Amerika will Lets Play´s verbieten!

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    • youtube.com/watch?v=hytigOSjJxc

      Ich bezweifle aber, dass das im Endeffekt durchgesetzt wird. Companies wie z.B. IGN und Machinima gehören zu den größten Channels auf Youtube, die damit ihren Lebensunterhalt verbieten.
      Vllt hätte das vor 10 Jahren funktioniert, aber heute lädt einfach JEDER Videospiel footage irgendwo hoch, ich glaub nicht, dass man das wirklich kontrollieren kann.
      Grüße: The One called Link, Triforce-Link, dark-linky, Bad Boy, Anubis, MC Flurry, Saku, blue Link ^^



    • Einen Punkt würde ich gerne nochmals aufgreifen. Schade dass Mausi nicht mehr anwesend ist, um mir beizupflichten oder mich ggf. zu korrigieren. Nachdem was ich über Softwarepatentrecht und Urheberrecht weiß, ist die gesetzliche Regelung in Deutschland die, dass Software bzw. der Quellcode als Schriftwerk zwar dem UrhG unterliegt (GPL und ähnliche Lizenzen sind hierbei nicht berücksichtigt), also salopp gesagt nicht kopiert werden darf, das Ergebnis (ob GUI oder 3D-Welt) aber Resultat einer beliebigen Aneinanderreihung und Verschachtelung von Algorithmen sind und diese Algorithmen können - um Trivialpatente zu Vermeiden - nicht geschützt werden (Ausnahmen bestätigen usw....). D.h. ich als Entwickler könnte mit eigenen Programmieranstrengungen eine Welt schaffen, die beispielsweise Hyrule ähnelt bzw. gleicht. Geschützt wäre demnach also die Marke Nintendo, das Franchise Zelda, ggf. der Name Hyrule, ggf. irgendwelche Bitmaps, Sfx und der Score, jedoch nicht die Spielewelt. Meinem Verständnis nach bedeutet Kopieren also wirklich zu kopieren (STRG + C, STRG + V) und nicht Nachbauen. Korrekt oder nicht richtig? Wäre die Annahme soweit korrekt, inwiefern verletzten Screenshots bzw. LPs (deren Urheberrecht liegt beim Ersteller des genannten) das Urheberrecht des Spieleentwicklers, des Grafikers und des Komponisten (zusammengefasst: Nintendo)? Genügt es vielleicht einfach, das Logo zu über- und die Musik auszublenden?
    • (1) Zu den geschützten Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst gehören insbesondere:

      1. Sprachwerke, wie Schriftwerke, Reden und Computerprogramme;
      2. Werke der Musik;
      3. pantomimische Werke einschließlich der Werke der Tanzkunst;
      4. Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst und Entwürfe solcher Werke;
      5. Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden;
      6. Filmwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Filmwerke geschaffen werden;
      7. Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen.


      69a Gegenstand des Schutzes
      (1) Computerprogramme im Sinne dieses Gesetzes sind Programme in jeder Gestalt, einschließlich des Entwurfsmaterials.
      (2) Der gewährte Schutz gilt für alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms. Ideen und Grundsätze, die einem Element eines Computerprogramms zugrunde liegen, einschließlich der den Schnittstellen zugrundeliegenden Ideen und Grundsätze, sind nicht geschützt.
      (3) Computerprogramme werden geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, daß sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Zur Bestimmung ihrer Schutzfähigkeit sind keine anderen Kriterien, insbesondere nicht qualitative oder ästhetische, anzuwenden.
      (4) Auf Computerprogramme finden die für Sprachwerke geltenden Bestimmungen Anwendung, soweit in diesem Abschnitt nichts anderes bestimmt ist.
      (5) Die Vorschriften der §§ 95a bis 95d finden auf Computerprogramme keine Anwendung.


      Das sollten zumindest mal die vorrangig interessanten Paragraphen sein.

      Was deine Frage angeht - ich weiss es nicht. Vielleicht kann das sogar unterschiedlich ausgelegt werden, in gewisser Weise koennte man das Spielprozedere als Film sehen (von den Filmsequenzen zwischendurch mal ganz zu schweigen, die duerften auf jeden Fall als Film geschuetzt sein).
      Ich hab auf YouTube aber schon erlebt, dass Musikvideos gespiegelt hochgeladen wurden, weil das scheinbar nicht so kritisch ist - keine Ahnung, ob das wirklich stimmt oder ob das nur ein klaeglicher Versuch ist, etwas zu umschiffen, das unumschiffbar ist.

      Bei Let's Plays laesst sich vermutlich drum streiten, inwiefern das Ergebnisse der eigenen geistigen Schoepfung sind - die Kommentare koennte man vielleicht dazuzaehlen, das Spiele-Videomaterial samt Ton wird wahrscheinlich eher kritisch.

      Naja, mehr als abwarten, ob und wie die Gerichte/Spielefirmen reagieren, koennen wir nicht. Ich denke aber auch, dass ein Verbot mehr Nachteile braechte, weil sich viele durch Let's Plays inspirieren und zum Kauf animieren lassen.
      それでも未来 吹いてい
      感じ 生命息吹 Ƹ̵̡Ӝ̵̨̄Ʒ
    • Update: Offensichtlich gibt es zumindest in den USA diverse Urteile bzgl. zufällig erzeugter "illegaler Primzahlen" (--> Google), die binärcodiert geschützte Software (geschrieben in C/C++) entsprechen und somit zumindest nicht für gewerbliche Zwecke verwendet werden dürfen.
      D.h. ich könnte eine zufällige Anzahl von 1en und 0en aneinander reihen... Käme dabei Windows 7 Ultimate raus, wäre dies nach US-Rechtssprechung eine illegale Kopie. Also muss man einem nicht einmal "Copy & Paste" oder Reverse Engineering nachweisen...