Jobben über 400 EUR - Freibetrag und Sozialversicherung?

    • Jobben über 400 EUR - Freibetrag und Sozialversicherung?

      Eine reine Abgabenfrage.

      Bis 400 EUR zahlt man keine Sozialversicherung, auch keine Steuern.
      Verdient man nun 400,01 EUR müsste man ab hier 4% Sozialversicherung zahlen. Da die 400 EUR kein Freibetrag sind, wird es direkt angerechnet.
      Kurzum: Krieg man auch nur einen Cent mehr Geld, dann kommen am Ende für einen 384 EUR raus - also um einiges weniger.

      Nun heißt es aber, es gäbe einen Freibetrag von 7664 EUR.
      Dieser bezieht sich darauf, dass man bei über 400 EUR Lohnsteuern zahlt, diese aber nach einer Steuererklärung zurückkriegt.

      Ich las sehr oft, der Freibetrag (7664 EUR) sei eine Nettoangabe. Wenn man nur leicht über 400 EUR verdienen würde (also über 4800 EUR / Jahr), läge man ja immer noch im Freibetragsbereich. Beziehen sich Sozialversicherungbeiträge nicht darauf?

      Nehmen wir mal an, man würde 5000 EUR im Jahr verdienen. Kann man die Sozialversicherungbeiträge dann nicht per Steuererklärung dank des Freibetrags loswerden?


      Ich habe mir solche Fragen bisher nie gestellt, daher ist das etwas Neuland für mich. Bitte korrigiert mich, falls ich mich irgendwo irren sollte.
      Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
      Es gibt bestimmt einige hier, die jährlich zwischen 4800-7664 EUR verdienen oder zumindest einige, die darüber Bescheid wissen. Über Aufklärung würde ich mich sehr freuen.


      Edit:
      Ich spreche hier von der Arbeitnehmersicht. Der Arbeitgeber hat natürlich andere Abgabesummen.


      Edit2:
      Das bezieht sich jetzt auf eine Studentensituation unter 25 Jahren - familienversichert.


      _______

      Edit3:
      Steuer- und sozialversicherungsfrei sind nach § 3 Nr. 26 EStG
      26. Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit, für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung). Als Aufwandsentschädigungen sind Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten bis zur Höhe von insgesamt 1.848 EUR im Jahr anzusehen;

      1848 EUR steuerfrei extra.
      Kann dieser Freibetrag auf den ersten Freibetrag von 7664 EUR draufgelegt werden?
      Also 9512 EUR steuerfrei?

      Und kann man diese 1848 EUR (sozialversicherungsfrei) auf die 4800 EUR (sozialversicherungsfrei) drauflegen und die Summe komplett sozialversicherungsfrei halten?

      _______

      Edit4:
      Und was fällt alles unter "nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten"? Kann man hierbei z.B. als Fotograf jobben? Oder z.B. eine Homepage mit Bildern und Videos machen, bei denen Werbung freigeschaltet wird (Verdienst)?

      Edit5:
      [Edit4 ist geklärt:]

      vereinshandbuch.de/kurzinfos/kunstler-ubungsleiter.htm
      - Film-Editor
      [...]
      - Werbegrafiker und Werbedesigner: Die Tätigkeit eines Werbegrafikers und Werbedesigners kann eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG sein.

      Dieser Beitrag wurde bereits 10 mal editiert, zuletzt von Salev ()

    • hmm.. also ich schreibe hier mit Vorbehalt..

      grundsätzlich ist es so solltest du über 400€ bei einem Job mit lohnsteuerkarte kommen zahlst du Sozialabgaben - sprich es wird dir Geld abgezogen.. du kannst aber zwei 400€ Jobs haben, du darfst nur nicht über den freibetrag kommen

      Der Freibetrag von 7664€ [ich kenns nur mit 7100€] ist für die Leute die zb. Bafög & Nebenjob ; Arbeitslosengeld/HartzV & nebenjob, Lohnsteuer & Gewerbescheineinkommen haben; oder halt andere Einkünfte die zusammengezählt werden..

      wenn man die 7664€ durch 12 teilt, darf man also insgesamt mit diesen Jobs im Monat ~ 638,66 € maximal verdienen (es geht auch das man in einem Monat weniger verdient, dafür in einem anderen Monat mehr.. Man darf nur nicht im Jahr diese 7664 € überschreiten, sonst muß man Steuern zahlen.

