Hi Leute, ein dubioses Topic von mir:
Inwiefern kann man für dumme Sachen, die man im Netz macht, strafrechtlich belangt werden? Mein bester Freund zB hat auf der Homepage einer Zeitung in den Kommentaren zu einem Artikel unter dem reichlich doofen Namen "Immer objektiv" heftig rumgeflamet und sich als elitäres Arschloch ausgegeben. Hat andere Leute beleidigt und - beim Thema "Studiengebüren" - gewisse Fakultäten, nämlich die geisteswissenschaftlichen, "Unrat" und "Sammelstationen für Faulenzer und Fahnenflüchter" genannt. Obwohl er selbst dort studiert und mit Eifer bei der Sache ist!
Ein "Dummer-Jungen-Streich", sozusagen, und obendrein ein ziemlich derber.
Sollte anscheinend etwas wie Satire sein, hat aber kräftig über's Ziel hinausgeschossen.
Einige Leute haben sich natürlich immens aufgeregt, er dachte sich: Juhu, Flamewar!, und hat weitergemacht.
Irgendwann schrieb einer dann das hier:
"Hallo Leser, leider hat der Faschist und 1,-Jobber Immer Objektiv die Diskussion in eine ungünstige Richtung gelenkt. Bitte ignoriert ihn. Damit das leichter fällt, wurde seine durch die Kommentare gespeicherte IP-Adresse bei der Zeitung in Erfahrung gebracht. Sein Provider wurde kontaktiert. Sobald seine Kontaktdaten bekannt sind, wird Anzeige wegen Beleidigung erstattet."
Dumm ist nun, dass einige seiner Kommentare an der Uni geschrieben wurden, aufm Uni-Server. Das heißt, er hatte diesen verwendet, um ein "Vergehen" zu begehen - Beleidigung ist nämlich kein Straftatbestand.
Er ist jetzt natürlich geschockt und hat direkt zwei Kommentare verfasst, in denen er die Sache auflöste, sich als Student der Geisteswissenschaften outete und sich überdimensional bei allen entschuldigte. Er hat sogar angeboten, sich mit den Betreffenden - es sind Studenten - im Café zu treffen und ihnen tüchtig einen auszugeben.
Seine Frage ist nun: was kann passieren? Wird das Verfahren - so man ihn ausfindigt macht und ein Verfahren einleitet - wohl wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, was kann drohen, kann sogar eine Exmatrikulation (äquivalent zum Schulverweis) drohen? Ich selbst weiß nicht wirklich Rat, weiß nur, dass er sich ziemlich in die Scheiße geritten hat. Kann mir wer einen Tipp geben, wie er sich verhalten soll?
Inwiefern kann man für dumme Sachen, die man im Netz macht, strafrechtlich belangt werden? Mein bester Freund zB hat auf der Homepage einer Zeitung in den Kommentaren zu einem Artikel unter dem reichlich doofen Namen "Immer objektiv" heftig rumgeflamet und sich als elitäres Arschloch ausgegeben. Hat andere Leute beleidigt und - beim Thema "Studiengebüren" - gewisse Fakultäten, nämlich die geisteswissenschaftlichen, "Unrat" und "Sammelstationen für Faulenzer und Fahnenflüchter" genannt. Obwohl er selbst dort studiert und mit Eifer bei der Sache ist!
Ein "Dummer-Jungen-Streich", sozusagen, und obendrein ein ziemlich derber.
Sollte anscheinend etwas wie Satire sein, hat aber kräftig über's Ziel hinausgeschossen.
Einige Leute haben sich natürlich immens aufgeregt, er dachte sich: Juhu, Flamewar!, und hat weitergemacht.
Irgendwann schrieb einer dann das hier:
"Hallo Leser, leider hat der Faschist und 1,-Jobber Immer Objektiv die Diskussion in eine ungünstige Richtung gelenkt. Bitte ignoriert ihn. Damit das leichter fällt, wurde seine durch die Kommentare gespeicherte IP-Adresse bei der Zeitung in Erfahrung gebracht. Sein Provider wurde kontaktiert. Sobald seine Kontaktdaten bekannt sind, wird Anzeige wegen Beleidigung erstattet."
Dumm ist nun, dass einige seiner Kommentare an der Uni geschrieben wurden, aufm Uni-Server. Das heißt, er hatte diesen verwendet, um ein "Vergehen" zu begehen - Beleidigung ist nämlich kein Straftatbestand.
Er ist jetzt natürlich geschockt und hat direkt zwei Kommentare verfasst, in denen er die Sache auflöste, sich als Student der Geisteswissenschaften outete und sich überdimensional bei allen entschuldigte. Er hat sogar angeboten, sich mit den Betreffenden - es sind Studenten - im Café zu treffen und ihnen tüchtig einen auszugeben.
Seine Frage ist nun: was kann passieren? Wird das Verfahren - so man ihn ausfindigt macht und ein Verfahren einleitet - wohl wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, was kann drohen, kann sogar eine Exmatrikulation (äquivalent zum Schulverweis) drohen? Ich selbst weiß nicht wirklich Rat, weiß nur, dass er sich ziemlich in die Scheiße geritten hat. Kann mir wer einen Tipp geben, wie er sich verhalten soll?