The Wind Waker: Die Editionen

    • TWW

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    • Original von Dekunuss

      Mod-Edit von Sirius: Hinsichtlich der Erwähnung illegaler Emulatoren und ROMs bitten wir um Zurückhaltung. Will sagen: Darüber wird hier im Forum nicht gesprochen. Vielen Dank. : )


      Ocarina of Time, bzw das ROM Format am Cartridge, hat keinen Kopierschutz. Dies bedeutet, eine Kopie für den PC und das betreiben dieses durch einen Emulator ist nicht verboten, solange die Lizenz zur Nutzung der Software (Mit dem einmaligen Kauf der N64 Version, zum Beispiel) erworben wurde.

      Dies bedeutet: ROMs sind keineswegs etwas illegales, solange die verkauften Datenträger keinen Kopierschutz hatten, der umgangen werden musste. Dies ist zumindest gültiges Recht in Deutschland.

      Insofern muss man da nicht so empfindlich sein. Keiner wird zfboard.de zur Rechenschaft ziehen, weil hier jemand erwähnt, eine ROM am PC zu haben. Immerhin tut er damit noch lange nichts verbotenes.
    • Original von Bat-LB
      Original von Dekunuss

      Mod-Edit von Sirius: Hinsichtlich der Erwähnung illegaler Emulatoren und ROMs bitten wir um Zurückhaltung. Will sagen: Darüber wird hier im Forum nicht gesprochen. Vielen Dank. : )


      Ocarina of Time, bzw das ROM Format am Cartridge, hat keinen Kopierschutz. Dies bedeutet, eine Kopie für den PC und das betreiben dieses durch einen Emulator ist nicht verboten, solange die Lizenz zur Nutzung der Software (Mit dem einmaligen Kauf der N64 Version, zum Beispiel) erworben wurde.

      Dies bedeutet: ROMs sind keineswegs etwas illegales, solange die verkauften Datenträger keinen Kopierschutz hatten, der umgangen werden musste. Dies ist zumindest gültiges Recht in Deutschland.

      Insofern muss man da nicht so empfindlich sein. Keiner wird zfboard.de zur Rechenschaft ziehen, weil hier jemand erwähnt, eine ROM am PC zu haben. Immerhin tut er damit noch lange nichts verbotenes.

      Klick mich!
      Es geht nicht darum, Haarspaltereien zu betreiben, was legal ist und was nicht, da das bei ROMS (und Emus) sowieso immer ein schmaler Grat und heißes Eisen ist. Wir sind kein ROM- und Emuforum und die Administration wünscht nicht, dass dies diskutiert wird, da sie im Zweifelfalle die Konsequenzen trägt.
      Zudem kennen gerade jüngere User da die Sachlage nicht (die ohnehin komplex genug ist) und machen dann vielleicht etwas Illegales, ohne es zu wollen.

      (Im Übrigen kann man auch die Auffassung vertreten dass das Cartridge Format bereits Kopierschutz darstellt, da es nicht so einfach zu kopieren ist und Nintendo damals nicht weit genug dachte. Aber genug davon.)
    • Original von CAMIR
      Original von Bat-LB
      Original von Dekunuss

      Mod-Edit von Sirius: Hinsichtlich der Erwähnung illegaler Emulatoren und ROMs bitten wir um Zurückhaltung. Will sagen: Darüber wird hier im Forum nicht gesprochen. Vielen Dank. : )


      Ocarina of Time, bzw das ROM Format am Cartridge, hat keinen Kopierschutz. Dies bedeutet, eine Kopie für den PC und das betreiben dieses durch einen Emulator ist nicht verboten, solange die Lizenz zur Nutzung der Software (Mit dem einmaligen Kauf der N64 Version, zum Beispiel) erworben wurde.

      Dies bedeutet: ROMs sind keineswegs etwas illegales, solange die verkauften Datenträger keinen Kopierschutz hatten, der umgangen werden musste. Dies ist zumindest gültiges Recht in Deutschland.

      Insofern muss man da nicht so empfindlich sein. Keiner wird zfboard.de zur Rechenschaft ziehen, weil hier jemand erwähnt, eine ROM am PC zu haben. Immerhin tut er damit noch lange nichts verbotenes.

