ich habe ein kleines betriebswirtschaftliches problem (nein, ich habe kein eigenes unternehmen ) bezüglich ust-pauschalierung:
angenommen mein eigener (fiktionaler) betrieb ist ust-pauschaliert, der betrieb von dem ich meine produktionsmittel beziehe ist regelbesteuert, ich beziehe lebensmittel um sie weiterzu verarbeiten.
darf ich mir als ust-pauschalierter die 12% vorsteuer zurückholen vom finanzamt?
wie hoch wäre mein vorsteuersatz, wäre der verkäufer nicht regelbesteuert, sonder ebenfalls ust-pauschaliert?
über eine antwort auf diese knifflige frage würde ich mich echt freuen, montag habe ich nämlich darüber eine prüfung. :--P
angenommen mein eigener (fiktionaler) betrieb ist ust-pauschaliert, der betrieb von dem ich meine produktionsmittel beziehe ist regelbesteuert, ich beziehe lebensmittel um sie weiterzu verarbeiten.
darf ich mir als ust-pauschalierter die 12% vorsteuer zurückholen vom finanzamt?
wie hoch wäre mein vorsteuersatz, wäre der verkäufer nicht regelbesteuert, sonder ebenfalls ust-pauschaliert?
über eine antwort auf diese knifflige frage würde ich mich echt freuen, montag habe ich nämlich darüber eine prüfung. :--P
Geistreiche Zitate einer geistreichen Zeit #39
Lem: ihr iq war 75
mechanicbird: omg
mechanicbird: woher weißt du das überhaupt? xD
Lem: hat sie mal erzählt
mechanicbird: sowas erzählt man doch nicht öffentlich...
Lem: tja nur wenn man dumm ist
mechanicbird: xD
Lem: LMAO
mechanicbird: HAHAHAHA
mechanicbird: oh mann, shit xDDDDD
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mechanicbird: woher weißt du das überhaupt? xD
Lem: hat sie mal erzählt
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mechanicbird: HAHAHAHA
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