Psychiatrisches Attest für Sport

    • Psychiatrisches Attest für Sport

      Da ich mich jetzt schon seit Monaten in der Schule rumplagen darf deswegen, versuche ich die Frage mal hier rein zu stellen, in der Hoffnung, dass hier jemand eine Antwort weiß.

      Folgende Situation: Ich denke, viele wissen, wie das ist, wenn man einen richtig beschissenen Sportlehrer hat, mit dem absolut nicht klar kommt. In meinem Falle ist es eine Lehrerin, die sich für das Semester vorgenommen hat, insgesamt drei Noten in Tanz und Gymnastik zu geben. Nun besteht bei mir die Problematik, dass ich an einer sozialen Phobie leide und nachdem ich bereits bei besagter Lehrerin war und auf jedwede Kompromissvorschläge (Ersatznoten) hin eiskalt abgewiesen wurde, bin ich quer durch die Schule gerast, von Vertrauenslehrer bis Direktor, die mich fast alle ebenso kalt abgewiesen haben. Die Bemühungen der Vertrauenslehrerin waren leider völlig umsonst. Man hat mir also versichert, mit einem Attest könne ich garantiert etwas erreichen, hat zumindest die stellvertretende Direktorin gemeint. Also habe ich mich bis zum Psychiater gequält, mir dort ein Attest ausstellen lassen, das bestätigt, dass ich an Soziophobie leide und habe das meiner Lehrerin gegeben. Daraufhin hat sie mit der stellv. Direktorin zusammen über meinen Kopf hinweg entschieden, dass ich zwar anstatt einer Choreographie, die man den anderen beibringen muss, einen Fitnesszirkel aufbauen und nicht einmal etwas vormachen muss (was ich gut und fair finde), allerdings musste ich mir beim Tanzen bereits null Punkte eintragen lassen, weil sie dort keinen wirklichen Kompromiss eingehen, sondern sich mehr herausschlängeln wollte (man hätte eigentlich zu zweit vor den Augen aller anderen vortanzen müssen).
      Danach haben mich der Sportbetreuer und der Kollegstufenleiter erneut abgewiesen, mit der Begründung, sie sei eben eine Lehrerin, die sich nicht gerne bevormunden lässt und ich solle das akzeptieren.

      Nun meine Frage: Irre ich mich oder müsste man mit einem psychiatrischen Attest nicht eigentlich mehr erreichen können, als nur eine Note zu ersetzen? Ist es irgendwo schriftlich festgelegt, was mit so einem Attest getan werden kann/muss oder kann ich den Direktor auf irgendeinem anderen Weg überzeugen? Die Schule will anscheinend nicht einsehen, dass es für mich eine schwere, psychische Belastung ist, solche Situationen durchzumachen und in der Schulordnung scheint dazu nichts vermerkt zu sein.

      Danke schonmal im Voraus für jede Hilfe

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    • Sagen wir es so, Schule und Atteste sind Dinge, die nicht zusammen passen. Lehrer sehen Atteste (egal, ob für ne Erkältung oder eine Krebsgeschwür) als Ausrede an, sich dem regulärem Unterricht aus Trotz zu entziehen. Es gibt schließlich durchaus Ärzte, die bei einem "mir geht es nicht so gut" direkt ein Attest ausstellen, mit dem man zwei Wochen abwesend sein kann. Lehrer misstrauen Attesten deshalb meist grundsätzlich (ausser, der Schüler spuckt vor ihnen Blut und Galle, vermutlich) und sehen nicht ein, Erbarmen zu zeigen.
      Ich hatte zum Beispiel mal ne schwere Fuß-OP gehabt, wo meine gesamte Fußsohle eine einzige offene Wunde gewesen war. Ich hatte Krücken und das Attest erlaubte mir eigentlich sogar, zwei Wochen lang gar nicht zur Schule kommen zu müssen. Ich ging freiwillig hin, wollte mich nur von Sport freistellen lassen.
      Mein Sportlehrer fragte mich, als ich ihm das Attest zeigte, ob ich denn in fünf Tagen Badminton spielen könne, da da die "Leistungsüberprüfung" wäre. Ich meinte, dass wäre so ziemlich unmöglich und er wollte mir deshalb ne 6 geben.
      Ich habe ihn und meine Beratungslehrer vollgejammert, meine Hautärztin sogar extra ein Sportbefreiungsattest schreiben lassen und er hat mir dann zwar ne 3 gegeben, mir dann aber bis zum Abschluss vorgeworfen, ich hätte die OP ja verschieben können, ich hätte mich drücken wollen.

      Insofern weiß ich, wie es dir geht, es ist einfach irgendwo ein Urmißtrauen gegen Atteste bei den Lehrern da.
    • Das Blöde daran ist, dass jeder andere Sportlehrer (außer der Betreuer) spätestens beim Attest alles einsehen würde. Was die restlichen Lehrer tun wäre dann ja eigentlich egal. Ich habe halt so eine "Bundeswehrlehrerin" erwischt, die dich sogar noch aufs Feld schicken würde, wenn du tot wärst.
      Ich will mich nur nicht umsonst so weit gequält haben, darum gehts mir. Irgendwas muss man damit doch erreichen können.

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    • Die Holzhammermethode wäre natürlich, sich aufs Recht zu berufen, wenn alles andere nicht klappt.

