Ich bräuchte mal Rat. Ich habe nämlich einen Brief vom Amtsgericht bekommen, da meine Halbschwester sich adoptieren lassen will.
Ich zitiere mal den Brief:
Sehr geehrter Herr
in Sachen
(Adoptivvaters der Schwester)
(Halbschwester)
RA (was auch immer das heißt)
haben die Beteiligten übereinstimmend die Adoption der Frau (Halbschwester) durch Herrn (Adoptivv.) beantragt mit den Wirkungen einer Minderjährigenannahme.
Diesbezüglich besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 15.06.2010
....
Was bedeutet das jetzt für mich?
Wir haben da angerufen und eine meinte ich wär dann mit dem verwand. Aber eine andere meinte das Gegenteil.
Vielleicht kennt sich jemand damit aus
Ich zitiere mal den Brief:
Sehr geehrter Herr
in Sachen
(Adoptivvaters der Schwester)
(Halbschwester)
RA (was auch immer das heißt)
haben die Beteiligten übereinstimmend die Adoption der Frau (Halbschwester) durch Herrn (Adoptivv.) beantragt mit den Wirkungen einer Minderjährigenannahme.
Diesbezüglich besteht Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 15.06.2010
....
Was bedeutet das jetzt für mich?
Wir haben da angerufen und eine meinte ich wär dann mit dem verwand. Aber eine andere meinte das Gegenteil.
Vielleicht kennt sich jemand damit aus
