Für jedes in der Öffentlichkeit zu verteilende Druckerzeugnis wird wohl ein Impressum benötigt, welches eine vorladbare Anschrift enthält. Da ein Postfach keine solche zu sein scheint, wollte ich fragen, ob eine Vereinsregisternummer eine ist?
Rechtsfrage bezüglich Impressum
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Du hast dir die Antwort ja selbst gegeben: Eine ladungsfähige Anschrift muss es sein, darum kein Postfach. Nun versetze dich in die Lage der Ermittlungsbehörden oder eines Rechteinhabers und frage dich, ob die mit einer Vereinsregisternummer Post an _dich_ zustellen könnten, und zwar unzweifelhaft und ohne Umwege.
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Laut anfangs konsultiertem Anwalt hätte nur der Vereinsname gereicht, da eben der Verein der herausgeber ist und sich nachschauen lässt, wer dafür im Endeffekt zuständig ist.
Vielen Dank für deine Antwort, dann werde ich mal die Büroadresse draufklatschen
Nachtrag: Frankfurter Ordnungsamt findet Postfach in Ordnung.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Evilitschi ()
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