      Solltest du mit einem Gewerbeschein arbeiten solltest du dann unbedingt auf der Rechnung auch dazu schreiben das du Kleinstunternehmer bist.d.h. du kommst nicht über diesen Freibetrag.

      zu 3. Soweit ich weiß NEIN. die 1848€ beziehen sich auf diesen einen Job dann. Der Freibetrag von 7664€ darf nicht überschritten werden!!!

      um ganz sicher zugehen kannst du ja mal bei einem Lohnsteuergehilfenverein nachfragen (wenn deine Elteren bei einem sind ist das für dich in der Regel kostenlos, wenn nicht müssen deine Eltern nachfragen)
      oder frag doch mal beim Finanzamt direkt nach..
    • Ich erinnere mich an einen Freibetrag von 4800€ bei Bafög-Empfängern, ansonsten muss man da mit Kürzungen rechnen und das dann in der Regel richtig. Vor allem, da man augenblicklich die Änderung der Einkommensituation darlegen muss.
      Das beste, was man natürlich machen kann, ist ohne Lohnsteuerkarte arbeiten. Für gewöhnlich in Kneipen etc. möglich.
    • Erstmal vielen Dank für die Beiträge. Echt supi, dass sich hier einige damit bereits auseinandergesetzt haben.

      @Xellas
      Der Freibetrag ist gerade bei deinen aufgezählten Beispielen eben nicht auf die Art effektiv geltend. Man bleibt bei besserem Verdienst in Freibetragshöhe zwar steuerfrei, aber man würde klare Abzüge beim Bafög, Arbeitslosengeld etc. kriegen. Der Freibetrag tritt dann voll in Kraft, wenn man sonst keine weiteren Bezüge außer dem Job hat.

      Du sprichst zwar von Steuerfreiheit, aber das habe ich bereits erwähnt, die Steuern machen mir hier also weniger Sorgen. Mir geht es hauptsächlich um die Sozialversicherungsbeiträge.

      Zu den 1848€: Die Erklärung habe ich jetzt nicht verstanden. Meinst du, dass man zwei Freibeträge nicht addieren darf?

      @korgusan
      Jap, Personen mit Bafög müssen da aufpassen.
      Zum Arbeiten ohne Lohnsteuerkarte: Ist das nicht automatisch Schwarzarbeit?
      Wie verhält sich das dann rechtlich?

      @Ren
      Die Krankenkassen gehören ja zu den Sozialversicherungen, bei denen ich immer noch nicht weiß, ob man sie sich nach der Steuererklärung abziehen kann (wegen des 7664EUR-Freibetrags).
      Aber mittlerweile sieht es danach aus, als ob der Freibetrag hier nicht sozialversicherungsfrei wäre. Das heißt: Ab 4800 EUR Sozialversicherungen zahlen – außer man ist Künstler, Eherenamtler etc. Dann kann man den speziellen Freibetrag (1848 EUR) sozialversicherungsfrei beanspruchen.
    • Original von Salev
      @korgusan
      Jap, Personen mit Bafög müssen da aufpassen.
      Zum Arbeiten ohne Lohnsteuerkarte: Ist das nicht automatisch Schwarzarbeit?
      Wie verhält sich das dann rechtlich?

      Ja, automatisch Schwarzarbeit. Muss man nunmal abwägen, ob das zu riskieren ist, oder eher nicht. Aber auch da ist wieder die 400€-Grenze maßgeblich.Also ohne Lohnsteuerkarte ist es weniger riskant, wenn man in dem 400€-Rahmen bleibt, als wenn man da deutlich drüber geht. Obwohl ich sagen muss, dass "Schwarzarbeit", also "Nachbarschaftsdienste mit entsprechenden Gegengeschenken" ( ;) ) in meiner Gegend sehr verbreitet ist.
      Grundsätzlich ist das für das Bafög natürlich bequemer, ohne Karte zu arbeiten, da man ansonsten alles beim Amt anzeigen muss (afaik), auch wenn man drunter bleibt. ;)