      Klick mich!
      Es geht nicht darum, Haarspaltereien zu betreiben, was legal ist und was nicht, da das bei ROMS (und Emus) sowieso immer ein schmaler Grat und heißes Eisen ist. Wir sind kein ROM- und Emuforum und die Administration wünscht nicht, dass dies diskutiert wird, da sie im Zweifelfalle die Konsequenzen trägt.
      Zudem kennen gerade jüngere User da die Sachlage nicht (die ohnehin komplex genug ist) und machen dann vielleicht etwas Illegales, ohne es zu wollen.

      (Im Übrigen kann man auch die Auffassung vertreten dass das Cartridge Format bereits Kopierschutz darstellt, da es nicht so einfach zu kopieren ist und Nintendo damals nicht weit genug dachte. Aber genug davon.)


      Ist halt schade, das Maeuschen keine Ahnung hatte - Aber das wird als Fakt hingestellt?

      Man kann in seinem eigenen Forum alles ablehnen was man will. Als sehr interessierter Mensch an jeglichen Gesetzeslagen kann ich dieses "es ist illegal" nur nichtmehr hören. Weil das nunmal Fehlinformationen sind.

      Der Cartridge geht im deutschen Recht nicht als Kopierschutz durch. Wieso sollte es auch? Auch seltenere und dümmere Hardwareformate können ausgelesen werden ohne sich strafbar zu machen.

      Mir gings da auch nicht darum, Leute anzustacheln sich Roms und Emulatoren runterzuladen (Übrigens, bis N64/PS1 benutzt kein Emulator externe Biosfiles). In diesem Fall hat lediglich eine Person erwähnt, eine gewisse ROM zu besitzen - Dies direkt als illegal darzustellen ist einfach falsch.

      Ich hab von alten VHS Filmen auch Sicherheitskopien am Computer. Na und? Die zeig ich liebend gerne jedem Staatsanwalt. Die VHS ist auch kein "Kopierschutz". Solange kein Kopierschutz umgangen wird, gibts dabei keinerlei Problem. Wie das in Amerika , Japan oder in Afghanistan ist kann uns hier ziemlich Schnuppe sein.

      Und nein, wenn hier jemand behauptet eine ROM zu besitzen, kann der Forenbetreiber nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Kein Forenmoderator hat den Erziehungsauftrag über seine User.

      Alles Mumpitz. Das soll einfach mal klargestellt werden - Emus und Roms abzulehnen hingegen ist natürlich ihr gutes Recht, nur illegale Handlungen anzuhängen ist einfach schwach, vorallem wenn man dafür keinerlei Beweise hat.
    • Du hast recht Bat-LB - das Anfertigen einer Privatkopie ohne dabei einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen ist in Deutschland legal. Zumindest solange man höchstens 7 Privatkopien anfertigt (wobei die Zahl wohl umstritten ist).
      Diese dürfen dann allerdings in der Tat nur privat verwendet und unter keinen Umständen öffentlich gemacht werden.
      Nun ist es leider so, dass diese Privatkopieregelung in Deutschland NICHT für Software gilt. Und nichts anderes ist wohl ein Spiel. ;)
      Software darf nur als Sicherungskopie vervielfältigt werden. Und diese darf nicht zum Einsatz kommen, solange mit dem Originaldatenträger nichts passiert ist bzw. sie nicht die zukünftige Benutzung sichert... :rolleyes:
      Man könnte nun darüber streiten, ob die "zukünftige Nutzung" eines _alten_ Spieles nur dadurch gewährleistet werden könne, wenn man es als Abbild auf den Computer überträgt und dort spielt, da die alten Konsolen heute nicht mehr vertrieben werden und nach einem Defekt nur noch die Sicherungskopie einsatzfähig ist... aber da möchte ich mich jetzt nicht festlegen - da dürfen sich die Juristen streiten.

