Eine reine Abgabenfrage.
Bis 400 EUR zahlt man keine Sozialversicherung, auch keine Steuern.
Verdient man nun 400,01 EUR müsste man ab hier 4% Sozialversicherung zahlen. Da die 400 EUR kein Freibetrag sind, wird es direkt angerechnet.
Kurzum: Krieg man auch nur einen Cent mehr Geld, dann kommen am Ende für einen 384 EUR raus - also um einiges weniger.
Nun heißt es aber, es gäbe einen Freibetrag von 7664 EUR.
Dieser bezieht sich darauf, dass man bei über 400 EUR Lohnsteuern zahlt, diese aber nach einer Steuererklärung zurückkriegt.
Ich las sehr oft, der Freibetrag (7664 EUR) sei eine Nettoangabe. Wenn man nur leicht über 400 EUR verdienen würde (also über 4800 EUR / Jahr), läge man ja immer noch im Freibetragsbereich. Beziehen sich Sozialversicherungbeiträge nicht darauf?
Nehmen wir mal an, man würde 5000 EUR im Jahr verdienen. Kann man die Sozialversicherungbeiträge dann nicht per Steuererklärung dank des Freibetrags loswerden?
Ich habe mir solche Fragen bisher nie gestellt, daher ist das etwas Neuland für mich. Bitte korrigiert mich, falls ich mich irgendwo irren sollte.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Es gibt bestimmt einige hier, die jährlich zwischen 4800-7664 EUR verdienen oder zumindest einige, die darüber Bescheid wissen. Über Aufklärung würde ich mich sehr freuen.
Edit:
Ich spreche hier von der Arbeitnehmersicht. Der Arbeitgeber hat natürlich andere Abgabesummen.
Edit2:
Das bezieht sich jetzt auf eine Studentensituation unter 25 Jahren - familienversichert.
_______
Edit3:
1848 EUR steuerfrei extra.
Kann dieser Freibetrag auf den ersten Freibetrag von 7664 EUR draufgelegt werden?
Also 9512 EUR steuerfrei?
Und kann man diese 1848 EUR (sozialversicherungsfrei) auf die 4800 EUR (sozialversicherungsfrei) drauflegen und die Summe komplett sozialversicherungsfrei halten?
_______
Edit4:
Und was fällt alles unter "nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten"? Kann man hierbei z.B. als Fotograf jobben? Oder z.B. eine Homepage mit Bildern und Videos machen, bei denen Werbung freigeschaltet wird (Verdienst)?
Edit5:
[Edit4 ist geklärt:]
Bis 400 EUR zahlt man keine Sozialversicherung, auch keine Steuern.
Verdient man nun 400,01 EUR müsste man ab hier 4% Sozialversicherung zahlen. Da die 400 EUR kein Freibetrag sind, wird es direkt angerechnet.
Kurzum: Krieg man auch nur einen Cent mehr Geld, dann kommen am Ende für einen 384 EUR raus - also um einiges weniger.
Nun heißt es aber, es gäbe einen Freibetrag von 7664 EUR.
Dieser bezieht sich darauf, dass man bei über 400 EUR Lohnsteuern zahlt, diese aber nach einer Steuererklärung zurückkriegt.
Ich las sehr oft, der Freibetrag (7664 EUR) sei eine Nettoangabe. Wenn man nur leicht über 400 EUR verdienen würde (also über 4800 EUR / Jahr), läge man ja immer noch im Freibetragsbereich. Beziehen sich Sozialversicherungbeiträge nicht darauf?
Nehmen wir mal an, man würde 5000 EUR im Jahr verdienen. Kann man die Sozialversicherungbeiträge dann nicht per Steuererklärung dank des Freibetrags loswerden?
Ich habe mir solche Fragen bisher nie gestellt, daher ist das etwas Neuland für mich. Bitte korrigiert mich, falls ich mich irgendwo irren sollte.
Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Es gibt bestimmt einige hier, die jährlich zwischen 4800-7664 EUR verdienen oder zumindest einige, die darüber Bescheid wissen. Über Aufklärung würde ich mich sehr freuen.
Edit:
Ich spreche hier von der Arbeitnehmersicht. Der Arbeitgeber hat natürlich andere Abgabesummen.
Edit2:
Das bezieht sich jetzt auf eine Studentensituation unter 25 Jahren - familienversichert.
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Edit3:
Steuer- und sozialversicherungsfrei sind nach § 3 Nr. 26 EStG
26. Aufwandsentschädigungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit, für nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten oder für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen im Dienst oder Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung). Als Aufwandsentschädigungen sind Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten bis zur Höhe von insgesamt 1.848 EUR im Jahr anzusehen;
1848 EUR steuerfrei extra.
Kann dieser Freibetrag auf den ersten Freibetrag von 7664 EUR draufgelegt werden?
Also 9512 EUR steuerfrei?
Und kann man diese 1848 EUR (sozialversicherungsfrei) auf die 4800 EUR (sozialversicherungsfrei) drauflegen und die Summe komplett sozialversicherungsfrei halten?
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Edit4:
Und was fällt alles unter "nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten"? Kann man hierbei z.B. als Fotograf jobben? Oder z.B. eine Homepage mit Bildern und Videos machen, bei denen Werbung freigeschaltet wird (Verdienst)?
Edit5:
[Edit4 ist geklärt:]
vereinshandbuch.de/kurzinfos/kunstler-ubungsleiter.htm
- Film-Editor
[...]
- Werbegrafiker und Werbedesigner: Die Tätigkeit eines Werbegrafikers und Werbedesigners kann eine freiberufliche künstlerische Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG sein.
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