Beste Freundin schwanger - riesengroßes Problem

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    • Beste Freundin schwanger - riesengroßes Problem

      Seid gegrüßt.

      Ich habe heute erfahren,dass meine Beste Freundin schwanger ist. Dabei gibts genau vier Probleme. 1.sie ist 17 und wird erst nächsten Februar 18, 2. sie hat keine Ausbildung weil wir noch im schulischen Teil der Bibliothekarsausbildung stecken, also auch kein Geld 3.der Vater vom Kind hat sie verlassen, 4.ihre Eltern wissen es nicht.

      Man könnte jetzt sagen:Tja,die Jugend!
      Aber so leicht ist es in dem Fall nicht. Der Freund ist einer von der na ja...unsensibleren Art und hat auch angeblich dinge gemacht,zu denen sie nicht wirklich bereit war. wie das kind entstanden ist,hab ich natürlich nicht nachgefragt,aber irgendwie eben so und angeblich war verhütung auch im spiel.

      Ihre eltern sind da irgendwie streng katholisch und würden ausrassten,wenn sies wissen.Und ich kann sie einfach nicht umstimmen,es sich anders zu überlegen. sie will das kind nicht haben.ich hab daher folgende fragen wegen der rechtlichen lage.es wäre schön,wenn sie jemand wüsste... :(

      - kann meine freundin (sie ist ja 17) eine abtreibung vornehmen, ohne dass Ihre Eltern was davon wissen?Also ruft der arzt die an und fragt nach der erlaubnis?
      - Der vater des kindes ist 19...hat der dann da irgendwie ein mitsprachrecht und kann eine abtreibung verhindern?
      - Ist eine vergewaltigung schon ein vergewaltigung (rechtlich) wenn man gezwungen wird,aber dann von selbst mitmacht?

      und natürlich die frage, was Ihr in der Situation tun würdet.Ich weiss es erst seit drei Stunden und sie labert ständig einen scheiß von wegen selbstmord (Sie war,früher schon sehr labil weil die eltern immer so hart waren). danke im voraus für alle antworten.

      LW
      ~~* Die einzig lohnende Herausforderung des Lebens ist es, einen Weg mit Herz in seiner ganzen Länge zu gehen. *~~
      -- Carlos Castaneda

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Lonely Witch ()

    • o__________________________________________O
      HART!!!!

      man die hats ja schlimm erwischt...ich weiss wegen den rechtlichen fragen auch ned genau weiter...

      aber ich glaube nicht,dass man mit 17 abtreiben kann,ohne dass ihre elis was davon mitkriegen.sie kanns aber mit 18 bekommen im krankenhaus ohne das die eltern dann was wissen und z.b. zur adoption freigeben ^^; da rufen die natürlich ned an.

      vergewaltigung...na ja wenn sie selbst mitgemacht hat müsste man halt wissen warum.weil sie bock hatte oder weil sie sich so schützen wollte.dann ists eindeutig eine.

      ich glaub ned,dass der freund von der da was zum mitreden hat.ich haaaaaassse solche kerle :evil:

      viel glück!!
      Danke für den Neuanfang | 07.07.07
    • @Corinna klar das fällt den Eltern natürlich auch garnicht auf...hat halt in den letzten neun monaten ein bisschen zugenommen... :rolleyes:

      @Topic Nein der vater hat in solchen Dingen absolult kein Mitspracherecht
      Sie kann Abtreiben, zur Adoption freigeben, was sie will...es ist vollkommen allein ihre Entscheidung, meines wissens können nichtmal die Eltern was dagegen machen

      Es tut zwar nichts zur Sache, trotzdem sollte es erwähnt werden: in einem solchem Fall MUSS der Vater Geld zur Unterstützung beitragen...
      zu den rechtlichen Fragen frag aber lieber Mad...

      EDIT: hab noch kurz nachgeschaut, bezieht sich allerdings nur auf österreich, obs in deutschland auch so ist, weiß ich nicht
      "Nach dem Gesetz benötigt eine Frau ab dem 14. Lebensalter keine Einwilligung der Eltern, trotzdem verlangen viele Ärzte bei Frauen unter 18 Jahren trotzdem eine Einwilligungserklärung."


