Legal, illegal oder scheißegal?

    • Ich hatte in einem älteren Thread mal die Meinung vertreten, dass es zum Zwecke der Anfertigung von Sicherheitskopien oder bei Unspielbarkeit eines Programmes dank Mechanismen wie StarForce wegen § 95a UrhG nicht legal sei. Diese Ansicht gebe ich allerdings auf, da mir bisher der neu eingefügte § 69a V UrhG entgangen war, der im Falle von Software §§ 95a-d für unwirksam erklärt.

      Laienhaft ausgedrückt: Solange du dies mit deinem eigenen Programm tust, darfst du den Mechanismus umgehen. Bei allen anderen ist es wohl egal, weil da zur Raubkopie dann nur ein weiterer UrhG-Verstoß hinzu kommt *g*.
    • Original von Sesshomaru
      Ok, dann mache ich was legales, denn ich verwende sie nur, weil das ständige CD-einlegen nervt.


      Ist auch illegal soweit ich weiß, da cracks allgemein verboten sind, ist ungefähr so als (scheiß vergleich) Drogen hier kaufen/konsumieren oder nach Holland heizen, da Drogen kaufen, aber hier konsumieren...
      Ist beides illegal.
      Wieso das so ist weiß ich nicht, ist aber so...
    • Original von Died-Z
      Original von Sesshomaru
      Ok, dann mache ich was legales, denn ich verwende sie nur, weil das ständige CD-einlegen nervt.


      Ist auch illegal soweit ich weiß, da cracks allgemein verboten sind, ist ungefähr so als (scheiß vergleich) Drogen hier kaufen/konsumieren oder nach Holland heizen, da Drogen kaufen, aber hier konsumieren...
      Ist beides illegal.
      Wieso das so ist weiß ich nicht, ist aber so...

      was ist jetzt richtig, legal oder illegal? ?(
      Dann verschieb ich die cracks schonmal in den Papierkorb.
    • Original von The Madman 13h
      Laienhaft ausgedrückt: Solange du dies mit deinem eigenen Programm tust, darfst du den Mechanismus umgehen. Bei allen anderen ist es wohl egal, weil da zur Raubkopie dann nur ein weiterer UrhG-Verstoß hinzu kommt *g*.


      Was heisst mit eigenen Programmen?
      Wenn ich mir ein Programm im Internet runterlade (z.B. Virtual CD) und den anwende, ist das ein eigenes Programm?
      Und wenn ich mir ein fertiger Crack runterlade und dann den anwende?

      Und warum soll da überhaupt ein unterschied sein?


      Ganz andere Meinung:
      Müsste nicht nach UrhG §69 c das sowieso verboten sein?
      Und ohne Signaturtrennstriche!

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