      Ich hab grad im Kodex des Schulrechts nachgesehen, Paragraph 18, Absatz 6: Schüler, die aus medizinischen Gründen eine entsprechende Leistung nicht erbringen können oder durch die Leistungsfeststellung gesundheitlich gefährdet wären, sind entsprechend den Forderungen des Lehrplanes unter Bedachtnahme auf den wegen gesundheitlicher Situation bzw. der gesundheitlichen Gefährdung erreichbaren Stand des Unterrichtserfolges zu beurteilen, soweit die Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Unterrichtsgegenstandes grundsätzlich erreicht wird.

      Okay, das ist jetzt österreichisches Recht und eine gekürzte Ausgabe, aber in der oder einer ähnlichen Form wird das ja wohl auch im deutschen Schulrecht zu sein - ich mein, SO kacke kann das ja drüben bei euch auch wieder nicht sein. xD
      Und auch eine Soziophobie ist ein "medizinischer Grund" und eine "gesundheitliche Gefährdung". Es liegt schließlich ein Attest vor. Das wäre aber ein Moment, wo man nicht alleine handeln sollte, sondern ggf. die Eltern dazuschaltet. oo

      Wobei das natürlich eine recht radikale Methode ist, einfach reinzumarschieren und Gesetzestexte auf den Tisch zu knallen, aber wenn sonst alle Stricke reißen...


      (Ja, man kann draufklicken)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Ulyaoth ()

    • Original von Ulyaoth
      Wobei das natürlich eine recht radikale Methode ist, einfach reinzumarschieren und Gesetzestexte auf den Tisch zu knallen, aber wenn sonst alle Stricke reißen...

      Natürlich ist das radikal, aber manchmal das Einzige, das hilft. Wenn deine lehrerin nicht einsehen will, dass du im Recht bist (und das bist du, du besitzt das Attest), musst du es ihr halt beweisen.
      Du kannst ja mal schauen, ob du was rechtliches finden und vorweisen kannst -- allerdings auf das Risiko hin, dass deine lehrerin dann auf stur schaltet.

      Ansonsten, du sagtest, du hast mit der stellvertretenden Direktorin gesporchen. Demnach müsstest du doch noch zum eigentlichen Direx gehen können, oder nicht?
      Ansonsten würde ich vielleicht doch mal mit deinem Vater reden, ob DER nicht mit deiner lehrerin o.Ä. reden kann.
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    • @Uly
      Ich werde mich garantiert nicht zurückhalten, denen Gesetzestext vor die Nase zu knallen, nur muss ich den finden. Vielleicht werde ich mal in der Schulbibliothek gucken, ob da was über das Schulrecht drinnen steht. Im Internet habe ich so auf die Schnelle nichts gefunden.

      @Fo
      Oh, stur schalten ist kein Thema, das macht sie ja seit meiner ersten Bitte von vor ein paar Monaten.
      Beim Direktor war ich, allerdings hatte sie mit ihm vorher schon gesprochen und sie scheint ihn wunderbar manipuliert zu haben. Durch die Erzählungen mehrerer Lehrer habe ich schon deutlich rausgehört, wie sehr sich meine Lehrerin als armes Opfer dargestellt hat, weil sie ja ihre Noten nicht richtig machen könne. Und meine Eltern wissen leider kaum Bescheid über meine Phobie und könnten ja nicht einmal untermauern, dass es für mich eine Belastung wäre. Auf mir wird ja noch rumgehackt, wenn ich sage, Referate seien für mich schon schwer zu bewältigen, auch wenn ich da gute Noten habe.

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    • Ok, ich hab das schulgesetz für Bayern gefunden.
      Dummerweise wird da aber nicht ganz klar, wie es mit Entschuldigungen steht.
      Nur zwei Texte befassen sich mit der allgemeinen Gesundheit (der Rest mit Dauerkranken und Behinderten):
      Art 118, (3) 1
      Eine Schulpflichtige oder ein Schulpflichtiger, aus deren oder dessen Verhalten sich Hinweise auf eine mögliche Erkrankung ergeben, die die Schulbesuchsfähigkeit beeinträchtigt, ist nach Aufforderung durch die Schule verpflichtet, sich durch den öffentlichen Gesundheitsdienst untersuchen zu lassen, soweit sie oder er nicht der Schule nachweist, dass sie bzw. er von einem Facharzt, insbesondere von einem Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin oder Facharzt für (Kinder- und Jugend-)Psychiatrie und Psychotherapie, hinsichtlich dieser Verhaltensauffälligkeiten untersucht worden ist bzw. behandelt wird; Art. 80 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend. 2 Vor der Aufforderung sind die zuständigen schulischen Beratungsfachkräfte zu hören.


      und dann noch der hier
      Art 80
      Kinder haben im Jahr vor der Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 an einer Schuleingangsuntersuchung teilzunehmen. 2 Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, sich den Untersuchungen im Rahmen der Schulgesundheitspflege nach Art. 14 Abs. 5 Sätze 1 und 2 des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und sonstigen Untersuchungen, die in gesetzlichen Vorschriften vorgesehen sind, durch den öffentlichen Gesundheitsdienst zu unterziehen. 3 Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ( Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt.


      Hier nachzulesen
    • Die Frage ist, ab wann das Attest gilt. Ist es ein allgemeines Attest und kann die Ärztin bescheinigen, du seist auch vorher von der Soziophobie betroffen gewesen, dann ist die vorige Note nicht gerechtfertigt. Wenn aber das Attest ab einem bestimmten Datum in Kraft tritt, dann könnte es schwierig werden, die 0 Punkte für die vorige Note loszuwerden. Bitte deine Ärztin doch um ein Attest, das betont, dass du schon früher von Soziophobie betroffen warst. Vielleicht ändert die Lehrerin deine Note dadurch nachträglich.