      Top 4™ Bruno
      Think original.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Phael ()

    • des könnt man eigentlihcc ins off-topic reintun,könnt man ned?^^
      .
      ich kann dir leider gar nich helfen.
      bis auf was du machen kannst!

      lad sie doch einfach ne zeitlang zu dir ein ^^ mit 17 darf se doch bestimmt entshceiden ,wo se pennt und wo nich. un da kann se sich dann erstma abregen und ihr könnt über alles reden
      Danke Leute!

      Für drei wirklich großartige Spiele!!

      Nächstes Mal sich wieder, Portugal. ;)
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    • Soweit mit bekannt ist, hat der Freund überhaupt kein Einspruchsrecht. Ich weiß aber nciht wie die rechtliche Lage in Deutschland dazu aussieht. Aber ich vermute ähnlich.

      Deine restlichen Fragen kann ich dir leider nicht beantworten, aber weiß deine Freundin überhaupt, welche schwerwiegenden Psychischen Folgen eine Abtreibung mit sich bringt?
      Sie treten nicht immer sofort nach der Behandlung auf (in manchen Fällen erst bis zu 20 Jahre später) aber wenn deine Freundin, wie du sagtest, vorher schon Psychisch Labil war, könnte ihr das vielleicht den Rest geben.
      Sie muss sich unbedingt genauestens informieren, und eventuell Kontakt zu anderen Mädchen aufsuchen die eine Abtreibung/ ungewollte Schwangerschaft, hinter sich haben (Eventuell ein Forum?)

      Zwar kann ich als außenstehender die Lage nicht abschätzen, aber wenn ihre Eltern wirklich streng katholisch sind, werden sie einer Abtreibung nicht zustimmen.
      Das heißt, dass sie das Kind bekommen wird.
      Falls ihre Eltern sie wirklich nicht beim "Großziehen" unterstützen, dann sollte sie das Kind zur Adoption freigeben.
      Sie kann das Kind auch anonym und ohne jegliche Verpflichtungen für weitere Fürsorge in einem Krankenhaus zur Welt bringen und dann einfach gehen.

      Auf jeden fall solltest du mit ihr nochmals über die Gefahren einer Abtreibung reden und ihr Mut machen, doch mit ihren Eltern(oder zumindest dem Teil mit dem sie sich am besten Versteht) darüber zu reden.


      Edit:

      Für die Pille danach, wird es wahrscheinlich schon zu spät sein, oder?

      "Time passes, people move... Like a river's flow,it never ends... A childish mind will turn to noble ambition... Young love will become deep affection... The clear water's surfacereflects growth...
      Now listen to the Serenade of Water to reflect uponyourself...."


      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Hyrule Historia ()

    • Sicherlich hat der Vater eine Unterhaltspflicht, aber verdient er überhaupt schon? Wenn nicht, könnte das schwierig werden.

      Es gibt doch zahlreiche Institutionen, die sich mit solchen Fällen auskennt (z.B. Pro Familia). Vielleicht sollte deine Freundin da mal hingehen und mit denen sprechen. Die können sie sicher auch über die rechtlichen Dinge aufklären.
    • Also bevor ich zu deinen Fragen kommen, möchte ich nur kurz mal sagen, dass deine Freundin ein bisschen bescheuert ist.

      @ Clemo: Das Thema "Abtreibung" hatten wir schon mal. Bitte nicht schon wieder darüber diskutieren, ok? Einige Leute hier haben nämlich die Eigenschaft, Leute als brutale Mörder abzustempeln, nur weil sie für Abtreibungen sind. Egal...

      1. Nein deine Freundin ist noch nicht mündig und kann sowas im Prinzip nicht selbst entscheiden. Die Eltern werden daher bestimmt verständigt.

      2. Nein, der Vater hat kein Mitspracherecht.

      3. Vergewaltigung ist es, wenn sie mit Gewalt dazu gezwungen wird. Wenn sie von selbst mitmacht, obschon er sie dazu gezwungen hat, ist es keine Vergewaltigung. Sag deiner Freundin, sie solle es sich zwei mal überlegen, ob sie den Vater ihres Kindes wegen Vergewaltigung anzeigen will.
      Lügenmärchen haben deine Legende genährt, Harry Potter!