      Die Beschaffung urheberrechtlich geschützter Werke auf illegalem Wege - z.B. per unauthorisiertem Herunterladens aus einer Tauschbörse oder von einer zum Angebot nicht berechtigten Internetseite - ist dagegen sowieso nicht erlaubt, da dies dann unter anderem eben keine Privatkopie (und erst recht keine Sicherungskopie) mehr darstellt - selbst wenn man den Originaldatenträger besitzen sollte. Schließlich hat man keine Kopie seines eigenen Eigentums erstellt, sondern auf eine Kopie eines anderen Anbieters zugegriffen.
      Des Weiteren gibt es seit 2008 wenn ich mich nicht täusche ein Gesetz in Deutschland, dass die Beschaffung von urheberrechtlich geschützten Werken aus rechtswidrigen Quellen unter Strafe stellt.

      Allgemein ist die ROM-Angelegenheit also durchaus eine rechtliche Grauzone, insbesondere wenn es sich um neuere Spiele handelt, da der Einsatz der Sicherungskopie meines Erachtens dann schon nicht mehr nach dem Gesetz gerechtfertigt wäre.
      Ich selbst als Open Source- und Freie Software-Anhänger würde da natürlich gerne sagen: Klar, alles ok. Wer nicht an der Konsole spielen will spielt am Rechner... oder am Handy... oder auf seinem selbstgebastelten Open Source-Handheld. Aber das Gesetz sieht es da leider anders. Der Urheber darf sagen, wer was wo zu spielen hat und ihm gegebenenfalls dieses Recht sogar wieder entziehen. 8o
      Pokémon-Tausch auf Switch oder Smartphone:
      Pokémon Schwert & Pokémon HOME
    • Original von Retr0Virus
      Du hast recht Bat-LB - das Anfertigen einer Privatkopie ohne dabei einen wirksamen Kopierschutz zu umgehen ist in Deutschland legal. Zumindest solange man höchstens 7 Privatkopien anfertigt (wobei die Zahl wohl umstritten ist).
      Diese dürfen dann allerdings in der Tat nur privat verwendet und unter keinen Umständen öffentlich gemacht werden.
      Nun ist es leider so, dass diese Privatkopieregelung in Deutschland NICHT für Software gilt. Und nichts anderes ist wohl ein Spiel. ;)
      Software darf nur als Sicherungskopie vervielfältigt werden. Und diese darf nicht zum Einsatz kommen, solange mit dem Originaldatenträger nichts passiert ist bzw. sie nicht die zukünftige Benutzung sichert... :rolleyes:


      Beim Rest stimme ich dir großteils zu, bis auf den Punkt, das man Sicherheitskopien nicht am Emulator verwenden darf - Dies stimmt so nämlich nicht. Emulatoren sind , wenn mit der BiosFile der eigenen Konsole betrieben, ebenso nicht illegal wie die angefertigte ROM.

      Zum zitierten Text: Sicherheitskopien dürfen verwendet werden, sobald das Original nichtmehr verwendet werden kann. Dies trifft bei Titeln wie OoT sehr wohl zu. Weiters gibt es keinerlei Richtlinie, die ein "Unspielbarietsermessen" darstellen - Wenn die CD zerkratzt, der Cartridge beschädigt oder die Konsole defekt oder fort sind - Das Recht, die Software zu verwenden, besteht weiterhin.

      Das einzige, was das Gesetz wirklich klar regelt ist die Anfertigung der Kopien. Es dürfen keine Schutzmechanismen umgangen werden. Insofern muss man sich über die ROMs auch bei weitem nicht soviel Sorgen machen wies immer getan wird.

      Natürlich sollte man es nicht aus dem Internet beziehen, da man lediglich eigene Kopien verwenden darf. Andererseits wurde hier im Thread von niemandem gesagt, er habe eine ROM aus dem Internet bezogen. Insofern wurde auch kein Gesetz gebrochen.

      Ganz zu schweigen davon,, das kein Forenbetreiber zur Rechenschaft gezogen werden kann, wenn ein User die Originalquelle seiner Sicherheitskopien nicht nachweisen kann. Falls jemand strafrechtlich verfolgt werden sollte wegen Urheberrechtsverletzungen, muss dieser dann auch Rechenschaft ablegen - Kein Forenbetreiber.