einzelnen Schritte kurz erklärt:
      Du darfst an sich rein theoretisch nichtmal nen Remix unerlaubt machen (denn das Bearbeiten von geschütztem Material ist verboten). Nun wird aber kein Anwalt 7 Milliarden PCs darauf untersuchen lassen, ob evtl. ein Remix drauf ist.
      Der nächst höhere Schritt, es evtl. nem Freund schicken oder für deine Schwester auf CD brennen, ist illegale Weitergabe und ebenfalls verboten. Unter der Vorraussetzung, dass diese damit nichts weiter machen als ab uns zu mal anzuhören, ist aber auch das nicht weiter verfolgbar und wird insofern seltenst bestraft.
      Danach kommt das öffentliche Wiedergeben, welches z.B. dann passieren würde, wenn du es in der Schule, im Krankenhaus, Altenheim, Theater, bei der Feuerwache, auf einer Straßenfeier, etc abspielen würdest. Da kann dann durchaus schon jemand dich dran kriegen (nicht umsonst muss man der GEMA bei Hochzeiten, Feiern in Altenheimen u.Ä. beweisen, dass es eine geschlossene Feier ist, damit man für das Abspielen von Liedern nicht am Ende tief in die Tasche greifen muss).
      Der letzte Schritt, die Veröffentlichung, ist wenn du eine größere Verbreitung zulässt. Wenn es auf Youtube landet, ist es einer breiten Masse zugänglich und theoretisch auch runterladbar und damit zur weiteren Verbreitung bereit. Ein Download ebenso. Das Massenbrennen auf CDs und diese dann verkaufen/verschenken (im Ggeschäft oder auf der Straße) ist da das, was am Meisten geahndet wird.


      Schlichtes Fazit:
      An sich darfst du ohne Erlaubnis des Ursprungskünstlers und seines Labels NICHTS mit einem Lied machen als es schlicht anzuhören.
    • Original von Deku-Kid
      Aber ist es dann erlaubt von Gemafreienliedern ein Remix zu machen ohne zu fragen?


      Du darfst auch von Gema-freien Liedern nur dann Remixes machen, wenn dir ausdrücklich ein Bearbeitungsrecht eingeräumt wurde. Das ist zum Beispiel häufig bei freier Musik der Fall. Bei Jamendo zum Beispiel darfst du Musik downloaden und meistens auch remixen. Trotzdem gibt es auch hier Musik, die nicht geremixt werden darf, das erkennst du an der dort angegebenen Lizenz ("keine Bearbeitung").

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von El#PasO ()