      Nach der heutigen Nacht zweifelt nie wieder jemand meine Kräfte an.
      Nach der heutigen Nacht spricht man - falls man überhaupt noch von dir spricht - bloss noch über dein Betteln nach dem Tod, und wie ich ihn dir - barmherzig wie ich war - auch gewährte.
    • Quelle Wikipedia.de
      Rechtslage in Deutschland

      Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland im § 218 des Strafgesetzbuches geregelt. Abtreibung ist rechtswidrig, nach heutigem Recht aber bis zum dritten Schwangerschaftsmonat straffrei, wenn vor dem Eingriff eine Schwangerschaftskonfliktberatung stattgefunden hat. Rechtskonform ist die Abtreibung bis zur Geburt, wenn Gefahr für das Leben oder eine schwerwiegende körperliche Beeinträchtigung der Mutter besteht und dies nur durch eine Abtreibung verhindert werden kann, die sog. medizinische Indikation (§ 218a Abs. 2). Auch ist eine Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche rechtskonform, wenn eine so genannte kriminologische Indikation vorliegt (Vergewaltigung, Nicht-Zustimmungsfähigkeit der Partnerin; § 218a Abs. 3). Das Gesetz regelt an dieser Stelle nicht konkret, wer für die Beurteilung in solchen Fällen zuständig ist; allerdings muß nach § 218b Abs. 1 die Beurteilung einer medizinischen oder kriminologischen Indikation durch einen unabhängigen Arzt erfolgen, der die Abtreibung nicht selbst vornimmt. Im Falle einer Abtreibung nach Beratung zwischen der 12. und 22. Woche bleibt die Mutter selbst straffrei, der Arzt handelt jedoch strafbar. Sollte das Kind die Abtreibung überleben, muss Erste Hilfe geleistet werden. In der Rechtsprechung gibt es starke – häufig auch regionale – Unterschiede, was die Verfolgung von Rechtsverstößen angeht.

      Die seit Ende der 1960er einsetzende Bewegung der Liberalisierung des Abtreibungsrechts ist stets von scharfen Debatten und Protesten begleitet gewesen. Besonders viele Gegner findet die Abtreibung unter den Christen, Juden und Muslimen, hierbei ragen die römisch-katholische und die orthodoxe Kirche sowie viele evangelikale Christen heraus.


      Sowas ähnliches hätt ich zwar auch noch irgendwie aus dem Ärmel schütteln können, aber in Wikipedia findet man doch einfach zu jedem Thema was.

      Als erstes würde ich mal sagen, dass ihre Eltern sicher im ersten augenblick nicht sehr begeistert sein werden, davon. Wenn sie aber tatsächlich so Katholisch sind, dann werden sie von der Tatsache, dass sie das Kind abtreiben lassen möchte sicher noch weniger begeistert sein.

      Ob sie das machen lassen kann, ohne das ihre Eltern was davon mitbekommen ... Das glaube ich eher nicht.
      Mit anderen Worten, ihre Eltern werden 100 %ig was davon mitbekommen.

      Die Frage ist. Werden die wirklich so ausrasten, wie deine Freundin glaubt? Das glaube ich eigentlich nicht. Wenn es deine beste Freundin ist solltest du aber vielleicht dabei sein, wenn sie es sagt.

      Und das mit dem Selbstmord ist doch absolut bescheuert.
      Die Ausbildung kann sie auch mit Kind fertig machen und ihr Leben wird das auch nicht zerstören. Und was kann ihr mehr passieren, als das der Vater ihr eine ruter haut und die Mutter ne Zeit lang ständig rumbrüllt. Das ist jedenfalls der schlimmste Fall den ich mir bei streng katholischen Eltern vorstellen kann. Im Zweifelsfall hilft da dann auch immer sie bei ihrem Glauben zu packen, wenn sie so streng katholisch sind.
      Wenn das Kind erst mal da ist, ist das alles meistens nur noch halb so wild. Sie wird zwar statt mit ihren Freunden ins Kino und in die Kneipe zu gehen wohl eher ihr Kind auf dem Arm rum tragen, damit es endlich schläft.

      Ich weiß das klingt jez alles ein bisschen so, als wär es leicht dahin gesagt, aber das ist es keineswegs. Beide Entscheidungen sind schwer zu treffen, aber mit dem ersten Schock scheint oft alles schlimmer, als es eigentlich ist.

      Ich bin im großen und ganzen kein Freund der Abtreibung, ich bin aber auch niemand, der sagt "Sowas gehört sich verboten". Ich muss ja das Kind hinterher nicht austragen und alles in allem hängt die Sorge um das Kind hinterher natürlich eher an der Mutter als am Vater.

