Schuld

    • So, jetzt kommt - mal wieder - ein nicht ganz so einfaches Thema, die entsprechende Hausaufgabe liefert es:

      "Setze dich mit dem Begriff der Schuld unter philosophischen, religiösen und juristischen Gesichtspunkten auseinander."

      Das ist 'ne Aufgabe, was? :D

      Ich selbst sage dazu erst einmal noch nichts, damit ich euer Denken nicht einschränke. :) Viel Spaß beim Diskutieren!

      MfG
      Ark
    • schuldig macht sich der, der für seine hausaufgaben andere schuften lässt.
      aber ich lass mich doch nicht zu einer mitschuldigen abstempeln, nein nein.... ^^

      EDIT:
      also wirklich interessant ist die wikipedia-definiton. solltest du dir ansehen.
      und nebenbei empfehle ich "Und Nietzsche weinte" zu lesen. falls du noch zeit hast.
      wie lange darfst du für die HÜ brauchen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kathy ()

    • oO

      philosophisch
      da is wahrscheinlich keiner schuld weil alles irgendwo ne ursache hat und dann läufts daraus raus das gott schuld hat weil er ja die welt erschaffen hat wetten?

      religiös
      da isses latte was du verbrichst so lange du an gott glaubst und gut beichten gehst biste frei von schuld

      juristisch
      nu ja...wer irgendwie gegen das gesetz verstösst is schuld...da is der auslöser meistens gar ned mehr so interessant.

      hilft das? na ja wohl ned...
      Danke Leute!

      Für drei wirklich großartige Spiele!!

      Nächstes Mal sich wieder, Portugal. ;)
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    • Kennt jemand die Geschichte von "Michael Kohlhaas"?

      Vor Gericht würde er wahrscheinlich als Person mit einer "verdrehten Rechtsauffassung" gelten.
      Ihm wurden nämlich seine Pferde gestohlen und um sie wieder zurück zu bekommen mordet und beraubt er andere Menschen.
      Am Ende der Geschichte werden ihm zwar andere Pferde als Wiedergutmachung vom Gericht erstatten, zusätzlich wird er aber auch noch zum Tode verurteilt!

      Er will also Recht durch Unrecht erlangen, begeht also Straftaten um zu seinem Recht zu kommen...

      passt hier zwar eigentlich nicht ganz hinein, ist mir aber gerade so eingefallen zum Thema Schuld.
    • Religiös stimme ich am meisten mit dem Buddhismus überein (es gibt keine Schuld).

      Juristisch ist unser System gar nicht so schlecht...
      Nichts war je genug,
      Und nichts wird so wie früher sein!
      Die Hoffnung stirbt zuletzt,
      Doch vor ihr stirbt aller Glaube.
      Wir atmen Zug um Zug
      Den fernen Tag der Rache ein:
      Die Sonne, die die Schatten hetzt
      Wird uns das Letzte rauben!

      Wie laut muss das Schweigen sein,
      Damit das Flehen wird erhört?
      Wie leise soll ich schreiben,
      Damit Dich mein Leben immer noch betört?


      - Samsas Traum, Tineoidea
    • @Der Cheffe: Genau das habe ich auch gedacht: Niemand ist schuld. :D (Das sagt der Determinismus.)

      Aber dann habe ich mir's nochmals überlegt, und siehe da: Ein Sündenbock ist gefunden.

      An allem ist natürlich der schuld, der Himmel und Erde gemacht hat: Tenchi Souzou no Kami (wörtlich: Himmel und Erde schöpfender Gott), also der Schöpfer schlechthin. (Da haben wir den Sündenbock :D.)

      @Da Höd: Was soll das heißen, das mit diesem System?


      @topic: In Bezug auf das Recht scheint der schuldig zu sein, von dem das Gericht ausgeht, dass er schuldig ist.

      Mir ist gerade noch etwas eingefallen, es geht mir jetzt um die Turingmaschine. "Eine Erweiterung bildet die Church-Turing-These, die besagt, dass ein Problem, das von der Turingmaschine nicht gelöst werden kann, auch von keinem Menschen gelöst werden könnte." (Wikipedia: Turingmaschine) Also, ich weiß ja nicht, wie ihr das seht, aber für mich steht da eindeutig (OK, zweideutig ;)) eine noch viel interessantere Frage: Turing hat passend zu seiner imaginären Maschine auch das Halteproblem definiert. Wenn aber ein Mensch quasi nicht mehr kann als eine Turingmaschine, warum kann ein Mensch dann die Maschine überhaupt (gedanklich) konstruieren, geschweige denn das Halteproblem für unlösbar erklären? ?(
    • Juristisch ist eine tat von ihrer Durchführung bis zur Bestrafung in mehrere Abschnitte untergliedert:
      1. Tatbestand: Es müssen gewisse Tatbestandsmerkmale erfüllt sein. Bei mord musst du z.B. jemanden getötet haben, es muss ein Mordmerkmal erfüllt sein (niedere Beweggründe usw.), du musst vorsätzlich gehandelt haben und andere.
      2. Rechtfertigung: Es darf kein Grund vorliegen, der deine Tat rechtfertigt, also wo die Gesellschaft sagt: In diesem speziellen Fall hast du nicht verwerflich gehandelt. Das ist dann der Fall, wenn Notwehr vorliegt z.B.
      3. Schuld: Wenn der Tatbestand erfüllt und die Tat nicht gerechtfertigt ist, muss noch die Schuld hinzu kommen. Die Schuld kann der Tat ihre Verwerlichkeit nicht mehr nehmen, aber sie ist ein persönlicher Faktor, der die Strafe mildern oder aufheben kann. Dazu gehört z.B., dass man aus einem bestimmten Grund nicht wissen konnte, dass eine Tat unter Strafe steht, oder dass man einem anderen schweren Irrtum unterlag.