      Was soll ich zu dem Typen sagen. Zum ersten; muss ja ein ziemlich feiger hund sein und vor allen Dingen Charakterschwach.
      Zum zweiten; mensch lacht euch doch nicht immer solche Arschlöcher an. Ich versteh sowas immer nicht. Frauen müssen irgendwo in der Beziehung Masochistisch veranlatg sein.
    • Tja, erst ficken und dann denken :mpf:



      - kann meine freundin (sie ist ja 17) eine abtreibung vornehmen, ohne dass Ihre Eltern was davon wissen?Also ruft der arzt die an und fragt nach der erlaubnis?

      Ich hab mal gehöhrt, dass man das schon ab 16 Jahern machen kann. Aber das ist dann auch Land zu Land verschieden.

      - Der vater des kindes ist 19...hat der dann da irgendwie ein mitsprachrecht und kann eine abtreibung verhindern?

      Nein, glaube nicht.
      Hast du nicht gesagt, dass er nichts mit den Baby zu tun haben will?

      - Ist eine vergewaltigung schon ein vergewaltigung (rechtlich) wenn man gezwungen wird,aber dann von selbst mitmacht?

      Ich verstehe nicht ganz.
      Von selbst mitmacht?
      Soweit ich das verstehe glaube ich das nicht.

      Grüße: ~Kaze~, Nayru12, Maybe, Geda
    • Der gesetzliche Vater hat eine Unterhaltspflicht ... es muss also zur Heirat zwischen den Eltern gekommen sein. Der biologische Vater hat keine Unterhaltspflicht. Besonders dann nicht, wenn er nicht entscheiden darf, ob das Kind abgetrieben wird oder nicht.
      Es geht dabei darum, Betrug vorzubeugen. Angenommen hat Paar (unverheiratet) liebt sich und die Frau setzt heimlich die Pille ab, wird schwanger, entscheidet sich das Kind zu bekommen und verlangt dann Unterhalt. Damit würde der Mann doch vollkommen überrannt werden.
      Sowas war zumindest einmal Bestandteil eines richterlichen Urteils.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Colt ()

    • Original von Salvatore Delvecchio
      Der gesetzliche Vater hat eine Unterhaltspflicht ... es muss also zur Heirat zwischen den Eltern gekommen sein. Der biologische Vater hat keine Unterhaltspflicht. Besonders dann nicht, wenn er nicht entscheiden darf, ob das Kind abgetrieben wird oder nicht.
      Es geht dabei darum, Betrug vorzubeugen. Angenommen hat Paar (unverheiratet) liebt sich und die Frau setzt heimlich die Pille ab, wird schwanger, entscheidet sich das Kind zu bekommen und verlangt dann Unterhalt. Damit würde der Mann doch vollkommen überrannt werden.
      Sowas war zumindest einmal Bestandteil eines richterlichen Urteils.


      Sicher, dass das nur als Ehemann geht? Ein Bekannter von mir muss Unterhalt an "sein" Kind zahlen, das er von sonem Flittchen hat, ich wohn zwar in Österreich deswegen kanns sein, dass das in Deutschland nicht so ist, aber obs da so einen großen Unterschied gibt!?
    • Ich weiß das leider nicht sooo genau. Ich weiß nur von 'nem Prozess, wo ein Mann gegen Unterhaltszahlungen geklagt hat, weil seine (ehemalige) Freundin während der Beziehung die Pille abgesetzt hat (ohne den Mann in Kenntnis zu setzen), schwanger wurde und Unterhalt verlangt hat. Nun, der Mann hat Recht bekommen. Wie das jetzt bei 'ner Vergewaltigung ist, weiß ich nicht. Normalerweise gelten die doch dann als Straftäter und ob die neben der Gefängnisstrafe noch Geld zu entrichten haben, kann ich nicht sagen.
      Auf jeden Fall wird ein Vaterschaftstest erforderlich sein, um zu gewährleisten, dass der Richtige zahlt. Nun, und wenn er den nicht machen will? Wer will ihn dazu zwingen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Colt ()

    • Original von ~Kaze~
      Der Vater muss immer zahlen ~



      wär mir au neu,dass des anders wär.in österreich ists so das der biol-vater dann nimma zahlen muss,wenn das kind von nem anderen mann adobtiert wurde.das kann ja bei euch ned so groß anders sein oô
      Danke Leute!

      Für drei wirklich großartige Spiele!!

      Nächstes Mal sich wieder, Portugal. ;)
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    • Diese Versteckspielerei finde ich albern. Verbergen kann man es sowieso nicht und Eltern müssten schon extreme Blindfische sein, wenn sie neun Monate nichts davon mitkriegen sollten, dass in ihrer Tochter hormonelle Veränderungen stattfinden, die sich ja zum Beispiel durch morgendliches Übergeben, Unverträglichkeiten gewisser Gerüche, anderes Essverhalten und spätestens Gewichtszunahme bemerkbar machen. Man sollte es mal so sehen, dass diese neun Monate ja nun wirklich auch einen anderen Zweck erfüllen, als nur das Kind auszubilden, nämlich der Gedanke der Gewöhnung daran, dass ein Kind unterwegs ist. Würde meine Tochter irgendwann mit Kind auf dem Arm nach Hause kommen, würde ich vermutlich zu Recht tot umfallen. Es ist auch nicht wirklich fair, die Eltern aus dem Spiel zu lassen, weil man selbst Ärger befürchtet. Den Kummer hat man sich letztlich selbst eingehandelt und für seine Fehler steht man gefälligst gerade und hält auch die andere Backe hin. Dass der Freund ein Unsensibler war, zählt in diesem Fall auch nicht, denn eigentlich sollte man Charakter genug haben, nein zu sagen, wenn man es nicht will. Natürlich gehören zum Kinderzeugen zwei, weswegen man die Schuld beileibe nicht alleine auf deine Freundin schieben kann. Männer, die Frauen nicht sensibel behandeln, verdienen es umso mehr, achtzehn Jahre saftig zu zahlen, finde ich.

      Der Vater kann die Mutter weder von einer Abtreibung abhalten, noch sie dazu zwingen. Allerdings muss man sich hier auch fragen: Abtreibung? Mal meine ganz ehrliche Meinung dazu: Das wäre ja noch schöner! Ganz ehrlich…hier ist ein vermutlich völlig gesunder Mensch gezeugt worden – ja nicht gerade durch irgendeinen wildfremden Vergewaltiger, wo ich noch alle Toleranz für so eine Maßnahme hätte – der jetzt nicht zur Welt kommen soll, weil seine Erzeuger Mist gebaut haben. Macht man es sich damit nicht ein bisschen zu leicht? Mal ganz abgesehen, dass Deutschland vor ein paar Jahren den Abtreibungen einen Riegel vorgeschoben hat, und das alles sowieso nicht mehr so leicht ist? Wer in dem Fall so leicht von einer Abtreibung spricht ist sich, wie Clemo schon richtig gesagt hat, der psychischen Konsequenzen nicht bewusst. Mag ja sein, dass einige hier das anders sehen, aber versetzt euch mal in die Lage einer ohnehin psychisch instabilen Siebzehnjährigen. Ich denke, da sind noch einige Gespräche mit diversen Familienberatungsstellen dringend notwendig, ohne die sie sowieso nicht zur Abtreibung kommt.

      Die Unterhaltsregelungen sind in Deutschland auch nicht besonders leicht. Hier mal dazu die Rechtslage eines unehelichen Kindes:

      für Mütter oder Väter von nichtehelichen Kindern (§ 1615 l BGB)
      Er ist der schwangeren Mutter und dem ein nichteheliches Kind betreuenden Elterteil geschuldet, soweit diese wegen der Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung des Kindes keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können: Hierfür soll durch die Unterhaltsverpflichtung ein Ausgleich geschaffen werden. Die Unterhaltspflicht endet in der Regel drei Jahre nach der Geburt, was wegen der damit indirekt verbundenen Benachteiligung nichtehelicher Kinder auf verfassungsrechtliche Bedenken stößt. Vor dem Bundesverfassungsgericht ist deshalb mit Blick auf die durch Art. 6 Abs. 5 Grundgesetz gebotene Gleichbehandlung nichtehelicher Kinder (der betreuende Elternteil aus geschiedenen Ehen erhält mindestens bis zum achten Lebensjahr des jüngsten Kindes Unterhalt )unter 1 BvL 9/04 ein vom Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 16. August 2004 eingeleitetes Normenkontrollverfahren anhängig, (Siehe SPIEGEL 42/2004, S. 52 f) und vor dem Bundesgerichtshof wurde darüber und über die in § 1615 l BGB angeordnete Nachrangigkeit dieses Unterhalts in zwei Revisionsverfahren am 11. Dezember 2004 und am 15. Dezember 2004 mündlich verhandelt. Der BGH hat entschieden, dass die unterhaltspflichtigen Väter sich gegenüber den Ansprüchen von geschiedenen bzw. ledigen Müttern nicht auf unterschiedliche Selbstbehalte zurückziehen könnten, wie das die bisherigen Rechtsprechung flächendeckend vorgenommen hat (€ 840,00 gegenüber geschiedenen, aber € 1.000,00 gegenüber nichtehelichen Müttern, so dass im Mangelfall die nichtehelichen Mütter € 160,00 weniger an Unterhalt bekamen. In Zukunft solle gegenüber beiden Ansprüchen dem Mann ein Selbstbehalt zustehen, der zwischen dem gegenüber den gesteigert berechtigten minderjährigen Kindern ( € 840,00 ) und dem gegenüber Verwandten (€ 1.000,00) liege. Er werde es nicht beanstanden, wenn die Rechtsprechung diesen neuen Selbsbehalt bei € 920,00 annähme.
    • Original von Der Cheffe
      Original von ~Kaze~
      Der Vater muss immer zahlen ~



      wär mir au neu,dass des anders wär.in österreich ists so das der biol-vater dann nimma zahlen muss,wenn das kind von nem anderen mann adobtiert wurde.das kann ja bei euch ned so groß anders sein oô


      meine Aussage war etwas ungenau,der Vater muss immer zahlen (Unterhalt für das Kind),da das Kind ja meist bei der Mutter lebt,wäre es umgekehrt,dann müsste die Mutter genauso zahlen.Ich kenne das nur aus dem TV,da wird ja auch immer um das Geld,Kind usw. gestritten.

      zum Thema

      Naja,wenn sich das Mädchen mit 17 ein Ei ins Nest legen lässt,dann ist sie imo selbst Schuld,aber was solls,kann ja mal passieren,that's life ~
      Nun soll sie aber nicht rumjammern,sondern dafür gerade stehen und das Kind zur Welt bringen,oder es abtreiben,es gibt ja schließlich nur zwei Möglichkeiten,eigentlich sollte man sofort wissen was man will.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ren ()

    • Ich hab zur Zeit des selbe Problem mit einer Guten Freundin von mir!

      Sie ist 15 und Schwanger! Ihre Eltern wissen nichts davon und der Typ der ihr das alles eingebrockt hat meint sie soll abtreiben!

      Also was macht sie jetzt: abtreiben!

      Selbst wenn ich nicht wirklich glücklich über diese entscheidung bin , bin doch auch froh das sie es macht!

      Wenn sie das Kind bekäme wäre ihre Zukunft im Arsch und die Eltern würden sie vor die Tür setzten!


      Ich denke aber das die Eltern es im Endeffekt doch erfahren werden!
      Solch ein Eingriff bezahlt sich ja nicht von selbst! besondern wenn man unter 18 is!

      und ich glaube der Vater des Kindes hat ein mit Spracherecht! um auf deine FRage zu antworten!

      Was ich selbst machen würde wüsste ich nicht!
      Deep ocean
      Deeper seas on deepest ground
      Nearly no sound no sound
      Just one warm stream
      touching only subconsciousness
      Touching the sleepers mind
      There he lies On oceans deepest spot the sleeper
      sleeping lonesome like a stone
      He cannot sink anymore
      But when big worlds hurricanes awake
      when waves furious flare up
      they even touch the deepest spot
      Even sleeping stones awake
      Bemazed they see dark lights
      And ghosts of anger then arise
      These demons never will fall
    • Typ der ihr das alles eingebrockt hat meint sie soll abtreiben!


      Na, der ist ja sehr verantwortungsvoll. So hat sollte kein Mitspracherecht haben. Meine Meinung ist ohnehin, dass das ganz alleine die Sache der Frau ist. So ein Eingriff ist sowohl körperlich (denke ich) als auch psychisch nicht so ohne.
      Ich bin nicht sicher, aber eine Abtreibung muss man doch nicht selbst bezahlen, oder? Macht das nicht die Krankenkasse?